Mittwoch, 11. Mai 2022

D. I. E. GmbH, Monheim: Kündigung nicht beachtet?

Die Themen Dating-Portale und D.I.E. GmbH wurden von uns schon häufig vorgestellt. Aktuell schrieb uns ein Verbraucher an, weil er Hilfe suchte. Laut seiner Aussage soll nicht auf seine Kündigung reagiert worden sein.

Titel: D. I. E. GmbH, Monheim: Kündigung nicht beachtet?


Auch 2022 ist die D.I.E. GmbH im Bereich „Casual Dating“ aktiv

Neuigkeiten von der D.I.E. GmbH aus Monheim. Die Firma betreibt aktuell weiterhin zahlreiche Dating-Portale, die sich meist auf den Bereich „Casual Dating“ konzentrieren. In der Vergangenheit wurden laut den Aussagen unserer Mitglieder noch nicht gezahlte Kosten für eine Mitgliedschaft gefordert.

Vielen Verbrauchern ist nicht unbedingt bewusst, dass sie nach dem Eintragen Ihrer Daten bereits ein kostenpflichtiges Abo abschließen können. Nur die kostenpflichtige Variante soll Nutzern Möglichkeiten wie die Kontaktaufnahme zu anderen Personen auf der jeweiligen Plattform bieten. Umso höher ist die Überraschung, wenn dann doch eine Rechnung von der D.I.E. GmbH im Briefkasten landet.

Ist man unzufrieden mit dem Angebot, bleibt wohl nur noch die Kündigung. Ein Verbraucher meldete sich bei uns, weil es laut seiner Ansicht nicht reibungslos funktionierte.

Es soll keine Reaktion auf das Kündigungsschreiben gegeben haben

Der Verbraucher schreibt, Zitat: „Hallo, D.I.E. GmbH reagiert nicht auf Kündigungsschreiben. Es ist auch nirgends die Laufzeit zu finden.“ Zitatende. Dieses Schreiben liegt uns ebenfalls vor und es betrifft die Dating-Seite „Supremeflirt“. Zur Laufzeit schauten wir uns erneut die AGB auf der Seite supremeflirt.com an.

Wir hatten ebenfalls Probleme, genaue Angaben zur Laufzeit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu finden. Eine Registrierung soll scheinbar kostenlos sein, doch eine Übersicht der kostenpflichtigen Angebote hätten wir uns gewünscht.

Wir zitieren aus den Nutzungsbedingungen: „Der Kunde kann nach der kostenlosen Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Anbieter erwerben, um Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten zu erhalten. (...) Der Anbieter informiert den Kunden vor dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Inhalt, die Kosten und die Zahlungsmodalitäten der jeweiligen kostenpflichtigen Leistungen.“ Quelle: https://www.supremeflirt.com/info.aspx

Somit gehen wir davon aus, dass der Verbraucher über die Laufzeit vor Abschluss der kostenpflichtigen Mitgliedschaft informiert wurde. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Kunden auch nach dem Abschluss Zugriff auf solche Informationen haben. Wir können an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen, welche Möglichkeiten den Nutzern von Supremeflirt offen stehen.

Aktuelle Portale der D.I.E. GmbH, 2022

Uns sind derzeit folgende Portale bekannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Liste nicht vollständig ist. Ältere Portale finden Sie in unserem Beitrag aus dem Jahr 2019. Diese Auflistung wird ggf. aktualisiert, (Stand 10.05.2022).

  • 18.dating
  • betterflirt.com
  • flirtdatechat.com
  • flirtxx.com
  • mega.date
  • supremeflirt.com
  • triff-mich-heute.com

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post durch D. I. E. GmbH erhalten? Haben Sie ebenfalls vergleichbare Erfahrungen mit Dating-Seiten gehabt und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 6. Mai 2022

FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits über Druckstudio Streit s.à.r.l. und die FHG Inkasso GmbH. Nun liegt uns aktuell eine Zahlungsaufforderung vor. Es geht um nicht bezahlte Anzeigenwerbung in Bürger-Infos.

Titel: FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.


Das steht in der Forderung von FHG Inkasso GmbH

Uns wurde die Zahlungsaufforderung von der FHG Inkasso GmbH vorgelegt. Das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmen hat ihren Sitz in 55585 Durchroth. Die Firma Druckstudio Streit s.à.r.l. beauftragte FHG Inkasso mit dem Einzug einer noch offenen Forderung.

