Dienstag, 13. Oktober 2020

Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers

Anfang September warnte Verbraucherdienst an dieser Stelle vor Investitionen in die Nowea Energy Aktie. Es meldete sich mittlerweile ein weiterer Anleger bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Firma mitzuteilen. Wir warfen außerdem einen Blick auf das aktuelle Angebot der Nowea Energy Inc.

Titel: Nowea Energy Inc – Erfahrungen eines Anlegers


Über Nowea Energy Inc. und ihren Webauftritt

„Nowea Energy Inc. ist eine spezialisierte Private-Equity-Firma, die sich auf den Energiesektor konzentriert“ heißt es auf der Homepage des Unternehmens. Als Sitz ist in dem abrufbaren Impressum die Adresse 200 S Virginia St 8th Floor, Reno, 89501 NV, USA angegeben.

Die Seite „Investoren“ der Hompage des Unternehmens zeigt bei unserem Besuch am 12.10.2020 einen Warnhinweis. Dort heißt es unter anderem: „Die Inhalte und Informationen dieser Webseite dienen lediglich allgemeinen Zwecken und stellen keineswegs eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar“.

Die Nowea Energy Inc. könnte mit diesem Hinweis verhindern wollen, dass die Webseite irrtümlich als Werbung für die angebotenen Aktien verstanden werden könnte. Ohnehin wäre dieser Bereich bei „Investoren“ passwortgeschützt.

North West Oil wird nicht genannt

Des Weiteren gibt die Nowea Energy Inc. in einer Meldung vom 30.01.2020 unter „Newsroom“ bekannt, dass aus „NW OIL“ die „NOWEA ENERGY Inc.“ wurde. Interessant dabei ist, dass der Name NW Oil nicht ausgeschrieben wurde; es handelt sich dabei um eine Abkürzung von Northwest Oil. Zur Erinnerung: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagte am 15. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Aktien der North West Oil durch die Compass Consulting Group wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Auch wir berichteten bereits über Anfang September 2020 über die Erfahrungen eines Anlegers bezüglich der Firma Compass Consulting Group aus London an uns. So hätte er beinahe 450.000 Dollar in Aktien der North West Oil investiert. Lesen Sie kompletten Bericht hier: Compass Consulting Group, London: Erfahrungen und Warnung 

„Strategische Neuausrichtung“: Presserklärung von Mai 2020

Die Nowea Energy Inc. berichtet in einer Pressemitteilung vom 26.05.2020 gebeutelt von der Corona-Krise, „dass der Betrieb und die Projekte in den USA keine Priorität mehr haben. Deshalb wurde das "Operation Agreement" mit Mystic Energy LLC gekündigt und werden wir selbst als Operator der Ölquellen in Kentucky auftreten.“

Das Unternehmen Nowea Energy Inc. wird laut des Artikels in eine „Investment- und Private-Equity-Gesellschaft“ umgewandelt; diese Neuausrichtung soll zukunftsorientierte Geschäftsmodelle ermöglichen.

Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/dgap_media/nowea-energy-inc-strategische-neuausrichtung/?newsID=1340077

Neue Erfahrungen eines Betroffenen

Wir behandelten in unserem Blog bereits das Thema Nowea Energy INC., doch aktuell wandte sich ein weiter Anleger an uns, um noch mehr Erfahrungen beizusteuern. Er schreibt: „Gemäß beiliegender Tabelle (Anlage liegt der Redaktion vor) habe ich verschiedene Einzahlungen als Aktien/Shares an die Nowea Energy Inc. geleistet. Ich habe dafür auch Bestätigungen erhalten.“

Droht ein Verlust? Handeln Sie jetzt!

Haben Sie als Anleger durch das genannte Unternehmen Geld verloren? Sehen Sie von weiteren Zahlungen ab. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter des Unternehmen Sie dazu drängen wollen. Es geht darum die Hintergründe des Verlustes zu prüfen und ggf. Möglichkeiten zu ergründen sind, das verlorene Geld wieder zu erlangen. Wir bieten Hilfe für Betroffene.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen dieser Art? Haben Sie in Aktien der Nowea Energy ehemals North West Oil investiert? Wir helfen unseren Mitgliedern, zu denen zahlreiche Gewerbetreibende und Verbraucher zählen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele

Erneut erreichte uns eine Zahlungsaufforderung, in der für die Anbieter „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ versucht wird, angeblich offene Kosten zu verlangen. In diesem Fall heißt der Absender Alternetive Dispute Resolution, kurz ADR Service, mit Sitz in einem virtuellen Büro auf der Königsallee in Düsseldorf.

Titel: Alternetive Dispute Resolution – ADR Service fordert für Gewinnspiele


Angebot für eine „Außergerichtliche Schuldenbereinung"

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären.

