Donnerstag, 23. Juli 2015

Branchenbuch | Verlag für virtuelle Dienste | www.firmendeals.de

Branchenbuch | Verlag für virtuelle Dienste | www.firmendeals.de | Carmen Homer


Der Verlag für virtuelle Dienste, Inhaberin Carmen Homer, hat nicht nur einen sperrigen Namen, sondern auch ein recht dubioses Geschäftsmodell. Mittels unerlaubtem Werbeanruf (Cold Call) melden sich Mitarbeiter des Branchenbuchs aus Emmerich bei Gewerbetreibenden, um Verträge für einen Eintrag auf www.firmendeals.de abzuschließen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Verlag für virtuelle Dienste arbeitet nicht mit Google zusammen


Verlag für virtuelle Dienste - Firmendeals - Screenshot - Carmen Homer - www.firmendeals.de
Screenshot | Firmendeals.de | 22.07.2015


Im Impressum der Seite www.firmendeals.de ist Carmen Homer als Betreiberin vermerkt. Dieses Branchenbuch wendet laut Verbraucheraussagen für die Kundengewinnung den doppelten Anruftrick an. Zunächst wird telefonisch Kontakt mit einem Gewerbetreibenden hergestellt, der bis dahin keinerlei Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen hat. Es wird während des Telefonats darauf hingewiesen, dass bereits ein Vertrag mit dem Verlag für virtuelle Dienste aus Emmerich bestehen würde – für einen kostenfreien Eintrag auf www.firmendeals.de. Demnächst soll dieser jedoch in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden. Laut einer Rechnung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 556,92 EUR für 12 Monate.

In der Regel folgt auf den ersten Anruf ein zweiter Anruf, ein sogenannter Kontrollanruf. Mit Hilfe dieses Anrufs wird per Bandaufzeichnung noch einmal das Gespräch seitens der Branchenbuchbetreiber gesichert, um dem nichtsahnenden Gewerbetreibenden einen neuen Vertrag unterzujubeln. Es könnte der Fall sein, dass aufgezeichnete Gespräche für die Zwecke eines Branchenbucheintrags dementsprechend neu geschnitten wurden. Dank dieser Methode ist es möglich, dem Gewerbetreibenden das „Ja“ für einen neuen Vertrag über einen Branchenbucheintrag quasi in den Mund zu legen.

Branchenbuch | Verlag für virtuelle Dienste | www.firmendeals.de - Rechnung - Carmen Homer
Verlag für Virtuelle Dienste | Rechnung firmendeals.de | 18.06.2015

Das zweifelhafte Angebot vom Verlag für virtuelle Dienste


Der Verlag für virtuelle Dienste der Carmen Homer liefert mit der Rechnung sogar eine Auflistung der Vorteile eines Branchenbucheintrags auf www.firmendeals.de. Auf dem Schreiben heißt es: „Damit Sie sich Ihren Kunden und Interessenten optimal vorstellen können, erhalten Sie folgende Optionen für die Präsentation Ihres Unternehmens zur Auswahl“. Die genannten Optionen umfassen unter anderem:


  • Vollständige Unternehmenshinweise mit aktuellen Adress- und Kontaktdaten
  • Veröffentlichung der aktuellen Erreichbarkeits- / Öffnungs- oder Ordinationszeiten
  • Grafische Darstellung und Geodaten zum Standort des Unternehmens (z.B. mit Google Maps)


All diese „Optionen“ sind insofern fragwürdig, da Gewerbetreibende diese Möglichkeit sehr viel preisgünstiger bei Google selbst erhalten – nämlich kostenfrei.

Gewerbetreibende äußert sich zum Verlag für virtuelle Dienste


Wir erhielten eine Mail von der Gewerbetreibenden Frau L., die sich zum Thema "Verlag für virtuelle Dienste" äußern wollte. An dieser Stelle möchten wir ihre Erfahrungen hier teilen. Namen und Telefonnummern wurden geändert:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich eine sehr unangenehme Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste. Wie Sie es auf Ihrer Seite schreiben, so ähnlich ist es auch passiert.
Zuerst kam der erste Anruf eines Herrn mit der Angabe, er sei Google-Mitarbeiter. Ich hätte doch Suchworte hinterlegt und ob ich das weiterführen möchte, was ich bestätigte, allerdings mit der Bitte, mir das Angebot per E-Mail zu schicken.

