Mittwoch, 6. August 2025

Wirtschaftsbusinesslink – Rechnung von Walotti UG

Ein weiteres Branchenverzeichnis versucht Gewerbetreibende als Kunden für kostenpflichtige Einträge zu gewinnen. Das Portal Wirschaftsbusinesslink wird betrieben von der Walotti UG aus München. Ein Mitglied meldete sich, um uns über dieses Thema zu informieren.

Titel: Wirtschaftsbusinesslink – Rechnung von Walotti UG

Walotti UG aus München wirbt mit mehr Sichtbarkeit

Das Unternehmen Walotti UG hat ihren Sitz in München und bezeichnet sich selbst als „spezialisierte Agentur für hochwertiges Webdesign & Web-Programmierung“ (Quelle: https://www.walotti.de/ueber-uns). Sie bieten u.a. Dienstleistungen wie Callcenter-Tätigkeiten und Vermittlung von Telekommunikationsverträgen an.

Bei uns meldete sich ein Mitglied, weil sie ebenfalls Erfahrungen mit der Walotti UG machte. Sie erhielt nämlich eine Rechnung für einen Eintrag in einem Branchenportal. Dieses Portal wird scheinbar von Walotti UG betrieben und trägt den Namen wirtschaftsbusinesslink. Wir schauten uns die Rechnung genauer an.

Wirtschaftsbusinesslink: Was steht in der Rechnung

Uns liegt ein Schreiben vor, welches mit „Auftragsbestätigung“ und „Rechnung“ übertitelt ist. Ferner heißt es in dem Schreiben, dass für die „Konzepterstellung“ ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt wird. Die berechnete Dienstleistung lautet „Eintrag bei Unternehmensportal wirtschaftsbusinesslink.de“ und soll 790 EUR netto kosten. Die Laufzeit beträgt laut des Auftrags 12 Monate mit automatischer Kündigung. Wie der Eintrag der Walotti UG in dem Branchenverzeichnis wirtschaftsbusinesslink aussehen soll, ist uns unbekannt. Durch die Empfängerin wurde uns kein Entwurf o.ä. vorgelegt.


Scan: Rechnung / Auftragsbestätigung Walotti UG / April 2025
Rechnung / Auftragsbestätigung Walotti UG / April 2025


Wodurch zeichnen sich Einträge auf Wirtschaftsbusinesslink aus?

Um uns ein Bild zu machen, besuchten wir besagtes Firmenverzeichnis, um Einträge besser beurteilen zu können. Folgende Informationen konnten wir zufällig angeklickten Firmeneinträgen entnehmen:

  • Name, Logo, Ansprechpartner
  • Unternehmensprofil (Homepage, Telefon, E-Mail)
  • Liste der Stellentypen für Unternehmen (Branche,Dienstleistungen)
  • Location (Geschäftsadresse via Google Maps)

Fotos, Videos, Öffnungszeiten und weitere Informationen konnten wir bei unserer Suche nicht spontan entdecken. Möglicherweise existieren diese Informationen, aber waren bei unserem Besuch nicht auffindbar.

Ob ein solcher Eintrag eine geeignete Möglichkeit darstellt, um spürbar mehr Reichweite im Internet – und somit Neukunden! - zu erreichen, beurteilen wir als schwierig. Eine einfache Google Suche könnte das gewünschte Ergebnis ohne zusätzliche Kosten bringen.

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Lohnt sich ein Eintrag in einem Branchenbuch? Das müssen Gewerbetreibende jeweils selbst entscheiden. Ob sich ein Eintrag mit Adressdaten in einem Verzeichnis lohnt, erscheint aufgrund der schnellen und lokalen Google-Suche eher fraglich.

Allgemein möchten wir Selbständige, Freiberufler und Unternehmer darauf hinweisen, dass vor eine Rücksendung von E-Mails, Faxen u.ä. unbedingt die vorliegenden Formulare und besonders die AGB geprüft werden müssen. Erfolgt die Kontaktaufnahme durch einen Branchenbuchanbieter telefonisch, ist Vorsicht geboten. Möglicherweise werden sonst Verträge geschlossen, weil von einem Widerrufsrecht ausgegangen wird. Das wäre normalerweise auch nicht vollkommen verkehrt, doch für Gewerbetreibende gilt es bei B2B Geschäften eben nicht.

