Mittwoch, 7. Juni 2023

Schlagwortsuche - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru

Das Projekt „Schlagwortsuche“ soll als „Experte rund um das Thema Werbung und Reichweite für Unternehmen“ gelten. Die Betreiberin Your Business Center Inh. Nizam Toru ist uns nicht unbekannt, auch hier handelt es sich um ein Branchenbuch mit kostenpflichtigen Firmeneinträgen.

Titel: Schlagwortsuche  - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru


Was ist „Schlagwortsuche“?

Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis, welches von einem Unternehmen namens Your Business Center Inh. Nizam Toru betrieben wird. Sitz der Firma ist Emmerich in Nordrhein Westfalen.

Schlagwortsuche soll „Ihre Adresse für effiziente Werbemaßnahmen“ gelten. Damit richtet sich das Angebot an Gewerbetreibende, die in diesem Verzeichnis ihr Unternehmen präsentieren wollen. Dies ist kostenlos mit einem Basis-Eintrag möglich, doch Interessierte müssen Einschränkungen hinnehmen, wie z.B. eine fehlende Kategorie.

Für mehr dargestellte Informationen gibt es drei weitere Angebote. Diese unterscheiden sich wie folgt:

  • Premium Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 600 EUR – 24 Monate: 1.200 EUR
  • PremiumPlus Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 1.200 EUR – 24 Monate: 2.400 EUR
  • VIP Business Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 2.400 EUR – 24 Monate: 4.800 EUR

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Blick in die AGB schafft Klarheit, einsehbar auf https://schlagwortsuche.de/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen. Dort ist zu lesen, (Stand 06.06.2023), Zitat:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) von Your Business Center den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet.“

Die sogenannte Kaltakquise (auch Cold Calling genannt) ist nach unseren Erfahrungen typisch im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen. Viele Betroffene berichteten uns gegenüber, dass sie zwei Telefonate führten. Im ersten Gespräch wird das Angebot besprochen, der zweite Anruf dient nur zum Abgleich der Daten.

Die angesprochene Aufzeichnung umfasst meist nur das zweite Gespräch, woraufhin wir uns die Fragen stellen: was wurde im ersten Telefonat versprochen? War deutlich, wer Vertragspartner ist und wie hoch die Kosten sein werden?

Lohnt sich ein Eintrag auf „Schlagwortsuche“?

Wir machten den Test. Wir gaben folgende Wörter in die Suchfunktion der Schlagwortsuche ein: die Frage „Was suchst Du?“ beantworteten wir mit „Bäckerei“ und als „Standort“ gaben wir selbstverständlich „Essen“ an. Als Ergebnis wurden über 2000 Unternehmen in die Nähe von Essen angezeigt. Auf der ersten Seite der Ergebnisse sind tatsächlich etliche Bäckereien gelistet, nur kurioserweise unter der Rubrik „Baubranche & Bauhandwerk“. So harte Brötchen bitte nicht!

Ob derartige Einträge tatsächlich die gewünschte Reichweite erhöhen, ist mit Sicherheit diskutabel. Ein aktuell typischer und zudem kostenfreier Google-Business würde ebenfalls die wichtigsten Daten wie Anschrift etc. darstellen – und dies sogar mit wahrscheinlich guten Positionen in den Suchergebnissen. Natürlich kommt es letztlich auf die Suchanfrage an, nur bezweifeln wir, dass wir auf der Suche nach einer Bäckerei den Umweg über die Schlagwortsuche einschlagen würden, wenn es einfachere Wege gibt.

Branchenverzeichnisse, Firmenregister und Datenbanken aus Emmerich

Es ist nicht das erste Branchenverzeichnis von Inhaber Nizam Toru, welches wir im Rahmen unseres Blogs genauer unter die Lupe nehmen. Zuletzt war es das Portal „Standortanzeige“, über das wir im März 2021 berichteten. Doch bereits 2016 wurden durch das Portal „Städte-Check“ aufmerksam.