Es handelt sich dabei um eine noch offene Rechnung für einen Anzeigenvertrag in einer sogenannten „Bürgerinformation“. Die Gesamtforderung hat eine Höhe von insgesamt 778,03 EUR.

Bürgerinfo – Anzeigenauftrag via Offerte?

Wir berichteten bereits über das Druckstudio Streit s.à.r.l. Das Thema ist weiterhin relevant, wie wir an der aktuellen Forderung durch FHG Inkasso sehen. Uns liegt ebenfalls eine Offerte von Druckstudio Streit Sàrl vor, die 2021 unser Mitglied erreicht haben soll.

Eine Offerte stellt allgemein gesagt ein unverbindliches Angebot dar, erst bei Rücksendung kann ein Vertrag für ein B2B Geschäft entstehen. In diesem Fall soll es um Anzeigenwerbung auf einem „Notfrufflyer“ für 4 Auflagen gegangen sein. Dieser Infoflyer sollte am Firmensitz des Beklagten in einer Auflage von 250 Stück verteilt werden.

Druckstudio Streit Sàrl: Wie kam der Vertrag zustande?

Der Gewerbetreibende äußerte sich zum Abschluss des Vertrages, wie er aus seiner Sicht wohl geschlossen wurde. Wir geben seine Schilderung in diesem Artikel als Zitat wieder. Ob der Vertrag mit Druckstudio Streit tatsächlich so zustande kam, können wir an dieser Stelle nur vermuten.

Zitat: „Die Firma Druckstudio Streit Sàrl hat sich bei mir einen Vertrag erschlichen. Per Anruf wurden wir dazu aufgefordert die Anzeige schnell bestätigen zu lassen und das haben wir dann auch getan, da wir dachten es handelt sich um unser Druckstudio. Leider war die Annahme falsch.“ Zitatende.

Gewerbetreibende: Vorsicht bei Cold Calling

Die meisten Unternehmer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mit Kaltakquise (sog. Cold Calling oder unerwünschter Werbeanruf) in Berührung kommen. Es ist allgemein empfehlenswert, keine Daten oder Bestätigungen via Telefon zu geben, ohne den Vertrag und besonders die AGB zu prüfen.

Wir hören regelmäßig von unerwünschten Vertragsabschlüssen, die mit dem doppelten Anruf erreicht werden. Im ersten Telefonat wird der/dem UnternehmerIn die Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung nahe gebracht. Es folgt die Ankündigung, dass direkt im Anschluss ein zweites Telefonat stattfinden wird, in dem nur die Daten abgefragt und bestätigt werden. Das besiegelt den Vertragsschluss.

Laut unserer Erfahrung wird bei einem Rechtsstreit vor Gericht von der Gegenseite nur das zweite Telefonat vorgelegt, um die Verkaufstaktik und geäußerte Bedenken des Gewerbetreibenden zu unterschlagen. Deshalb: Besser direkt auflegen und/oder sich das Angebot schriftlich vorlegen lassen – es kann sich dabei auch um eine Offerte handeln! Nehmen Sie sich Zeit für die Geschäftsbedingungen! Setzen Sie unbedingt auch ihre Mitarbeiter in Kenntnis, damit dementsprechend auf Cold Callings reagiert werden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden unsere Unterstützung an. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte prüfen die Vorwürfe und helfen – auch bei einer Klage durch Druckstudio Streit S.á.r.l.

Haben Sie ebenfalls eine Forderung durch FHG Inkasso GmbH erhalten? Oder auch Erfahrungen mit Druckstudio Streit Sàrl und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 5. Mai 2022

Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH für „Leichteluder“

Mehrere Verbraucher wandten sich mit Mahnungen für die Nutzung des Dating-Portals LeichteLuder.com an uns. Sie erhielten eine Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH oder sogar eine Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso. Alles Wichtige und Infos für Betroffene finden Sie hier.

Titel: Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH für „Leichteluder“


Über „Leichteluder“ und Smiles & Happy Entertainment GmbH

„Wir packen die Katze aus dem Sack“ heißt es auf der Startseite des Internetportals „Leichterluder.com“, welches sich offensichtlich an ein erwachsenes Publikum richtet. Die Webseite stellt eine Single-Börse für Online-Dating dar und wirbt mit einem „Blick ins Portal“, um das Angebot vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags zu begutachten.

