Donnerstag, 25. November 2021

Cetintas Inkasso – Zahlungsaufforderung via Email

Ein besorgter Verbraucher leitete eine Email von einem Cetintas Inkasso an uns weiter. Laut des Inhalts soll ein Zahlungsrückstand bei einem Zeitschriften-Abo bestehen. Fast 200 EUR sollen gezahlt werden. Wie sollten sich Empfänger dieser Mail verhalten?

Titel: Cetintas Inkasso – Zahlungsaufforderung via Email


Nahezu 200 EUR für ein Abo

„Da Sie auf unser vorgenanntes Schreiben nicht reagiert haben, sind von Ihren die erhöhten Inkassokosten gem. nachstehender Berechnung zu übernehmen“, heißt es in der Email des Absenders CETINTAS Inkasso. Diese Mail wurde uns von einem betroffenen Verbraucher zur Ansicht zugesandt.

Angeblich soll der Empfänger ein Zeitschriften-Abo mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen haben, beginnend am 21.06.2021. Insgesamt soll nun ein Betrag in Höhe von 195,87 EUR gezahlt werden, da bislang scheinbar keine Zahlungen erfolgten. Um welche Zeitschrift es sich handelt oder um welchen Vertrieb/Auftraggeber – das wird in der Mail nicht genannt.

Vielmehr wird mit gerichtlichen Folge wir einer Strafanzeige wegen Betrugs gedroht, sofern der Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen zu überwiesen wird.

Was ist bekannt über Citintas Inkasso?

Über den Absender ist folgendes bekannt: Sitz der Firma soll die Richmodstr. sein, genauer in 50667 Köln. Unter der Adresse haben wir via Google Maps recherchiert und stellten fest, dass dort zum Zeitpunkt der Veröffentlichung virtuelle Büroräume zu mieten sind.

Im Footer der Mail ist eine YU CETINTAS Verwaltungs GmbH und eine HRB zu erkennen, die wir ebenfalls im Handelsregister recherchierten. Leider konnte durch unsere Recherche kein Ergebnis erzielt werden. Ebenfalls ist eine Bankverbindung angegeben, die IBAN verweist auf eine Kontoverbindung in Norwegen.

Eine Recherche im Rechtsdienstleistungsregister half uns ebenfalls nicht, mehr über das Inkasso-Unternehmen zu erfahren. Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt berechtigt ist, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die oben beschriebene Emails reagieren unbedarfte Personen, die bislang wenig Erfahrungen mit Inkassoforderungen hatten, möglicherweise geschockt oder wenigstens irritiert. Zurecht, denn die Email weist viele Fragen auf und wirkt demzufolge nicht 100% seriös.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Cetintas Inkasso

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls die im Beitrag beschriebene Email erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 16. November 2021

Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“

Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin schickte einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ an eins unserer Mitglieder. Es könnte ein Mahnverfahren drohen, doch wir prüften das Schreiben auf Herz und Nieren.

Bild: Mega Gewinnspiele GmbH, E-Jackpot 49: „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“


Brief von Mega Gewinnspiele GmbH - Droht ein Mahnverfahren?

Wir berichten regelmäßig über Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, die angeblich von eingetragenen Inkassofirmen versandt wurden. Bei vielen handelt es sich um keine seriöse Forderungen, in denen mit Drohungen versucht wird, Empfänger zum Zahlen zu bewegen.

Aktuell wurde uns durch einen Verbraucher ein neuartiges Schreiben vorgelegt, welches es in sich hat. Die Rede ist von einem „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“. Wird ein solcher Antrag eingereicht, wird üblicherweise das dementsprechende Mahnverfahren eingeleitet. Betroffene werden im Zuge der Eröffnung des Mahnverfahrens in der Regel den berüchtigten „gelben Umschlag“ erhalten, den gerichtlichen Mahnbescheid.

Am Bild erklärt: Ist der „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ seriös?

Als Absender ist auf dem Antrag die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E-Jackpot 49 genannt. Als Sitz der Firma ist ein virtuelles Büro in 14167 Berlin angegeben. Auf dem ersten Blick wirkt dieser Antrag einigermaßen authentisch, nur beim genaueren Hinsehen fielen uns deutliche Unterschiede zu den uns bekannten Anträgen dieser Art auf.

Wir haben zur besseren Übersicht einzelne Scans des Antrags der Mega Gewinnspiele GmbH hochgeladen und die markanten Stellen dementsprechend markiert. In der Legende unterhalb der Bilder finden Sie die dazugehörigen Kurzerläuterungen.

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 01  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 02  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 03  / Okt 2021

Scan: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids / Seite 04  / Okt 2021


  • Bild 1: Das Geschäftszeichen ist nicht angegeben, die „Hinweise des Gerichts“ sind laut unserer Kenntnis anders 
  • Bild 2: Die angegebene Kontoverbindung zeigt ein Konto in Norwegen 
  • Bild 3: Die „Allgemeinen Angaben“ variieren 
  • Bild 4: SEPA-Überweisungsträger wird laut unserer Kenntnis nicht mitgesandt

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf den besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Hilfe und Infos zu Mega Gewinnspiele GmbH

Haben Sie weitere Fragen oder Informationen? Oder haben Sie ebenfalls den besagten „Antrag“ erhalten? Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 14. Oktober 2021

„Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen

Wir berichteten am 17. September 2021 über die Schreiben einer Inkasso Hauptzentrale Köln. Etwas mehr als drei Wochen später liegt eine neue Forderung vor, doch dieses vom Standort 60313 Frankfurt.

