Donnerstag, 23. Dezember 2021

Verbraucherhilfe e.V.: Mahnungen wegen Zahlungsverzug versandt

Neuigkeiten von der Verbraucherhilfe e.V. aus Offenbach, nicht zu verwechseln mit uns! Uns wurden von einem betroffenen Verbraucher zwei Mahnungen vorgelegt, in denen die Zahlung von noch fälligen Mitgliedsbeiträge gefordert wird.

Titel: Verbraucherhilfe e.V.: Mahnungen wegen Zahlungsverzug versandt

Vorwurf: Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt?

„Somit sind Sie im Zahlungsverzug!“ heißt es in der ersten Mahnung an Herrn F., der unseren angeschlossenen Rechtsanwälten die Unterlagen zur Prüfung vorlegte. Laut der Mahnung soll Herr F. „seit kurzem“ Mitglied bei der Verbraucherhilfe e.V. sein und es sollte der fällige Mitgliedsbeitrag via Lastschrift vom Konto eingezogen werden.

Mit hohen Mahnkosten von insgesamt 10 EUR wird als Gesamtforderung ein Betrag in Höhe von 159,00 EUR gefordert – zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Die Verbraucherhilfe e.V. schreibt, dass erst nach Zahlungseingang alle Leistungen des Vereins in vollem Umfang genutzt werden können und weitergehend das Mahnverfahren eingestellt wird.

Zweites Schreiben: Drohung mit Pfändung

Herr F. reagierte nicht und erhielt folglich eine zweite Mahnung durch die Verbraucherhilfe e.V. Übertitelt mit „Letzte außergerichtliche Mahnung für den Beitrag Ihrer Mitgliedschaft“ droht der Verein aus Offenbach mit der Eintreibung der offenen Forderung durch ein Inkasso.

Zusätzlich warnt Verbraucherhilfe e.V. mit großen Lettern „Lassen Sie es nicht soweit kommen!“ Andernfalls sollen schwerwiegende Konsequenzen wie die Pfändung des Kontos und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung drohen.

Wir berichteten bereits im Juli 2021 ausführlich über die Verbraucherhilfe e.V. In dem Artikel behandeln wir in dem Zusammenhang den vorgeworfenen Vorstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz.

LG Duisburg untersagt diverse Tätigkeiten – Wartungsarbeiten seit Juli auf Homepage

Das Landgericht Duisburg hatte mit Urteil vom 28.05.2021, Az. 10 O 80/21 der Verbraucherhilfe aufgrund irreführender Falschaussagen und rechtsfehlerhafter Internetinhalte untersagt. Verboten ist seitdem zu behaupten, dass die Verbraucherhilfe

  • Verbraucher schützt (Tenor Nr. 2 a)
  • Schutz bietet, ggf. auch durch Kooperationspartner und eigene Dienstleistungen (Tenor Nr. 2 b)
  • Hilfe bietet bei diversen Verbraucherproblemen (Tenor Nr. 2 a)
  • Unterlassungsschreiben an Unternehmen sendet (Tenor Nr. 2 a)

sowie einiges mehr.

Wir verzichten bewusst auf das Originalzitat, da dies den Artikel unleserlich machen würde angesichts der Vielzahl der Verbote und um nicht für verbotene Inhalte zu werben.

Insgesamt wurden 8 konkrete Handlungen untersagt, die sich wiederum in weitere Handlungsuntersagungen aufgliedern.

Seit damals ist auch die Webseite der Verbraucherhilfe im „Wartungsmodus“, so dass ohnehin fraglich ist ob die satzungsgemäßen Aufgaben, ggf. auch wie, erfüllt werden und erfüllt werden können, soweit diese nicht ohnehin verboten wurden.

Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Verbraucherhilfe e.V.? Oder haben Sie auch eine Mahnung erhalten, die Sie zur Zahlung auffordert? Reagieren Sie! Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur im Mitgliederauftrag aktiv werden können. Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder

Ein gewisser Hansa Verlag verschickte eine Offerte an einen Gewerbetreibenden. Es geht um die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige in einem Bürgerinformationsfolder. Der Preis hat es in sich: für insgesamt drei Auflagen sind über 3.000 EUR fällig.