Betrieben wird das Portal von der Firma Blue Internet Media GmbH (EOOD) aus der Schweiz. Für die Vertragsabwicklung in Deutschland soll eine Smiles & Happy Entertainment GmbH aus Frankfurt am Main verantwortlich sein. Mit Klick auf das Feld „Jetzt ins Portal schauen“ auf Leichteluder öffnet sich eine Seite mit Möglichkeiten für Registrierungen – via Email oder Handy.

Laut eines Counters soll dieses Angebot eine zeitliche Begrenzung haben, jedoch können wir nicht beurteilen, ob dieser Blick ins Portal nach Ablauf des Timers nicht mehr gilt. Ein wichtiger Hinweis ist unten zu lesen, siehe Screenshot: „nicht kostenlos, aber perfekt um mal kurz reinzuschauen!“

Screenshot Leichteluder // Mai 2022
Screenshot Leichteluder // Mai 2022


Leichteluder.com: Hohe Kosten für eine Mitgliedschaft

Dass diese Singlebörse für Online-Dating nicht kostenlos ist, wurde uns durch eine vorgelegte Forderung der Firma Smiles & Happy Entertainment GmbH bestätigt. Ein Verbraucher erhielt einen Brief mit dem Betreff „Letzte Aufforderung / Mahnung“ für einen offenen Mitgliedsbeitrag.

Smiles & Happy Entertainment GmbH schreibt: „Leider haben Sie auf unsere vorherigen Mitteilungen und Hinweise nicht reagiert und den offenen Mitgliedsbeitrag noch nicht beglichen. Wir haben Ihnen ein tolles Produkt zur Verfügung gestellt und Ihnen tolle Bedingungen geboten, warum tragen Sie nun Ihren Teil dazu bei?“

Ob das Produkt und vor allem die Bedingungen „toll“ sind, soll jeder für sich selbst beantworten. Der Verbraucher soll jedenfalls eine Summe in Höhe von 473,05 EUR zahlen. Smiles & Happy Entertainment GmbH droht andernfalls mit einem Gerichtsprozess, bei dem sich der fällige Betrag bereits in der ersten Instanz auf 1.374,05 EUR summieren soll.

Etwas zynisch wirkt auf uns die Kontaktadresse, an die man zwecks Ratenzahlungen und Stundungen wenden kann: „freunde@leichteluder.info“ oder die URL „tollerhelfer.com“.

Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir haben uns die AGB angesehen und dort ein paar wichtige Punkte aufgegriffen:

Über die Schnupperphase: „Innerhalb der ersten 14 Tage, beginnend mit dem Tag der Anmeldung, haben alle unsere Mitglieder eine sogenannte “SchnupperPhase”. Innerhalb dieser Phase kann der Vertrag jederzeit - ohne jegliche Angabe von Gründen beendet werden. Auch wenn auf das Widerrufsrecht bei der Bestellung verzichtet wurde.“ Quelle: https://leichteluder.com/pdf/ll/LL_Leistungen.pdf

Zu Kündigungen: „Kündigt der Kunde nicht 4 Wochen (1 Monat) vor Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaft, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um 1 Monat zum Preis von 69,90 Euro“. Quelle: https://leichteluder.com/pdf/ll/LL_AGB.pdf

Zu den Kosten: „Weitere kostenpflichtige Services sind in ihrer jeweils aktuellen Form unter der Rubrik „Mitgliedschaft / Preise und Leistungen“ aufgeführt. Hier findet sich auch eine Erläuterung über etwaig bestehende Kontaktgarantien, die Blue Internet Media GmbH (EOOD) in Abhängigkeit von dem jeweils gewählten Produkt gewährt. Als Kontakt in diesem Sinne gilt auch, wenn der Kunde auf den Kontaktwunsch eines anderen Kunden eingeht.“ Quelle: https://leichteluder.com/pdf/ll/LL_AGB.pdf

Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso

In einem anderen Fall berichtete uns ein Mitglied, dass er von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart kontaktiert wurde. Er soll eine Email erhalten haben, in der eine noch offene Rechnung in Höhe von über 570 EUR innerhalb von 5 Tagen zu überweisen sei.

Wir berichteten bereits mehrfach über Forderungen von Culpa Inkasso. Es handelt sich hierbei um keine Fake-Schreiben, sondern um eine in Deutschland zugelassene Inkassofirma. Empfänger einer solchen Mail oder einen Brief sollten demzufolge dringend reagieren, da sonst noch höhere Kosten drohen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Mahnung durch Smiles & Happy Entertainment GmbH erhalten? Haben Sie ebenfalls vergleichbare Erfahrungen mit Dating-Seiten gehabt und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 2. Mai 2022

La Strada Touristik – Email bewirbt bereits bezahlten Traumurlaub

Schon länger nichts mehr von der La Stada Touristik GmbH gehört. Das Thema Urlaub war a der Pandemie möglicherweise auch nicht so präsent, wie es üblicherweise der Fall ist. Nun liegt uns aber eine neue Email des Reiseveranstalters vor.