Titel: „Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen


Angebliche Teilnahme am „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“

„Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt!“ heißt es bedrohlich im Brief der Inkasso Hauptzentrale Frankfurt. Ein Verbraucher leitete eine Kopie an uns weiter, um darüber zu berichten.

Der Absender mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt gibt an, dass eine offene Forderung aus einer telefonischen Anmeldung zu einem Dienstleistungsvertrag bestehen soll. Scheinbar soll es sich um die Teilnahme am Gewinnspiel „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ handeln, wobei ein Nachweis nicht erfolgte.

Über 350 EUR sollen auf ein griechisches Konto überwiesen werden

Ohnehin strotzt das Schreiben vor Schreibfehlern und verwirrender Aussagen, wie unter anderem der Androhung einer Kontosperre. Diese soll nur verhindern werden, wenn angeschriebene Verbraucher schnell reagieren und eine Summe in Höhe von 350,44 EUR auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden.

Der Aufbau und Inhalt weist große Ähnlichkeiten zu dem Schreiben einer „Inkasso Hauptzentrale Köln“ auf, über die wir vor kurzem berichteten. Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass die geforderte Summe trotz der Drohgebärden nicht ungeprüft überwiesen werden sollte.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021


Weitere Meldungen zu fragwürdigen Inkassoschreiben

Biallo.de nannte in einem Beitrag vom 10.10.2021 mehrere Absender der bekannten Briefe: „inkasso Hauptzentrale Frankfurt, Inkasso Hauptzentrale Köln, EU Forderungs AG, Köln Euro Inkasso AG, Euro Collect AG/Euro Coolect AG oder weiterer Inkasso-Unternehmen versendet. Angeblich geht es um eine Forderung der "EUROWIN-24, EUROJACKPOT-6/49", "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49", "Deutsche Gewinner Zentrale", "JACKPOT 6/49" oder der "Euro Lotto Zentrale". Quelle: https://www.biallo.de/verbraucherschutz/news/warnung-mahnung-inkasso-lotterie/

Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg führt die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt in ihrer „Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben“ (Stand 11.10.2021) auf. Darüber hinaus sind der Liste unterschiedliche Zahlungsempfänger zu entnehmen. Wie bei der uns vorliegenden Forderung ist ein „Memet“ gelistet. Quelle: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso

Woran lassen sich seriöse Forderung erkennen?

Wichtig: Berechtigte Zahlungsaufforderungen durch ein eingetragenes Inkassobüro sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Vielmehr sollten derartige Schreiben auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen mit Hilfe dieser kleinen Hinweise selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe und Infos zu Inkasso Hauptzentrale Frankfurt

Es meldeten sich bereits einige betroffene Verbraucher, die uns über den Fall informierten. Wir bieten bei Fragen die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen.

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E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 8. Oktober 2021

Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Neues von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: ein Unternehmer erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Pajisto Forderungsmanagement GmbH. Es sollen noch die Kosten für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis offen sein.

Titel: Pajisto Forderungsmanagement GmbH fordert für RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH


Zahlungsaufforderung durch pajisto Forderungsmanagement, Köln

Uns wurde eine Forderung aufgrund einer offenen Rechnung von dem Inkassobüro pajisto Forderungsmanagement GmbH aus 50792 Köln vorgelegt. Im Auftrag der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH wird die Zahlung für den Dienstleistungsvertrag gefordert. Zuvor soll eine Unternehmensregistrierung auf der Plattform registrierungsstelle.online beauftragt worden sein.

Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 764,18 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Hauptforderung und den anfallenden Inkassogebühren zusammen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, können weitere Kosten entstehen.

Scan: Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021
Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021


RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: Erfahrungen eines Unternehmers

Wir berichteten bereits im Januar 2021 über die angesprochene Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, doch der betroffene Unternehmer konnte uns Einzelheiten nennen, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Wir zitieren an dieser Stelle seine Aussagen:

Zitat: „Wir haben im April 2021 die **** (Anm. der Redaktion: Name der Firma bekannt) GmbH gegründet. Danach haben wir diverse Unterlagen von der Steuerbehörde, Gewerbeamt etc. erhalten. Ebenso kam ein Schreiben von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, die wir mit allen anderen Dokumenten in Pflichterfüllung wie wir dachten (…) unterzeichnet. Im August haben wir erste Rechnung erhalten, die uns stutzig machte“. Zitatende.

Ärgerlich: Kein Widerruf möglich

Noch einmal: der betroffene Gewerbetreibende erhielt die bekannte Offerte, die nach unserer Meinung bewusst den Eindruck vermitteln soll, dass es sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt. Der Zeitpunkt, wann dieses Schreiben zugestellt wurde, verstärkt diesen Eindruck. Auf uns wirkt es, als ob die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH ihre Offerte zwar als Angebot kennzeichnet, aber mit Hinweisen wie „Bitte hier unterschreiben und umgehend zurücksenden!“ zum Vertragsabschluss drängt.

Besonders weil es sich bei diesem Vertragsschluss um ein B2B (Business-to-Business) Geschäft handelt, ist der Ärger bei betroffenen Gewerbetreibenden groß. Denn es ist kein Widerruf bei derartigen Verträgen möglich. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen und verlängert sich sogar, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Fragen zu Pajisto Forderungsmanagement und RSG oder allgemein zu Inkassoforderungen? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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