Mehr allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag: MEHR

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 5. August 2025

Glücksfreunde24 – Weiterhin Cold Calling unter neuer Bezeichnung

Vor einem Jahr berichteten wir über einen „Gewinnspielservice“, der mit Cold Calls versuchte, Kunden für ihr Angebot zu finden. Jetzt wurde uns das Schreiben von Glücksfreunde24 vorgelegt – ein bekanntes Angebot mit einem frischen Namen.

Titel: Glücksfreunde24 – Weiterhin Cold Calling unter neuer Bezeichnung


Über Glücksfreunde24 mit bekannten Inhalten

Wenn einem eine Situation oder ein bestimmter Ablauf bekannt vorkommt, ist oft von einer Déjà-vu-Erfahrung die Rede. Wir möchten behaupten, dass wir ebenfalls ein solches Erlebnis hatten, als uns ein Mitglied über die Seite Glücksfreunde24 informierte.

Vor weniger als einem Jahr berichteten wir noch über die Seite Glückspilot24, weil sich Verbraucher und Verbraucherinnern über Abbuchungen wunderten. In den aktuell vorliegenden Unterlagen des Absenders Glücksfreunde24 kam es nach unserem Wissen noch zu keinen Abbuchungen. Trotzdem schauten wir uns das Schreiben genauer an.

Zu unserem Erstaunen stellten wir bei unserem Besuch fest: das gesamte Erscheinungsbild kommt uns doch arg bekannt vor. Vom Angebot bis hin zum Aufbau der Webseite, es erscheint zum Verwechseln ähnlich.

Exklusive Vorteile - alles wie gehabt

Maximale Gewinnchancen! Tägliche Chance auf die Millionen! Luxusautos, Traumreisen und und und – all das klingt nicht nur arg bekannt, sondern wurde für die Webseite Glücksfreunde24.com übernommen.

Screenshot gluecksfreunde24.com / Juli 2025
Screenshot gluecksfreunde24.com / Juli 2025

Screenshot glueckspilot24.com / Sep 2024
Screenshot glueckspilot24.com / Sep 2024

Unsere Recherche brachte zutage, dass als Betreiberin im Impressum weiterhin die gleichen Inhalte vermerkt sind. Auf Glücksfreunde24 zeichnet sich weiterhin die EPIRUS HYDRO IKE, MICHAIL AGGELOU 18, 45332 IOANNINA – in Griechenland verantwortlich. Als deutsche Postanschrift des Kundenservices ist weiterhin eine Düsseldorfer Postfach-Adresse angegeben. Es scheint somit, als ob es schlicht und einfach einen Namenswechsel gab.

Das steht im Anschreiben

„Herzlich Willkommen in unserer außergewöhnlichen Gemeinschaft von Gewinnchancen“, heißt es in der Begrüßung des Briefes, den ein Verbraucher erhalten hat. Absender ist wie erwähnt „Glücksfreunde24“ vom Düsseldorfer Standort.

Es geht „vielversprechend“ weiter. Der Empfänger soll nicht nur ein oder zweimal pro Woche, sondern „quasi mehrmals täglich“ in den Lostopf geworfen werden. Welcher Lostopf, welche Gewinnspiele und so weiter sind Fragen, die nicht beantwortet werden. Viel mehr wird verkündet: „Jeden einzelnen Tag könnten Sie unglaublich 1 Million Euro gewinnen!“

Scan: Anschreiben Glücksfreunde24 / Juli 2025
Anschreiben Glücksfreunde24 / Juli 2025


Diese „revolutionäre Art“, das Glück zu versuchen ist natürlich nicht umsonst. Glücksfreunde24 schreibt, dass „wie vereinbart“ 4-wöchentlich im Vorraus per SEPA-Lastschrift ein Betrag in Höhe von 79,00 Euro eingezogen wird.

Vertragsschlüsse durch Werbeanrufe

Wie zuvor möchten wir an dieser Stelle die AGB der Glücksfreunde24 zitieren, um Klarheit über mögliche Vertragsschlüsse zu erlangen. Wir zitieren: „Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sowohl online als auch telefonisch bestellen. Bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde alle relevanten Details und Preise mündlich genannt“. Außerdem heißt es: „Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters zustande. Im Falle einer telefonischen Bestellung bestätigt der Kunde mündlich, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.“ Zitatende.

Ein Vertragsschluss über die Webseite selbst ist nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht vorgesehen. Somit können wir die jeweiligen Preise und Gebühren nicht beurteilen, da diese erst im Verkaufsgespräch genannt werden. Es erscheint fraglich, ob die angerufenen Verbraucher und Verbraucherinnen überhaupt vorher ihr Einverständnis gegeben haben, dass sie für diese Werbeanrufe kontaktiert werden dürfen.