Danach wurde der Hörer an einen anderen Herrn gegeben, der mich fragte, ob der vorherige Mitarbeiter freundlich und kompetent gewesen sei. Erst sagte ich: Nein, gar nicht, worüber der Mitarbeiter sich aufregte. Doch dann bestätigte ich, dass alles ok gewesen sei.

Da keine E-Mail mit einem Angebot kam, versuchte ich die Nr. 0282-******** (die ich im Display gesehen hatte) anzurufen, aber die Nr. funktionierte nicht, es kam noch nicht mal ein Frei- oder Besetzt-Zeichen. Die Leitung war einfach stumm.

Danach kam dann per Post eine Rechnung über € 773,50 von dieser Firma Verlag für virtuelle Dienste, was mich sehr erstaunte, denn bei mir hatte doch angeblich ein Google-Mitarbeiter angerufen. Ich habe die Rechnung zurückgeschickt mit der Bemerkung, dass ich keine Geschäftsverbindung zu einem Verlag für virtuelle Dienste habe oder je gehabt hätte. Danach habe ich mich an einen Rechtsanwalt in Berlin gewandt, der die Frau Carmen Homer aufforderte bis zum 10.08. schriftlich dieses angebliche Vertragsverhältnis nachzuweisen und das Zahlungsverlangen bis dahin unberechtigt sei.

Danach kam dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen über € 941,50, als Prozessbevollmächtigter für Frau Homer wurde ein Dr. Harald Schneider aus Siegburg genannt. Gegen diesen Mahnbescheid habe ich Widerspruch eingelegt.

Die Sache wurde nun ans Amtsgericht Berlin-Schöneberg gegeben, zusammen mit einer CD auf der das Gespräch aufgenommen wurde als Beweis, dass ich das Angebot in Auftrag gegeben hätte.
Sie schreiben auf Ihrer Seite: Es ist nicht selten der Fall, dass aufgezeichnete Gespräche für die Zwecke eines Branchenbucheintrags dementsprechend neu geschnitten wurden. Dank dieser Methode ist es möglich, dem Gewerbetreibenden das „Ja“ für einen neuen Vertrag über einen Branchenbucheintrag quasi in den Mund zu legen.
Ich habe mir die CD angehört. Dort meldet sich der Anrufer als Mitarbeiter für den Verlag für virtuelle Dienste. Das stimmt aber nicht, er hat sich als Google-Mitarbeiter gemeldet. Ich bin überzeugt, dass das aufgezeichnete Gespräch neu geschnitten wurde. Der Anwalt der Frau Homer schreibt jedoch, dass diese CD beweisen würde, dass es zum Vertragsabschluss gekommen sei, und dass ich ausdrücklich um das zum Vertragsabschluss führende Gespräch gebeten hätte, was auch nicht stimmt. Auch sei ich unmittelbar nach Vertragsabschluss in das Verzeichnis seiner Mandantin aufgenommen worden. Das stimmt auch nicht, denn nachdem ich wusste wer mich tatsächlich angerufen hatte, habe ich mir die Internetseite dieser Frau Homer angeschaut, und da war nichts von G******.de. Auch das hat sie wohl erst neulich online gestellt, um vor Gericht glaubhaft zu sein.
Wenn man sich im Internet umschaut, dann sieht man, dass der Verlag für virtuelle Dienste auch schon andere reingelegt hat. Mir ist es unverständlich, dass die mit ihren Machenschaften durchkommen.
Ich schreibe Ihnen dies alles, weil auf Ihrer Webseite steht: Haben Sie Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste?


Mit freundlichen Grüßen
A******* L*****“

Haben Sie Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste?