Titel: Hansa Verlag: Offerte für eine Werbeanzeige im Bürger-Info-Folder


Gewerbetreibender soll via Cold Calling kontaktiert worden sein

Gewerbetreibende erhalten unterschiedliche Angebote und Benachrichtigungen für B2B Geschäfte. Ein weiterhin beliebtes Mittel zur Kontaktaufnahme ist die Kaltakquise, oder auch „Cold Calling“. Ein Verbraucher meldete ich via Email bei uns, um uns über so einen Anruf zu informieren. Laut seiner Aussage soll ein gewisser Vertrag auslaufen.

Der Verbraucher schreibt uns via Email, Zitat: „Wir erhielten einen Anruf, in dem wir gefragt wurden ob wir unseren bestehenden Vertrag verlängern möchten oder diesen Auslaufen lassen möchten. Wir antworteten, dass wir keine Verlängerung wünschen, falls überhaupt ein Vertrag besteht. Wir wurden am Telefon gebeten das Formular im Anhang unterschrieben zurück zu senden, um den Vertrag kostenfrei auslaufen zu lassen“ Zitatende.

Wir geben an dieser Stelle nur den Inhalt der erhaltenen Email wieder. Ob dies tatsächlich so geschehen ist und ob die Aussagen getroffen wurden, kann nicht garantiert werden.

Verbraucher erhielt ebenfalls Email vom Hansa Verlag

Darüber hinaus liegt uns eine weitere Email vor, die am 17.12.2021 vom Hansa Verlag (info@hansaverlag.de) an den Verbraucher versandt wurde. Auch diese möchten wir zum besseren Verständnis vollständig wiedergeben, Zitat:

„Sehr geehrter Herr ********,

anbei senden wir Ihnen das Formular für das Jahr 2022. Nach Überprüfung Ihrer Firmendaten und die geschilderten Punkte

- Veröffentlichungsgebiet

- Werbejahr

- und die genannten Mediendaten

schicken Sie uns das Formular unterschrieben zurück.

Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

HansaVerlag

A*** B***

Rückfax: 02331-910 69 309

Rückruf : 0176-934 63 050“

Zitatende. 

Über 3.000 EUR für einen Anzeigenauftrag

In der Mail wurde ein Anhang mitgeschickt, der uns ebenfalls vorliegt. Es handelt sich hierbei um einen Anzeigenauftrag bzw. eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem sogenannten „Bürgerinformationsfolder“, bereitgestellt vom Hansa Verlag. Wird dieses Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – zu insgesamt drei Auflagen.

Der Preis je Auflage: 499,00 EUR, plus 199,00 EUR Satzpauschale und eine Versandpauschale von 34,50 EUR. Macht für alle drei Auflagen einen Gesamtpreis von insgesamt 3.094,50 EUR. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Scan: Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021
Hansa Verlag Offerte / Dezember 2021


Viel ist über den Hansa Verlag nicht bekannt

Über den Auftragnehmer Hansa Verlag ist nicht viel bekannt. Die genannte Email-Adresse verweist auf die URL hansaverlag.de, die aktuell jedoch nicht zu erreichen ist (Stand 22.12.2021). Zumindest erhielten wir bei unserem Besuch eine Fehlermeldung und konnten so keine weiteren Informationen über das Unternehmen einsehen. Auf der Offerte selbst erfahren wir auch nur wenig. Neben der Nummer für das Rückfax ist in kleinen Lettern eine Adresszeile im unteren Bereich der Offerte: „Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Die Adresse kennen wir von der Firma „Media Concept Verlag-Service“.

Hilfe und Kontakt

Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Offerte vom Hansa Verlag via Fax oder Mail erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt auf!

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 22. Dezember 2021

HOWLOGIC Kft: Abbuchungen durch den Dating-Seiten-Betreiber

Das Unternehmen HOWLOGIC Kft. aus Ungarn betreibt unter anderem die Dating-Seite „scharfeliebe“. Zwar ist dort eine kostenlose Registrierung möglich, aber erst kostenpflichtige „Premium-Services“ ermöglichen eine umfangreiche Nutzung. Ein Verbraucher schilderte uns gegenüber seine Erfahrung mit dem Service.

Titel: HOWLOGIC Kft: Abbuchungen durch den Dating-Seiten-Betreiber


ScharfeLiebe.de: Ein Portal der HOWLOGIC Kft

Mit Aussagen wie „Stürzen Sie sich ins Liebesabenteuer!“ werden Besucher des Portals „Scharfe Liebe“ begrüßt. Betrieben wird die Internetseite von der HOWLOGIC Kft (Adresse: 11 Verebeshegy Street, Csomad, 2161 Ungarn).

