Freitag, 29. August 2014

Holger Bertram | Google-Suche | Branchenbuch |



Holger Bertram aus Köthen ist wieder mit Branchenbucheinträgen aktiv! Nun für das Branchenbuch Google-Suche, dass nichts mit der bekannten Google-Suchfunktion zu tun hat! Obwohl Holger Bertram zurzeit Mahnbescheide für die abgeschalteten Branchenbücher Branchenscout24 und Branchensuche abisz ziehen lässt, veranlassen die Mitarbeiter von Holger Bertram per Cold Call Datenabgleiche mit Gewerbetreibenden. Durch diese Datenabgleiche durch Holger Bertrams Mitarbeiter soll ein Vertragsabschluss zustande gekommen sein. Verbraucherdienst e.V. warnt deshalb wieder einmal vor Holger Bertram und seinen fragwürdigen Geschäftsgebaren.

Dabei versucht Holger Bertram die Gewerbetreibenden in die Irre zu führen. Der Begriff Google-Suche bezeichnet in der Regel die Suche bei Google im Internet und keinen Branchenbucheintrag mit fragwürdigen Nutzen! Durch diese Namensnennung soll allerdings dem Gewerbetreibenden Seriosität und Kompetenz im Namen von Google vorgetäuscht werden! Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Frau A.L. aus H. bekam auch eine Rechnung vom 26.08.2014 von dem Betreiber Holger Bertram aus Köthen. Durch die kompetente Beratung durch den Verbraucherdienst e.V. wurde die Gewerbetreibende mittlerweile ein Mitglied des engagierten Vereins aus Essen. Inzwischen rufen weitere betroffene Gewerbetreibende beim Verbraucherdienst e.V. an.

712,81 Euro brutto für einen Branchenbucheintrag in Google-Suche!


Bezüglich des abgeschlossenen Vertrags soll Frau A.L. den Geldbetrag über 712,81 brutto (Laufzeit 12 Monate) zahlen. Die Rechnung von Holger Bertram aus Köthen soll innerhalb von 14 Tagen von der Gewerbetreibenden beglichen werden. Wird schneller überwiesen (innerhalb von 7 Tagen) würde Holger Betram 3 % Skonto gewähren.
 

Keine wesentlichen Vertragsinhalte wurden nach Aussagen des Mitglieds des Branchenbucheintrags in Google-Suche dargelegt! Es fand lediglich nur ein Datenabgleich statt!

Dabei ist es  fraglich, ob überhaupt ein rechtskräftiger Vertragsabschluss bezüglich des Branchenbucheintrags in "google-suche.com" zustande gekommen ist. In den AGB der Firma von Holger Bertram aus Köthen ist in § 1 zu lesen: (Zitat) „ Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und aufzunehmen“ (Zitat Ende).

Es werden dabei lediglich die Daten des Gewerbetreibenden mit der Köthener Firma von Holger Bertram abgeglichen. Es ist daher fraglich ob mit den Gewerbetreibenden ein Auftrag für einen kostenpflichtigen Eintrag zustande kam. Hat der Gewerbetreibende  mit Holger Bertram keinen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag für das Branchenbuch Google-Suche  in Auftrag gegeben? Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.





Montag, 25. August 2014

Focus Forderungsmanagement | Mahnbescheid | Holger Bertram



Unglaublich! Der Internetauftritt des Branchenbuchs Branchenscout24 und Branchensuche abisz (siehe Screenshot vom 21.8.2014) sind nicht mehr online. Trotzdem versendet die Inkassofirma Focus Forderungsmanagement mbH Mahnbescheide.