Sollten Sie Erfahrung mit dem Verlag für virtuelle Dienste aus Emmerich und/oder www.firmendeals.de besitzen, können Sie sich gerne bei Verbraucherdienst e.V. melden. Für betroffene Gewerbetreibende, die einen unerwünschten Branchenbucheintrag erhalten haben, bietet unser Verein für Verbraucherschutz allgemeine Informationen an.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 22. Juli 2015

Medienverlag Medioline | Branchenbuch | www.telefonauskunft-deutschland.de

Haben Sie schon einen unerlaubten Werbeanruf von dem Medienverlag Medioline wegen eines kostenpflichtigen Eintrags in das Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de erhalten?

Medienverlag Medioliine - www.telefonauskunft-deutschland.de

Widerspruch des Vertrags mit dem Medienverlag Medioline aus Goch nicht möglich


In der Regel können die Verträge am Telefon mittels eines unerlaubten Anrufs von den Gewerbetreibenden nicht widersprochen werden. Darauf zielt eventuell der Medienverlag Medioline aus der Stadt Goch (Greversweg 78 a) mit seinem dem Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de ab. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Legen Sie den Hörer Ihres Telefons bei einem unerlaubten Werbeanruf auf!


Verbraucherdienst e.V. empfiehlt bei einem unerlaubten Werbeanruf von dem Medienverlag Medioline aus der Stadt im Kreis Kleve sofort den Hörer des Telefons aufzulegen. Dadurch geraten Sie als Gewerbetreibender, Selbstständiger, Unternehmer oder als Freiberufler in die Falle einen möglicherweise eventuell nutzlosen Vertrag mit einen Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de abzuschließen.

Hotelier aus dem Mittelrheintal schloss einen Vertrag ab


Unser Mitglied, ein Hotelier aus dem Mittelrheintal unweit des Wanderwegs Rheinsteigs, schloss jedoch einen rechtskräftigen Vertrag inklusive anschließender Bandaufzeichnung mit dem Medienverlag Medioline abgeschlossen haben. Kurze Zeit später folgte die Rechnung für den Branchenbucheintrag aus den niederrheinischen Goch.

Rechnung | Medienverlag Medioline | 02.03.2015

249 EUR netto (296 EUR brutto) innerhalb von 14 Tagen zu zahlen


Laut der vorliegenden Rechnung unseres Mitglieds sollen 249 EUR netto (296 EUR brutto) für den sogenannten „Standard-Eintrag“ mit einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr auf ein Konto der Volksbank an der Niers eG überwiesen werden. Die Zahlung soll von dem Gewerbetreibenden innerhalb von 14 Tagen erfolgt sein. Der Rechnungsbetrag soll– wie vereinbart – „für ein Jahr im Voraus“ gezahlt werden. Sollte jedoch die gewünschte Zahlung innerhalb von fünf Tagen erfolgen werde dem Gewerbetreibenden von dem Medienverlag Medioline ein Skonto von zwei Prozent gewährt.

349 EUR für „Premiumeintrag“ – 449 EUR für „Topeintrag"


Mit dem sogenannten „Standard-Eintrag“ über 249 EUR hatte der Hotelbesitzer sozusagen noch „Glück“ gehabt, um nicht eine noch größere Summe für einen möglicherweise eventuell nutzlosen Eintrag geordert zu haben. Wie Verbraucherdienst e.V. auf der Webseite des Branchenbuchs www.telefonauskunft-deutschland.de recherchierte verlangt der Medienverlag Medioline für einen „Premiumeintrag“ 349 EUR netto (Laufzeit ein Jahr). Für einen „Topeintrag“ mir den Zusatzleistungen von „unbegrenzten Suchbegriffen“ sowie der „Platzierung in den ersten Suchergebnissen“ wird ein Geldbetrag über 449 EUR eingefordert. Bei einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich der Branchenbucheintrag automatisch um ein weiteres Jahr - sollte nicht gekündigt werden (siehe Screenshot vom 17.07.2015). Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.
Screenshot | Telefonauskunft-deutschland.de
Screenshot | Telefonauskunft-deutschland.de | 17.07.2015

Verbraucherdienst e.V. informiert über das Branchenbuch vom Medienverlag Medioline


Wurden Sie auch von dem Medienverlag Medionline angerufen? Haben Sie auch einen Vertrag bezüglich eines Eintrags in das Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de am Telefon abgeschlossen? Per E-Mail oder per Telefon ist eine Kontaktaufnahme mit uns möglich. Der Verein aus Essen ist bundesweit für Gewerbetreibende tätig.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?