Eine Anmeldung soll kostenlos sein und ist problemlos über die Startseite möglich. Nach der Abfrage grundlegender Informationen wie Geschlecht und dem Alter wird Von den unter Umständen anfallenden Kosten war bis zu diesem Punkt nicht die Rede. Selbst dann nicht, als wir eine Email-Adresse angeben sollten. (Stand 20.12.2021)

Verbraucher berichtet über Abbuchungen

Ein Verbraucher wandte sich an uns, um uns über seine Erfahrungen mit einer Dating-Plattform zu berichten. Er schreibt, dass er seit April 2021 festgestellt hat, dass unterschiedliche Beträge von seinem Konto abgebucht wurden. Er behauptet jedoch, dass er nie einen Vertrag mit der verantwortlichen Firma geschlossen und ebenfalls keine Einzugsermächtigung erteilt hat.

Bei der betreffenden Plattform geht es um die Seite bumsflirt.de, die aktuell ebenfalls von der HOWLOGIC Kft betrieben wird.

Bekannte Portale der HOWLOGIC KFT

Durch unsere Recherchen im Netz haben wir einige Online-Dating-Seiten aufgefunden, die aktuell (!) von der besagten Firma aus Ungarn betrieben werden. Über mindestens eine der Seiten haben wir bereits 2019 berichtet. Die Namen der Seiten können wir aufgrund des Jugendschutzes hier nicht präsentieren. Die Namen bzw. Bezeichnungen der Seiten sind aber ähnlich gelagert wie die Webseite, über die wir in diesem Beitrag berichten.

Nicht ignorieren: Reagieren Sie bei Mahnungen!

Nach dem Eintreffen einer Zahlungsaufforderung, sollten Betroffene das Schreiben nicht unüberlegt begleichen oder gar ignorieren. Wenn sich Betroffene nicht wehren, könnte die Forderung möglicherweise unrechtmäßig geltend gemacht.

Auch wenn es anhand der genannten Seiten mit der eindeutigen Zweideutigkeit unangenehm sein könnte: Wir empfehlen eine Prüfung der Vorwürfe bzw. der geforderten Kosten. Wir vom Verbraucherdienst bieten schnelle und diskrete Hilfe, nehmen Sie Kontakt auf.

Hilfe bei Problemen mit Dating-Portalen

Stellten Sie auch unerwartete Abbuchungen von Ihrem Konto fest? Oder haben gar eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassounternehmen erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Inkasso-Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Wir bieten bei Ihnen die Möglichkeit, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Culpa Inkasso GmbH: drei Forderungen für Auftraggeber aus Budapest

Drei auf einen Streich, so würden wir gerne die Zahlungsaufforderungen der Culpa Inkasso GmbH übertiteln. Das Inkassounternehmen aus Stuttgart forderte für drei verschiedene Firmen aus Budapest die Zahlung offener Rechnungen.

Beitragsbild: Culpa Inkasso GmbH: drei Forderungen für Auftraggeber aus Budapest

Zahlungsaufforderungen: insgesamt mehr als 1.000 EUR gefordert

Ein Verbraucher bekam innerhalb von 14 Tagen insgesamt drei Briefe von der Culpa Inkasso GmbH. Auftraggeber sind insgesamt drei unterschiedliche Firmen, die aber jeweils Gemeinsamkeiten haben. Allesamt sind sie aus Budapest und zusätzlich bieten sie Dienstleistungen rund um Finanzen an. In den folgenden Absätzen gehen wir auf jedes Forderungsschreiben gesondert ein und erklären, welcher Vertrag vermeintlich abgeschlossen wurde.

Wir weisen vorab darauf hin, dass die Culpa Inkasso in den vorliegenden Forderungen keine Hinweise auf Details der Bestellung mitteilt. Es heißt kurz und bündig nur „Ihre Bestellung erfolgte über …“ Es fehlten Daten wie E-Mail Adresse, Uhrzeit, IP-Adresse usw.