Wie sollte man reagieren?

Wie gehabt: Prüfen Sie aktuelle Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten. Es ist nicht unmöglich, dass ein unbekannter Dienstleister regelmäßig bestimmte Summen abhebt. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen. 

Der Anbieter könnte zum Nachweis aufgefordert werden, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll. Natürlich bieten wir weitere Informationen und Hilfe. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Montag, 4. August 2025

TPI Investment GmbH: Forderungen für 1N Telecom GmbH – wie reagieren?

Neuigkeiten von der 1N Telecom GmbH: Uns erreichten vielfach Briefe von betroffenen Verbrauchern, die Post von der Firma TPI Investment GmbH erhalten haben. In diesen Briefen wird mitgeteilt, dass eine Forderung der 1N Telecom GmbH an sie abgetreten wurde.

Titel: TPI Investment GmbH: Forderungen für 1N Telecom GmbH – wie reagieren?

In den uns vorliegenden Schreiben ging es um Beträge zwischen 400,00 und 450,00 Euro zzgl. Gebühren und Zinsen für angeblich abgeschlossene DSL‑Verträge aus 2024.

Wer ist die TPI Investment GmbH

Doch wer ist diese neue „Inkasso-Abteilung“, die nun von sich Reden macht? Wir recherchierten mit einer simplen Internetsuche und wurden auf der Homepage der TPI Investment GmbH mit einem Zitat von Konfuzius.

Um nicht vom Thema abzuschweifen klicken wir uns direkt durch zum Impressum: als Geschäftssitz ist die Ruhrallee 185 in 45136 Essen genannt - und somit nicht weit von unserem Standort entfernt. Aus dem offiziellen Handelsregistereintrag entnehmen wir den Gegenstand des Unternehmens: „Der Erwerb, die Verwertung und die Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art einschließlich entsprechender Beratungsdienstleistungen.“ 

Scan: Anschreiben TPI Investment / Juli 2025
Anschreiben TPI Investment / Juli 2025

Handelt es sich somit hierbei um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkasso-Unternehmen? Für eine Inkassoforderung, wie wir sie von eingetragenen Inkassofirmen kennen, sollen Forderungsaufstellungen und eine gültige Forderungsabtretung vorgelegt werden. Ob das in den hier besprochenen Fällen ebenfalls passiert ist, ist derzeit noch unklar.

Bei unseren Recherchen wunderten wir uns über die Angaben im vorliegenden Brief (siehe Screenshot). Das genannte Aktenzeichen Az. 235 C 376/24 verweist a) auf ein anderes Datum  b) auf eine Entscheidung bzgl. einer Firma namens "C. GmbH" - Link zum Urteil.


1N Telecom GmbH: Unklarheit bei Vertragsschlüssen

Häufig hatten Betroffene nie bewusst einen Vertrag geschlossen oder diesen rechtzeitig widerrufen. Wie zuvor von uns berichtet, kann es durch die offensichtliche Namensähnlichkeit zu Irrtümern führen, da sie hinter dem Absender die Telekom vermuten – und dass es sich um einen bestehenden Vertrag geht.

Nicht nur wir warnten vor ungewollten Vertragsschlüssen. Auch die Verbraucherzentralen warnten bundesweit vor dieser Masche. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sogar eine Unterlassungsklage gegen 1N Telecom erhoben, um die fragwürdigen Praktiken mit Werbebriefen künftig zu verhindern.

Fragen und Antworten

Hier ein paar allgemeine Hinweise, wie auf ein Schreiben der TPI Investment GmbH reagiert werden kann.

1. Vertrag nie abgeschlossen?
  • Fordern Sie zwingend eine Abtretungsurkunde schriftlich per Einschreiben von der TP Investment GmbH an
  • Versichern Sie ausdrücklich, dass Sie keinen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen oder ordnungsgemäß widerrufen haben. Belegen Sie dies möglichst mit Kopien Ihrer Widerrufsschreiben bzw. Versandnachweise (z. B. Einschreiben)
2. Forderung bestritten – was jetzt?
  • Bei bestrittenen Forderungen darf keine Datenweitergabe an Auskunfteien wie Schufa erfolgen, bis die Angelegenheit geklärt ist
  • TPI Investment muss die Ansprüche gerichtlich geltend machen, andernfalls gilt das Verfahren als erledigt – sofern kein Vertrag nachgewiesen wird
3. Mahnbescheid erhalten – was tun?
  • Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch bei Gericht einlegen, sonst droht Zwangsvollstreckung, selbst bei unberechtigter Forderung

TPI Investment Forderungen: Was können Betroffene tun?