Haben Sie auch schon einen Vollstreckungsbescheid vom einen Obergerichtsvollzieher bezüglich einer nicht bezahlten Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Haben sie die Rechnung von der "ID Informations-Dienst M.M.- Verlag GmbH" erhalten und diese ignoriert? Wurden Sie danach mit einer Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz zur Zahlung aufgefordert? Und wurde auch diese von Ihnen ignoriert?

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?

Mahnung und Vollstreckung im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“


Verbraucherdienst e.V. hat von einen Mitglied eine Mahnung und einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, die beide im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen (Wiesenstraße 3) veranlasst wurden. In der Vollsteckungssache zwischen der Firma „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“, den Rechtsanwälten Petry & Scholz aus Friedrichsdorf und unserem Mitglied heißt es:

Die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher droht in Höhe von 1.318,80 EUR


„In oben genannter Sache haben Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft – ggf. ohne ausreichende Entschuldigung versäumt. Ich habe wegen einer Forderung und Kosten von 1.318,80 EUR zu vollstrecken.“ Laut dem vorliegenden Schreiben soll der fällige Betrag innerhalb von einer Woche nach deren amtlicher Zustellung in bar oder auf das Dienstkonto des Obergerichtsvollziehers aus Lahnstein von dem Gewerbetreibenden überwiesen werden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis


Weiter heißt es in der vorliegenden "Zwangsvollstreckungssache" im Auftrag der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“:

„Nach fruchtlosem Ablauf der Frist muss ich den Vollstreckungsauftrag durchführen und werde Sie gem. § 882c ZPO nach Ablauf von zwei Wochen, die mit der amtlichen Zustellung dieses Schreibens beginnt, in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen, aus dem jeder auf begründetem Antrag Auskunft erhält.“

Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Petry & Scholz war vorausgegangen


Dem Vollstreckungsauftrag für die nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ ist eine Rechnung von dem "ID Informations- Dienst" (MM Verlag GmbH ) vorausgegangen. Diese wurde jedoch ignoriert, weil der Gewerbetreibende nach eigener Aussage der Ansicht war, dass die Verträge am Telefon unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurden und somit nicht gültig seien. Also wurde die Rechnung ebenfalls von dem Gewerbetreibenden ignoriert. Darauf erfolgte eine Mahnung an unser Mitglied durch die Rechtanwaltskanzlei Petry & Scholz.

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?
Forderung aus Rechnung | Rechtsanwälte Petry & Scholz | 14.01.2014

In der Mahnung werden 1.071,71 EUR gefordert


Der hohe Geldbetrag über 1.071,71 EUR, den die Rechtsanwälte Petry & Scholz aus Friedrichsdorf für eine nichtbezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ setzt sich wie folgt zusammen. Die Hauptforderung besteht aus 892,50 EUR. Dazu kommen die bisherigen Kosten über 5 EUR sowie die Zinsen bis zum 19.09.2014 hinzu. Dadurch erhöht sich der Forderungsbestand auf 923,80 Euro. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltsgebühren von der Kanzlei Petry & Scholz über 147,56 Euro hinzu, die unser Mitglied begleichen sollte.

Drohung mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen


In der vorliegenden Mahnung von unserem Mitglied, die ebenfalls dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, wird mit der Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen bezüglich der Forderung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ gedroht. Die Forderungen seien „mit erheblich weiteren Kosten, die von Ihnen zusätzlich zu tragen sind, verbunden“. Ignorieren Sie eine Mahnung für eine nicht bezahlte Dienstleistung von der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ nicht. Denn diese kann Ihnen mit einem späteren Zwangsvollsteckungsbescheid sehr viel Ärger einbringen.

ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH | Mahnung und / oder Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid erhalten?
Zwangsvollstreckungssache | 26.01.2015

Gewerbetreibender ignoriert alle Zahlungsaufforderungen, den gerichtlichen Mahnbescheid sowie den Vollstreckungsbescheid


Der Mahnbescheid sowie der Vollstreckungsbescheid wurden von dem Gewerbetreibenden ignoriert, sodass es letztendlich zu der Titulierung des geltend gemachten Anspruches kam. Ebenfalls kam es zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Verbraucherdienst e.V empfiehlt eine solche Rechnung anzufechten. Auf jeden Fall sollte bei einem gerichtlichen Mahnbescheid der Gewerbetreibende selbsttätig mittels eines Widerspruchs reagieren, sollte der Betroffene der Ansicht sein, dass die Forderung nicht berechtigt sei. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über Ihre Mahnung und / oder Ihren Vollstreckungsbescheid


Haben Sie eine Mahnung, Mahnbescheid oder sogar Vollstreckungsbescheid durch den Rechtsanwälten Petry & Scholz bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ erhalten? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie am Telefon oder per E-Mail über Ihre Mahnung bzw. über Ihren bezüglich der „ID Informations-Dienst M.M.-Verlag GmbH“ aus Fürthen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Adressen VZ.de | Branchenbuch | möglicherweise eventuell nutzloser Eintrag

www.adressen-vz.de | Branchenbuch

Mit dem Slogan „bundesweit passende Firmen finden“ wirbt das Branchenbuch Adressen-VZ.de auf der Rechung, die der Verbraucherdienst e.V. im Augenblick im Mitgliederauftrag betreut. Es handelt sich bei diesem Online-Portal mit der Webseite www.adressen-vz.de (siehe Screenshot des Impressums) um einen möglicherweise eventuellen nutzlosen Branchenbucheintrag.

Screenshot Homepage | www.adressen-vz.de | 22.07.2015


Zielgruppe von Adressen-VZ.de sind Gewerbetreibende


Die Zielgruppe dieses Branchenbuchs sind in der Regel Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer. Da der tagtägliche Geschäftsalltag in der Regel für den Gewerbetreibenden oft stressig und hektisch ist wird diese Situation von den Branchenbuchbetreibern gerne ausgenutzt. Dabei wird von den Selbstständigen auch schon einmal übersehen, wenn mittels Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) sowie durch einen zweiten mit einer Bandaufzeichnung ein Vertrag zwischen dem Gewerbetreibenden und den Branchenbuch Adressen-VZ.de zustande kommt. Denn auch dieser sogenannte Fernabsatzvertrag ist Deutschland rechtskräftig. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

adressen-vz.de - Branchenbuch - Rechnung
Rechnung | adressen-vz.de | .03.07.2014

100 EUR netto soll innerhalb 14 Tagen bezahlt werden


Kommt es zum Vertragsabschluss mit der Firma Adressen-VZ aus dem niederrheinischen Kleve wird wenig später eine Rechnung versandt. Für die Dienstleistung eines Firmeneintrags mit einer Laufzeit von zwölf Monaten „in www.adressen-vz.de sowie in den bekanntesten Suchmaschinen“ soll unser Mitglied – ein Hotelier aus NRW – den Gesamtbetrag über 100 EUR netto bezahlen. Der zu begleichende Geldbetrag sei – laut vorliegender Rechnung – steuerfrei nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Innerhalb einer Frist von 14 Tagen sollte unser Mitglied den offen Betrag auf ein Konto der Commerzbank überweisen.

Verbraucherdienst e.V. kann wegen dem Branchenbuch Adressen-VZ.de kontaktiert werden


Wird der offene Geldbetrag von den Gewerbetreibenden für einen Eintrag in das Branchenbuch Adressen-VZ nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt können im schlimmsten Fall Mahnungen für diese möglicherweise eventuell nutzlose Dienstleistung versandt werden. Verbraucherdienst e.V. informiert Sie gerne über das Internet-Portal www.adressen-vz.de aus der Stadt Kleve am Niederrhein. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.