Screenshot vom 21.08.2014
Den stolzen Geldbetrag über 574,81 Euro (Mahnbescheid vom 15.08.2014) soll Herr L.S. aus W. an das Focus Forderungsmanagement bezüglich eines Branchenbucheintrags in Branchenscout24 oder für das Branchenbuch Branchensuche abisz des Inhabers Holger Bertram zahlen. Denn die Forderungen sollen vom Ursprungsgläubiger Holger Bertram abgetreten worden sein. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Hilfe-Telefon für Mahnbescheide unter 0201 – 176790

Es ist im Mahnbescheid des Herrn L.S. nicht ersichtlich um welches Branchenbuch es sich handelt, da nur von einem Dienstleistungsvertrag die Rede ist. Der Gewerbetreibende aus Thüringen zahlte jedoch nicht für den fragwürdigen Branchenbucheintrag. Der Gewerbetreibende ließ sich auch nicht durch die Schreiben der Focus Forderungsmanagement mbH (Prozessbevollmächtigter Oliver Edelmaier) einschüchtern. Hilfesuchend informierte sich  Herr L.S. beim Verbraucherdienst e.V. aus Essen an und wurde durch deren kompetente Informationen sofort ein Mitglied des Vereins.


Interessant! Da Branchenscout24 sowie Branchensuche abisz im Netz nicht mehr anzutreffen sind, tritt nicht mehr die Firma des Branchenbuchs in Erscheinung, sondern nur deren Betreiber Holger Bertram aus Köthen und dieser hat die Forderungen an das Inkassounternehmen Focus Forderungsmanagment abgetreten und diese ziehen Mahnbescheide gegen die Gewerbetreibende. Durch den Prozessbevollmächtigten Oliver Edelmaier sei die Focus Forderungsmanagement mbH mit der Beitreibung der geforderten 574,11 Euro mittels eines Mahnbescheids beauftragt, da Herr L.S. die voraus gegangenen Zahlungsaufforderungen  bezüglich Branchenscout24 oder Branchensuche abisz ignoriert habe


Welche Beträge verlangt Focus Forderungsmanagement?

Laut dem Mahnbescheid vom 15.08.2014, der Herr L.S. aus W. bekam, setze sich der finanzielle Anspruch bezüglich Holger Bertram folgendermaßen zusammen. Die Hauptforderung bezüglich des Dienstleistungsvertrags vom 27.11.2013 betrage 355,81 Euro. Dazu kämen noch Verfahrenskosten über 56,70 Euro, Nebenforderungen über 150,40  Euro sowie Zinsen über 11,24 Euro dazu  Insgesamt wird ein Gesamtbetrag über 574,18  Euro für Holger Bertram (Branchenscout24 / Branchensuche abisz) gefordert. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.



Dabei ist es fraglich, ob die Geldforderung aus dem Mahnbescheid des Ursprungsgläubigers Holger Bertram überhaupt gerichtlich durchsetzbar ist. Denn das Branchenbuch Branchenscout24 sowie Branchensuche abisz sind zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 21.08.2014) laut Googlesuchmaschine nicht mehr online!


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Dienstag, 19. August 2014

Spezial Detektei Faust | EBVZ | Branchenbuch



Spezial Detektei Faust arbeitet zurzeit (Stand August 2014) für die EBVZ und schüchtert gezielt Gewerbetreibende ein um Geldforderungen ihrer Schuldner beizutreiben. Ein Schreiben vom 12.08.2014 mit einem Ermittlungsauftrag bekam Firma H. G. aus B. von der Spezial Detektei Faust aus Köln zugeschickt. Firma H.G. wandte sich hilfesuchend an den Verbraucherdienst e.V. und ist nun ein Mitglied geworden.

922,03 Euro werden gefordert

Der Verlag für elektronische Medien Melle (EBVZ) beauftragte durch Kanzlei Dr. Harald Schneider die Spezial Detektei Faust zur Observation von Schuldnern, wie das neue Mitglied des Verbraucherdienst e.V.  Adressaten der Drohbriefe von der Spezial Detektei Faust sind Gewerbetreibende, die einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag für die EBVZ nicht bezahlt hatten. Früher trieb die Euro Treuhand Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen für die EBVZ bei. Mit der Einschaltung der Detektei hat die Beitreibung der Geldforderungen eine neue Stufe erreicht, Denn die Detektei tritt nicht nur als Ermittler in Erscheinung, sondern arbeitet gleichzeitig als eine Inkassofirma, wie man auf der Webseite der Spezial Detektei Faust sehen kann. Hier stellt sich dazu noch die Frage, ob diese Detektei überhaupt berechtigt ist die Forderungen für die EBVZ beizutreiben. Insbesondere weil noch nicht einmal ein Gerichtstitel in der Angelegenheit ergangen ist. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. 