Hier noch einmal eine Zusammenfassung und der Verweis auf unseren bestehenden Text zur 1N Telecom GmbH.

  • Nicht ignorieren! Auch ohne Vertrag sollte man aktiv widersprechen
  • Schriftlich widersprechen & Abtretung fordern, idealerweise mit Einschreiben
  • Bereits erhobene Einwände gegenüber 1 Telecom kopieren und erneut geltend machen
  • Nur reagieren, wenn Mahnbescheid kommt: dann zwingend binnen 14 Tagen widersprechen

Unser Beitrag rund zum Thema 1N Telecom GmbH: MEHR

Hilfe durch Verbraucherdienst

Wir haben bereits viele Verbraucher Hilfe anbieten können. Betroffene können schnell und direkt Kontakt aufnehmen, um mehr Infos rund um die Themen 1N Telecom GmbH und TPI Investment zu erhalten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 4. Juli 2025

City Guide LLC: neue Offerte für einen Branchenbuch-Eintrag

Im November 2024 berichteten wir über eine Offerte, die über E-Mail versandt wurde. Es ging um einen „Eintragungsantrag für die Aufnahme in das Branchenbuch“. Dabei handelt es sich erneut um „Branchenfuehrer.online“. Nun liegt eine neue Version vor – mit einigen Änderungen.

Titel: City Guide LLC: neue Offerte für einen Branchenbuch-Eintrag

E-Mail von City Guide Solutions

Warum einen Eintrag auf dem Portal Branchenfuehrer.online erstellen? Laut der eigenen Aussage der City Guide LLC soll ein Brancheneintrag u.a. eine höhere Reichweite, Neukundengewinn sowie eine bessere Auffindbarkeit und Position bringen. Ob das mit so einem Eintrag wirklich gelingt, kann an dieser Stelle nicht nachgewiesen werden.

Interessierte können sich für einen kostenfreien Basis-Eintrag entscheiden, doch wer die folgende E-Mail von City Guide Solutions erhält, wird über diese Möglichkeit gar nicht erst informiert.

Scan E-Mail City Guide Solutions / Branchenfuehrer Online
E-Mail City Guide Solutions / Offerte / Juli 2025


Inhaltlich werden Empfänger dieser E-Mail weder über den kostenlosen Basis-Eintrag informiert, noch wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich hier um ein Angebot handelt. Mehr Infos sind im Anhang zu finden, dem Formular selbst. Dieses PDF File ist bereits vorab ausgefüllt und soll unterschrieben zurückgesandt werden.

Wichtiger Hinweis: Empfänger dieser E-Mail NICHT Unsubscribe anklicken. Es besteht die Gefahr, dass Daten unerlaubt erfasst werden. Diese Nachricht sollte als Spam markiert werden.

Fast 2000 EUR für einen Branchenbucheintrag

Mit der Rücksendung des unterschriebenen Formulars wird ein Vertrag mit der City Guide LLC geschlossen. Der Preis hat sich seit unserem ersten Bericht nicht geändert: 1920 EUR netto bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wie üblich verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

Der Nutzen eines solchen Brancheneintrags soll an dieser Stelle gar nicht groß kommentiert werden. Aber vielleicht sollte man sich die Frage stellen, wie oft ein „Branchenverzeichnis“ mit Suchmaschinen wie Google gesucht wird, anstatt das gesuchte Unternehmen direkt ohne Umwege zu suchen. Mit anderen Worten: Wer sucht einen Klempner auf einem Portal, wenn Google es mir direkt anzeigt – sogar mit lokalen Ergebnissen?

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Natürlich muss jeder Gewerbetreibender muss selbst entscheiden, ob ein Eintrag in diesem Verzeichnis sich auszahlt.

Weiterhin warnen wir vor der Rücksendung ohne Prüfung des Formulars und der AGB. Wer keinen Vertrag für einen Branchenbucheintrag auf Branchenfuehrer.Online möchte, sollte das Schreiben nicht unterschreiben und zurücksenden. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag: Tanda International AG – Rechnung für City Guide LLC (Branchenfuehrer.online)

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.