Titel: La Strada Touristik – Email bewirbt bereits bezahlten Traumurlaub


Bezahlter Traumurlaub von La Strada Touristik GmbH?

„Es freut uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir Sie für eine Reise nach Zypern ausgewählt haben“, heißt es in der Email von der La Strada Touristik GmbH. Wir berichteten in den vergangenen Jahren mehrfach über diesen Reiseveranstalter und viele Verbraucher teilten uns ihre Erfahrungen mit. Vorrangig ging es um vermeintlich „gewonnene“ Reise nach Zypern, bei denen jedoch trotzdem für manche „Gewinner“ Kosten entstanden sein sollen.

Wir können an dieser Stelle nur vermuten, ob und wie sich die Reisebeschränkungen der letzten Jahre auf das Geschäft mit den Zypern-Reise ausgewirkt haben. Jedenfalls gibt es nun in der angesprochenen Email erneut ein Lebenszeichen der La Stada Touristik GmbH. Dieses Mal ist jedoch nicht von einem Gewinn die Rede, vielmehr ist in der Mail zu lesen: „Für Sie und Ihre Begleitung bereits bezahlt“. Von wem eigentlich? Diese Information liegt leider nicht vor; nur der Hinweis, dass die Empfängerin der Mail „ausgewählt“ worden sein soll.

Scan: Email La Strada Touristik GmbH // April 2022
Email La Strada Touristik GmbH // April 2022


Eine Woche Traumurlaub in der Mailbox

Folgende Posten für die Reise nach Zypern sollen scheinbar bereits vorab bezahlt worden sein, wie:

  • Hin- und Rückflug
  • 7x Übernachtungen in 4**** Sterne-Hotels-LK im Doppelzimmer
  • 7x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • deutschsprachige Reisebegleitung
  • Alle Transfers zwischen Flughafen und Hotels

Klingt ziemlich gut, oder? Eine mehr oder weniger geschenkte Reise nach Zypern. Doch wo ist da der Haken? Es könnten Zusatzkosten auf die Reisenden zukommen, wie wir von Erfahrungen von Verbrauchern erfahren haben. Die Aussage „bereits bezahlt“ ist demzufolge vielleicht zu gut, um wahr zu sein – aber Werbeversprechen sind ja nicht für ihren Wahrheitsgehalt bekannt.

Details zur Email „Reise bestätigen“

Wir listen an dieser Stelle alle relevanten Informationen aus dieser Email auf. Zusätzlich haben wir einen Screenshot eingefügt, um die Besonderheiten aufzuzeigen.

  • Betreff: „Wir bitten um Ihre Bestätigung, Frau ***** (Name der angeschriebenen Person)“
  • Versandt durch den Dienstanbieter BlueMediaAds GmbH aus Erlangen
  • Name des Absenders: „Reise bestätigen“
  • Hinweis, dass es sich um ein Werbeangebot handelt: „Diese Werbeangebote werden Ihnen zugestellt, weil Sie sich auf Seiten von Drittanbietern angemeldet haben. Diesen Werbenewsletter können Sie durch einen einfachen Klick abmelden“

Reise antreten oder nicht?

Wahrscheinlich gibt es zahlreiche VerbraucherInnen, die sich über eine bereits bezahlte Reise freuen – selbst wenn noch Zusatzkosten auf sie zukommen. Demzufolge muss jede Person für sich selbst entscheiden, ob sie auf das Werbeangebot eingehen wollen oder die Mail in den Spam-Ordner verschieben.

Noch etwas zum Reiseziel: Was in den Gewinnbenachrichtigungen und Werbeangeboten nicht explizit steht, ist das eigentliche Reiseland. Statt in Zypern landen die Reisenden in der türkischen Republik Nordzypern (die nur von der Türkei als souveräner Staat anerkannt wird). Ob das der erhoffte „Traumurlaub“ ist, bleibt fraglich. Zumal diese Reisen wie eine moderne „Kaffeefahrt“ anmuten sollen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post erhalten? Prüfen Sie das Angebot, bevor Sie darauf eingehen. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.