Aufwendige Ermittlungsmaßnahmen

Laut des Schreibens sei die Spezial Detektei Faust befugt aufwendige Ermittlungsmaßnahmen gegenüber dem Gläubiger, der Firma H.G. aus B., durchzuführen. In dem Schreiben droht außerdem die Detektei, dass diese längerfristig und intensiv die wirtschaftlichen Verhältnisse recherchiere, wenn nicht binnen einer Woche nach Zustellung geantwortet würde. Die Spezial Detektei Faust müsse dann anschließend die Gründe bezüglich der Nichtzahlung des Schuldners überprüfen. Auch die Zweckmäßigkeit einer Forderungstitulierung müsse durch die Detektei geprüft werden.

Aufdeckung der Vermögensverhältnisse

Die Spezial Detektei Faust sei beauftragt, die Analyse der vorhandenen Vermögenswerte, die Aufdeckung eidesstattlicher Offenbarungserklärungen, die Ermittlung von Schein-Arbeitsverhältnissen sowie Strohmann-Verhältnissen des Schuldners für die EBVZ zu recherchieren. Diese Recherchen für die EBVZ seien allerdings mit weiteren Kosten verbunden. Deshalb fordere die Spezial Detektei Faust den Schuldner, die Firma H.G., auf die Geldforderung für die EBVZ ohne weitere Recherchen zu erreichen. Deshalb sei ein Außendienstmitarbeiter telefonisch zu erreichen um eine schnelle Einigung gegenüber der EBVZ zu erreichen. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Statt eines Telefonats mit einem Außendienstmitarbeiter der Spezial Detektei Faust!


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Mittwoch, 13. August 2014

Gluecksspirale49 | FMG | Inkassofirma



Die Financial Management Group Europäische Inkasso Gesellschaft (FMG), verschickt derzeit (Juli/ August 2014) fragwürdige Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Glücksspirale49. Bezüglich einer Kündigungsbestätigung bzw. eines letzten Beitrags wegen einer Mitgliedschaft bei der Glücksspirale49 werden von der Dortmunder Inkassofirma FMG Zahlungsaufforderungen über 147 Euro an ehemalige Mitglieder versandt.

Zahlungsaufforderung mit Zahlschein an die bulgarische Fibank!

Der Zahlungsaufforderung für die Glücksspirale49 liegt immer ein Zahlschein (SEPA-Überweisung) an die FIRST INVESTMENT BANK AD, aus Sofia (Bulgarien), auch als Fibank (BIC-Code FINVBGSF) bekannt, bei. Die Zahlung soll binnen drei Werkstagen erfolgen, da sonst weitere Mahn- bzw. Inkassogebühren höhere Kosten verursachen würden. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Verbraucherin suchte Verbraucherdienst e.V. auf 

Eine Verbraucherin aus dem Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, die mittlerweile ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. geworden ist, bekam eine solche fragwürdige Zahlungsaufforderung der Inkassofirma FMG  im Auftrag der Glücksspirale 49 zugeschickt, die am 21.07.2014 von der Inkassofirma FMG verfasst wurde.  In dem Schreiben aus Dortmund werden die letzten drei Monatsbeträge über 147 Euro im Auftrag der Glücksspirale49 beigetrieben. Laut der Zahlungsaufforderung der Inkassofirma FMG sei der Vertrag bereits gekündigt worden. Außerdem sollen die Daten der Kundin von der Gewinnspielfirma gelöscht worden sein.

Keine weiteren Verpflichtungen bezüglich der Glücksspirale49

In der Zahlungsaufforderung  der  Inkassofirma FMG wird der Verbraucherin ebenfalls versichert, dass mit der Zahlung des letzten Geldbeitrags keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen mit der Glücksspirale49 bestehen würden. Jedoch sei der fehlende Geldbetrag über 147 Euro von der Verbraucherin nicht bezahlt worden. Deshalb sei die Inkassofirma FMG aus beauftragt worden den offenen Geldbetrag beizutreiben. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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