Carding Direct Kft.: Erste Forderung der Culpa Inkasso

Die erste von insgesamt drei vorgerichtlichen Zahlungsaufforderungen wurde für die Firma Carding Direct Kft. aus Budapest versandt. Laut des Schreibens wurde die Culpa Inkasso GmbH beauftragt, die offene Forderung geltend zu machen. Die Bestellung soll über „Jetztholen.me“ erfolgt sein. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 209,06 EUR. Wird nicht gezahlt, droht das Inkassobüro mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens und ggf. mit Klage.

Die uns vorliegende Forderung wurde im September 2021 erstellt. Bei unserem letzten Besuch auf dem Portal „Jetztholen.me“ am 16.12.2021 wurde mit „Sichern Sie Sich Ihre Exklusive MasterCard®“ und „und bis zu 7.500€ ohne Schufa“ geworben. Jedoch ist ein anderer Firmenname bei unserem Besuch im Impressum zu finden: eine Cash&More Kft. (ebenfalls aus Budapest) soll die Seite betreiben.

Euroscoring Kft.: eine weitere Forderung für mehr als 400 EUR

Der gleiche Verbraucher erhielt eine weitere Forderung der Culpa Inkasso, die nur einen Tag später als die vorherige Forderung erstellt wurde. In diesem Fall soll eine Euroscoring Kft. Auftrageber sein, ebenfalls aus Budapest. Zuvor soll eine Bestellung über die Internetseite „Primascore.me“ getätigt worden sein. In diesem Fall wird die Summe von 439,64 EUR gefordert. Es sollen die Kosten aus einem „Dienstleistungsvertrag laut Löschung negativer Schufaeinträge“ nicht beglichen worden sein.

Bei unserem Besuch wirbt das Portal Primascore.me mit der Aussage „Wir verbessern Ihre Schufa!“ (Stand 16.12.2021). Die Firma Euroscoring Kft. löscht laut eigener Aussage „unberechtigte SCHUFA-Einträge“. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Löschung von veralteten und unberechtigten Schufa-Einträgen auch vom Verbraucher selbst ohne zusätzliche Kosten erfolgen kann, indem das verantwortliche Unternehmen kontaktiert wird.

Scorecheck Kft.: Dritte Forderung für eine Firma aus Budapest

Es dauerte nur etwas mehr als eine Woche, da erhielt der betroffene Verbraucher die dritte Zahlungsaufforderung von der Culpa Inkasso GmbH. Angeblich soll ein Zahlungsverzug bei der Firma Scorecheck Kft. aus Budapest existieren, die Bestellung soll über das Portal „Bonicheck.me“ erfolgt sein. Laut der Forderungsaufstellung sollen die Kosten für eine Bonitätsprüfung offen sein. Kostenpunkt: 422,77 EUR.

Wie bei den beiden Forderungen zuvor besuchten wir die genannte Seite Bonicheck.me, um uns über deren Angebot zu informieren. Hier fallen die unserer Meinung nach gesalzenen Preise ins Auge, wir zitieren: „Die Laufzeit beträgt 24 Monate und Sie erhalten Zugang für 24 Monate (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 178,85 €. Dies entspricht nur 0,49 € pro Tag. Der Gesamtpreis beträgt 357,70 €.“

Wir weisen darauf hin, dass die Selbstauskunft bei der SCHUFA hinsichtlich der Bonität einmal jährlich kostenlos ist.

Wie sollten Verbraucher auf die Forderungen reagieren?

Auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa oder einer Kreditkarte ist es leider wahrscheinlich, dass Verbraucher letztendlich durch gewisse Vertragsklauseln in den AGB letztendlich zusätzliche finanzielle Sorgen ertragen müssen. Die jeweiligen Angebote der drei Firmen Scorecheck Kft., Euroscoring Kft. und Carding Direct Kft. aus Budapest müssen unserer Einschätzung nach kritisch beurteilt werden.

Der erste Schritt nach Erhalt einer Forderung durch ein Inkasso-Unternehmen sollte eine Prüfung der Vorwürfe sein. Haben Sie die genannten Webseiten überhaupt besucht? Haben Sie Ihre Daten in die dort genutzten Formulare eingegeben?

Hilfe bei Problemen mit Culpa Inkasso GmbH

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung von der Culpa Inkasso GmbH erhalten? Mitglieder haben die Möglichkeit, derartige Inkasso-Schreiben von unseren angeschlossenen Rechtsanwälten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.