Donnerstag, 8. Oktober 2020

CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler

Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht zwangsläufig um eine seriöse Inkassoforderung handeln. Aktuell liegt ein neues Beispiel für fragwürdige Schreiben dieser Art vor: eine CL EURO INKASSO GmbH möchte gerne Geld.

Titel: CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler


Zahlreiche Schreibfehler im Schreiben der CL EURO INKASSO GmbH

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären. In der Regel tragen die Absender wenig fantasiereiche Namen, die zumindest eine Sache gemeinsam haben: es kommt das Wort „Inkasso“ vor. Aktuell liegt ein neuer Brief vor: die CL EURO INKASSO GmbH schrieb eine Verbraucherin an, um sie darüber zu informieren, dass eine „gemahnte Forderung“ aus einer angeblich „telefonischen Anmeldung“ zu einem „Dienstleistungsvertrag Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ zu zahlen wären.

Die Empfängerin des Schreibens machte sich die Mühe, die zahlreichen Schreibfehler des Briefes rot anzustreichen und uns zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns an diese Stelle dafür und lassen die Fehler für sich sprechen, um den Gesamteindruck dieser Forderung abzurunden.

Scan: Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



CL EURO INKASSO GmbH fordert über 200 EUR

Sparsam ist der Absender CL EURO INKASSO GmbH in seinen Drohgebärden nicht. So fordern Sie die Empfängerin „letztmalig mit Nachdruck“ auf, die Summe in Höhe von 217,88 EUR zu zahlen – und das bitte sofort. Sollte die Zahlung weiterhin verweigert werden, so sieht CL EURO INKASSO GmbH leider keine andere Möglichkeit, als bei der zuständigen Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Eine zweite Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ ist auch dem Schreiben beigefügt. Auf dieser Seite ist auch ein SEPA-Überweisungsschein zu sehen mit der Kontoverbindung. Das Geld soll tatsächlich auf ein polnisches Konto überwiesen werden – Zahlungsempfänger soll CL EURO sein.



Scan: Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
 Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Finanzsanierung: Zahlungsaufforderungen für Milanda UG (haftungsbeschränkt)

Aktuell liegen uns Forderungen durch die Culpa Inkasso GmbH und dem Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Firma Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim vor. Laut den Unterlagen sollen die Vermittlungsprovision eines Finanzsanierungsvertrags nicht gezahlt worden sein.

Titel: Finanzsanierung: Zahlungsaufforderungen für Milanda UG (haftungsbeschränkt)


Wer bietet Milanda UG (haftungsbeschränkt) an?

„Ihr starker Partner für eine Finanzsanierung!“ heißt es auf der Homepage der Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim. Das Unternehmen bietet online auf ihrer Webseite Informationen rund um das Thema Finanzsanierung. Ferner haben Besucher die Möglichkeit, via Kontaktformular eine Anfrage zu stellen.

Genauer heißt es zur Anfrage: „Sie können für Ihre Online-Anfrage ganz einfach unser Anfrageformular verwenden. Nach kurzer Zeit und einer ersten Vorprüfung erhalten Sie in der Regel nach spätestens 24 Stunden die ersten Ergebnisse. Kosten entstehen Ihnen hierbei selbstverständlich keine. Die Anfrage ist völlig kostenlos und unverbindlich. Wir garantieren Ihnen eine diskrete, seriöse und unbürokratische Bearbeitung.“

Die Anfrage mag kostenlos sein, aber gilt das auch für eine Vermittlung? Das können wir an dieser Stelle nicht beantworten. Ein Mitglied unseres Vereins erhielt Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt), da eine Vermittlungsprovision nicht gezahlt worden sein soll.

Milanda: Finanzsanierung genehmigt?

Uns liegen Dokumente von Milanda vor, in denen dem Empfänger mitgeteilt wird, dass eine Finanzsanierung in Höhe von 50.000,00 EUR genehmigt worden sein soll. Da "der Vertrag bereits genehmigt" sein soll, muss der Kundenauftrag unterschrieben an Milanda zurückgesandt werden. Bei genauer Betrachtung des Auftrags fällt auf, dass bei Rücksendung des unterschriebenen Vertrags eine Vermittlungsprovision in Höhe von 679,50 EUR an Milanda zu zahlen sei. Das ist eine recht hohe Summe für jemanden, der seine Schulden mit Hilfe einer Finanzsanierung regulieren wollte. 

Genehmigung Ihrer Finanzsanierung / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S1 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020

Genehmigung Ihrer Finanzsanierung / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S2 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020



Forderung von Culpa Inkasso

Im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt) formulierte das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart eine Zahlungsaufforderung. Laut des vorliegenden Schreibens soll ein Zahlungsverzug vorliegen, die Empfängerin der Forderung soll die „Vermittlungsprovision laut Finanzsanierungvertrag milanda24.de“ nicht bezahlt haben. Insgesamt wird ein die Zahlung eines Betrags in Höhe von 460,17 EUR gefordert.