Inkasso: Weitere Gebühren können die Folge sein

In der Vergangenheit wurden Inkassounternehmen wie die City Inkasso beauftragt, wenn es um die Beitreibung noch offener Kosten aus diesen B2B Vertragsabschlüssen ging. Ein Ignorieren dieser Zahlungsaufforderungen kann weitere Kosten verursachen und vor Gericht enden. Um sich gegen den unter Umständen ungewollten Vertrag zu wehren, können sich Betroffene an uns wenden.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen und Inkasso

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen und Cold Calling bzw. unerwünschten Werbemaßnahmen wie Einträge in ein Branchenbuch. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 30. Mai 2023

Mahnung von WhatsFun, betrieben von Blue Internet Media GmbH

Neues von der Blue Internet Media GmbH (EOOD): das Portal WhatsFun bietet Dating bzw. Servicedienstleistungen in dem Bereich an. Uns wurde eine Mahnung vorgelegt. Wie sollte man reagieren?

Titel: Mahnung von WhatsFun, betrieben von Blue Internet Media GmbH

WhatsFun: Was ist das?

Die Anlehnung an das bekannte WhatsApp ist sehr deutlich. Doch statt einem Messenger stellt WhatsFun eine typische Dating-Seite dar. Auf der Startseite (letzter Abruf 30.05.2023) heißt es „Jetzt heiße Dates in Deiner Nähe finden“. Auffallend: es sind nur junge Frauen auf der Startseite dargestellt, ist das Angebot etwa eingeschränkt bzw. auf eine Zielgruppe ausgerichtet?"

Unter den Punkt „Leistungen“ findet sich der Hinweis, dass „moderierte Kontakte“ zum Service gehören. Das bedeutet im Klartext: Fake-Profile, hinter denen sich andere Menschen, sprich bezahlte Mitarbeiter, verbergen könnten. Kann es somit passieren, dass man seine Fantasien im Chat nicht mit Userin „Sweet, 34 Jahre“ tauscht, sondern mit „Günther, 53 Jahre“? Ausgeschlossen ist es nicht.

Ob diese Form der Unterhaltung lohnenswert ist, können wir nicht beurteilen. Kostenlos ist das Angebot aber keinesfalls. Ein Verbraucher leitete eine aktuelle Mahnung von der Blue Internet Media GmbH (EOOD), Betreiberin der Seite WhatsFun, an uns weiter.

Was steht in der Mahnung?

Auf uns wirkt die uns vorliegende Mahnung der Blue Internet Media GmbH (EOOD) ungewöhnlich vorwurfsvoll. Wir zitieren: „Wir haben Ihnen ein tolles Produkt zur Verfügung gestellt und Ihnen tolle Bedingungen geboten, warum tragen Sie nun nicht Ihren Teil dazu bei?“ Zitatende.

Ob das Produkt so „toll“ sind, soll jeder für sich selbst entscheiden. Weiter zum Inhalt der Mahnung: es soll eine offene Forderung aus „WhatsFun“ in Höhe von 94,79 EUR bestehen. Der Empfänger soll nicht auf Mitteilungen und „Hinweise“ reagiert haben. Nun wird ihm eine Frist von 7 Tagen gewährt, um die offene Summe zu zahlen.

Die Blue Internet Media GmbH (EOOD) schreibt, dass sie den Fall an ein Inkassounternehmen übergeben, sofern die Zahlung weiterhin aussteht. Das würde eine Steigerung der Kosten bedeuten.

Scan: WhatsFun Mahnung / Mai 2023
WhatsFun Mahnung / Mai 2023


Ungewöhnlicher Aufbau der Mahnung

Wie bereits erwähnt, die Mahnung zeichnet sich durch ein ungewöhnliches Design aus. Bislang sind uns selten derartige Schreiben untergekommen, die durch Formatierungen Druck ausüben wollen – das ist zumindest unsere Annahme.

Es sind sogar sämtliche Anmeldedaten des Empfängers dargestellt, die zwar u.a. seine IP-Adresse und das genutzte Gerät darstellt, aber wichtige persönliche Daten dabei vermissen lässt. Es fehlt vorrangig das Alter, was auf einer Casual Dating Seite bzw. App aufgrund des Jugendschutzes wichtig sein könnte.