Sollte die Zahlungsfrist verstreichen, ohne das der Betrag überwiesen wurde, droht Culpa Inkasso damit, der Auftraggeberin zu empfehlen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Weiter heißt es, dass mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich seien, sofern nicht gezahlt wird.

Scan: Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020
Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020


RA Albrecht König: Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens

5 Tage nach dem Verstreichen der gesetzten Frist durch Culpa Inkasso schreibt der Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt). Er schreibt, dass er durch die Mandantin beauftragt wurde, „ab sofort ein Gerichtsverfahren“ aufgrund ausstehender Zahlungen einzuleiten.

Letztmalig wird der Empfängerin des Schreibens die Möglichkeit gegeben, den gerichtlichen Weg zu umgehen. Dazu fordert RA Albrecht König, ebenfalls aus Stuttgart, die Zahlung des Betrags in Höhe von 455,44 EUR. Auch hier wird bei Nichtzahlung mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gedroht.

Scan: Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020
Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020



Kontakt und Hilfe

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 6. Oktober 2020

Intra Media Verlag: Über die Betreiber von „Städtische Gewerbeauskunft“

Aktuell hat sich ein Mitglied mit einer Rechnung für einen Branchenbucheintrag in dem Verzeichnis „Städtische Gewerbeauskunft“ bei uns gemeldet. Betrieben wird das Branchenverzeichnis von der Intra Media Verlag.

Titel: Intra Media Verlag: Über die Betreiber von „Städtische Gewerbeauskunft“

Städtische-Gewerbeauskunft: Firmenverzeichnis „für mehr Kunden und Aufträge?“

„Damit Ihre Firma im Internet gefunden wird“ wirbt Intra Media Verlag aus 49324 Melle auf ihrer Webseite „Städtische-Gewerbeauskunft“. Es handelt sich hierbei um Firmenverzeichnis, in welchem Gewerbetreibende ihre Firmendaten eintragen und gegen Gebühren veröffentlichen können. Ein typischer Branchenbucheintrag soll neben der Auflistung der Firmendaten u.a. eine Firmenbeschreibung beinhalten.

Ein Gewerbetreibender meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit dem Intra Media Verlag mitzuteilen. Er berichtete uns, dass er von einer Frau H. angerufen worden sein soll, kurz darauf folgte eine Rechnung. Als der Gewerbetreibende seine Unterlagen durchging, fiel ihm auf, dass er bereits 2018 von einer Frau H. angerufen wurde, da hieß die Firma jedoch BS Internet Vertriebsgesellschaft UG. Über das Unternehmen berichteten wir bereits 2015.

Intra Media Verlag: Was steht in der Rechnung?

Dem Gewerbetreibenden wird in der vorliegenden Rechnung ein Branchenbucheintrag für das Firmenverzeichnis www.städtische-gewerbeauskunft.de“ in Rechnung gestellt. Kostenpunkt: 250,00 EUR mit einer Vertragslaufzeit von drei Monaten. Als Leistungsbeschreibung sind folgende Punkte angegeben:

  • Listung Ihrer kompletten Firmendaten (Anschrift, Telefon, Fax & Handynr.)
  • Verlinkung Ihrer Homepage und E-Mail Adresse
  • Eine Firmenbeschreibung & 6 Suchwörter zur Auffindbarkeit Ihres Eintrages
  • Einbindung von bis zu 3 Bildern
  • Änderungen und Ergänzungen während der Laufzeit kostenfrei

Sowie eine „Eintrag in bis zu 300 Suchmaschinen u.a. Google, Yahoo, Lycos“. Rechnet man die Mehrwertsteuer hinzu, ergibt das einen Gesamtbetrag in Höhe von 290,00 EUR.

Scan: Rechnung Intra Media Verlag / Sep 2020
Rechnung Intra Media Verlag / Sep 2020



Ob sich ein Eintag in längst überholte Suchmaschinen wie Lycos rentiert, sollte jeder für sich selbst entscheiden. Über Nutzen und Funktion von sogenannten Branchenverzeichnissen lässt sich streiten. Sollten Gewerbetreibende Ihre Geschäftsdaten bewerben wollen, bietet sich auch die kostenfreie Eintragung als ein Google-Business-Profil an, die selbstredend bei der Suche via Google bevorzugt dargestellt werden können.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie weitere Fragen zum Firmenverzeichnis „Städtische Gewerbeauskunft“ oder haben Sie eine Rechnung von Intra Media Verlag erhalten? Gerne geben wir Ihnen allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Freitag, 2. Oktober 2020

Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte der Firma Hellas Marketing für einen Werbeanzeigen-Auftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches erst bei Rücksendung zum Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Offerte von Hellas Marketing für das Druckobjekt „Bürger Info Folder“


Hellas Marketing: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger Info Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Hellas Marketing IKE zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Damaskinou 93, 85100 Rhodos (Griechenland). Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Hellas Marketing via Retourfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Hellas Marketing / Sep 2020
Offerte Hellas Marketing / Sep 2020


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 398,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 139,00 EUR, eine Farbpauschale 198,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 27,00 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Hellas Marketing

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.