Stattdessen stellt das Unternehmen die Frage: „Wollen Sie, das Andere 'für nichts' verdienen?“ Apropos: Laut den AGB (Stand 30.05.2023) gibt es einen Dämpfer hinsichtlich WhatsFun: „Kontakte mit anderen Nutzern, insbesondere eine bestimmte Art, Anzahl oder ein bestimmter Umfang der Kontakte, sind nicht geschuldet.“

Das bedeutet, dass man sich scheinbar registrieren und kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen kann, die aber keinen Garantie für den Dating-Erfolg darstellen.

Hilfe bei Dating-Portalen

Wir hatten in der Vergangenheit bereits über andere Portale der Blue Internet Media GmbH (EOOD) berichtet. Im Falle des Portals „Leichte Luder“ lagen uns sogar Inkassoforderungen von Inkassolution  vor. Ob und welches Inkassounternehmen jetzt im Fall von WhatsFun tätig werden würde, ist uns derzeit nicht bekannt.

Wir bieten Hilfe für Betroffene, die eine Mahnung oder Forderung von der Blue Internet Media GmbH (EOOD) erhalten haben. Auch wenn Sie eine Inkasso-Forderung erhalten haben sollten, können Sie sich gerne bei uns melden, um sich erste Informationen zu sichern. Ignorieren der Schreiben ist nicht zu empfehlen, da es weitaus höhere Kosten bedeuten könnte. Reagieren Sie jetzt.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 11. Mai 2023

Mob Inkasso AG, München: 300 EUR und mehr für Gewinnspiele

Haben Sie ein Schreiben oder genauer eine „außergerichtliche Mahnung“ von einer Mob Inkasso AG erhalten? Obwohl Sie die genannten Gewinnspiele in der Forderung noch nie gespielt haben? Derzeit sind solche Briefe im Umlauf. Wir klären auf, wie Sie darauf reagieren können!

Titel: Mob Inkasso AG, München: 300 EUR und mehr für Gewinnspiele

Außergerichtliche Mahnung – angebliche telefonische Anmeldung?

Ein Verbraucher übersandte uns einen Brief des Absenders Mob Inkasso AG. Laut des Schreibens soll er sich telefonisch bei einem Gewinnspiel angemeldet haben – „Lotto 6 aus 49“. Diese Leistung soll er jedoch nicht bezahlt haben. Die Mob Inkasso AG soll ihren Sitz am Karlsplatz 3 in 80335 München haben. Eine schnelle Google-Suche zeigte uns, dass an dieser Adresse sogenannte virtuelle Büros mietbar sind.

Wir kennen diese Art Briefe, die nicht nur mit fragwürdigen Aussagen negativ auffallen, sondern auch mit Rechtschreibfehlern. Es scheint sogar so, als ob dieses Schreiben inhaltlich von anderen, inhaltlich vergleichbar, Briefen nahezu komplett übernommen wurde. Im Rahmen unseres Blogs berichteten wir bereits viele Male über angebliche Forderungen für Gewinnspiele – das einzige, was sich zu ändern scheint, sind die Namen der Absender, Anschriften und Kontoverbindungen.

318,50 EUR fordert Mob Inkasso AG

Insgesamt sollen 318,50 EUR auf ein Konto in Griechenland überweisen wird. Mob Inkasso AG schreibt, dass die Summe innerhalb von sieben Tagen zu begleichen sei, sonst ist die Liste der „Unannehmlichkeiten“ lang: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc.

Der Verbraucher, der uns diesen Schreiben freundlicherweise zur Verfügung stellte, gab uns gegenüber an, dass er das angegebene Gewinnspiel nie gespielt hätte. Weiter stellt er die Frage: „Woher kommt dann diese Summe?“ Wobei wir die Frage gerne erweitern würden: Wie kommt Mob Inkasso AG an all die Adressen, die sie anschreiben?

Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Das Geld verschwindet wahrscheinlich auf Nimmerwiedersehen.

Scan: Mob Inkasso AG / Forderung / Mai 2023
Mob Inkasso AG / Forderung / Mai 2023


Hilfe bei seriösen Inkasso-Forderungen

Anders als bei diesem Fake-Inkasso helfen wir bei seriösen Inkasso-Forderungen. Reagieren Sie, bevor es noch teurer wird. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Culpa Inkasso: Forderung für Smart Connect LLC / Scoreheld

Eine neue Forderung von Culpa Inkasso aus Stuttgart liegt vor. Laut des Briefs sollen die Kosten für einen Dienstleistungsvertrag mit Smart Connect LLC noch nicht beglichen worden sein. Die Firma betreibt das Portal „Scoreheld“.

Titel: Culpa Inkasso: Forderung für Smart Connect LLC / Scoreheld


Scoreheld: Einfach und schnell negative Schufa-Einträge löschen?

„Verbessern Sie Ihre Bonität und beantragen Sie jetzt einfach und schnell die Löschung Ihrer negativen SCHUFA Einträge“, heißt es auf Scoreheld (Url: scoreheld.com, letzter Abruf 10.05.2023). Betrieben wird die Webseite aktuell von Smart Connect LLC, mit Sitz in 1309 Coffeen Avenue STE 1200, 82891 Sheridan, USA.

Ist es tatsächlich mit Scoreheld so leicht? Negative Schufa-Einträge einfach und schnell löschen lassen? Wir schauten uns die AGB an, die unsere Erwartungen ausbremsten. Dort ist zu lesen: „Der Kunde kann sich mit dem PDF Generator auch einen Antrag zur SCHUFA-Auskunft generieren und ebenso unberechtigte Einträge löschen lassen (Sofern berechtigt!)“ (Quelle, Scoreheld AGB, Stand 10.05.2023).

Ob sich diese Dienstleistung für jene Personen mit Schufa-Problemen lohnt, soll jeder für sich selbst entscheiden. Wir würden jedoch einen Antrag zur Auskunft z.B. über das offizielle SCHUFA-Portal stellen.

Über 400 EUR von Culpa Inkasso gefordert

Wer sich für einen Vertrag mit Scoreheld entscheidet und die aufkommenden Kosten nicht begleicht, kann eine Inkasso-Forderung durch die Culpa Inkasso GmbH erhalten. Das im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkasso-Unternehmen sind berechtigt, Inkassodienstleistungen durchzuführen und anzubieten – somit handelt es sich um keinen Fake.

Culpa Inkasso wurde laut einer vorliegenden Forderung von der Smart Connect LLC beauftragt, die Betreiberin der Seite Scoreheld. Die Empfängerin, die uns das Schreiben zur Verfügung stellte, soll die Kosten für Scoreheld nicht gezahlt haben. Zuzüglich der anfallenden Inkassokosten wird nun eine Summe von 462,82 EUR verlangt – zahlbar innerhalb von einer Woche.

Die Forderung wurde zuvor von der Firma Medway Advice Ltd. abgetreten.

Scan: Forderung Culpa Inkasso für Smart Connect LLC / Mai 2023
Forderung Culpa Inkasso für Smart Connect LLC / Mai 2023


Wie sollten Verbraucher reagieren?

Statt einen Weg aus den Schulden zu finden bzw. negative SCHUFA-Einträge loszuwerden, kann es im schlimmsten Fall sogar noch zu weiteren finanziellen Problemen kommen, sofern nicht reagiert wird.

Es ist ratsam, sich bei den Themen Finanzsanierung, Kredit ohne Schufa oder eben die Löschung von negativen Schufa-Einträgen so viele Informationen aus unterschiedlichen Quellen zu sammeln, ehe kostenintensive Verträge geschlossen werden. Wichtig ist auch, die Widerrufsrechte und -fristen zu beachten!

Hilfe bei Inkasso und Abmahnung

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen und unterschiedliche Inkasso-Unternehmen. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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