Auch die Alternetive Dispute Resolution dürfte in diese Sparte fallen, da sie in einem aktuellen Schreiben behaupten, dass trotz einer „bekannten Forderung“ der fällig Betrag noch nicht gezahlt wurde. Der Absender schlägt im Rahmen einer außergerichtlichen einvernehmlichen Einigung als Vergleichsangebot eine einmalige Pauschalzahlung von einmalig 207,69 EUR vor.

Wird die Summe nicht innerhalb einer gesetzten Frist von 14 Tagen gezahlt, wird die Gesamtforderung in Höhe von 717,79 EUR fällig.

Scan: Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020
Forderung Alternetive Dispute Resolution / Okt 2020



Alternetive Dispute Resolution: Keine gültige HRB Nummer?

Die Überweisung soll an eine deutsche Kontoverbindung gehen. Doch wir überprüften die angegebenen Daten im Schreiben der Alternetive Dispute Resolution, indem wir unter anderem die Online-Suche auf „handelsregister.de“ bemühten. Interessierte sind gerne dazu eingeladen, sich selbst auf die Suche nach dem Unternehmen zu machen, wir fanden jedoch keinen Eintrag. (Stand 08.10.2020).

Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handeln könnte. Laut unserer Erfahrung wurden bereits zahlreiche solcher Schreiben an Verbraucher verschickt, die sich durch den Namen des Absenders zu unterscheiden waren.

Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler

Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht zwangsläufig um eine seriöse Inkassoforderung handeln. Aktuell liegt ein neues Beispiel für fragwürdige Schreiben dieser Art vor: eine CL EURO INKASSO GmbH möchte gerne Geld.

Titel: CL Euro Inkasso GmbH: Drohung eines gerichtliches Verfahrens mit „Beweistmitten“ und weitere Schreibfehler


Zahlreiche Schreibfehler im Schreiben der CL EURO INKASSO GmbH

Regelmäßig veröffentlichen wir hier im Blog Meldungen und Warnungen vor fragwürdigen Briefen, in denen behauptet wird, dass noch offene Kosten aus nicht näher benannten Gewinnspielen zu zahlen wären. In der Regel tragen die Absender wenig fantasiereiche Namen, die zumindest eine Sache gemeinsam haben: es kommt das Wort „Inkasso“ vor. Aktuell liegt ein neuer Brief vor: die CL EURO INKASSO GmbH schrieb eine Verbraucherin an, um sie darüber zu informieren, dass eine „gemahnte Forderung“ aus einer angeblich „telefonischen Anmeldung“ zu einem „Dienstleistungsvertrag Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot 49“ zu zahlen wären.

Die Empfängerin des Schreibens machte sich die Mühe, die zahlreichen Schreibfehler des Briefes rot anzustreichen und uns zur Verfügung zu stellen. Wir bedanken uns an diese Stelle dafür und lassen die Fehler für sich sprechen, um den Gesamteindruck dieser Forderung abzurunden.

Scan: Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
Forderung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



CL EURO INKASSO GmbH fordert über 200 EUR

Sparsam ist der Absender CL EURO INKASSO GmbH in seinen Drohgebärden nicht. So fordern Sie die Empfängerin „letztmalig mit Nachdruck“ auf, die Summe in Höhe von 217,88 EUR zu zahlen – und das bitte sofort. Sollte die Zahlung weiterhin verweigert werden, so sieht CL EURO INKASSO GmbH leider keine andere Möglichkeit, als bei der zuständigen Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Eine zweite Seite mit der Überschrift „Vorpfändung“ ist auch dem Schreiben beigefügt. Auf dieser Seite ist auch ein SEPA-Überweisungsschein zu sehen mit der Kontoverbindung. Das Geld soll tatsächlich auf ein polnisches Konto überwiesen werden – Zahlungsempfänger soll CL EURO sein.



Scan: Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020
 Vorpfändung CL EURO INKASSO GmbH / Okt 2020



Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe nicht. Es handelt sich hierbei höchstwahrscheinlich um keine seriöse Forderung.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von der genannten Firma erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Finanzsanierung: Zahlungsaufforderungen für Milanda UG (haftungsbeschränkt)

Aktuell liegen uns Forderungen durch die Culpa Inkasso GmbH und dem Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Firma Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim vor. Laut den Unterlagen sollen die Vermittlungsprovision eines Finanzsanierungsvertrags nicht gezahlt worden sein.

Titel: Finanzsanierung: Zahlungsaufforderungen für Milanda UG (haftungsbeschränkt)


Wer bietet Milanda UG (haftungsbeschränkt) an?

„Ihr starker Partner für eine Finanzsanierung!“ heißt es auf der Homepage der Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim. Das Unternehmen bietet online auf ihrer Webseite Informationen rund um das Thema Finanzsanierung. Ferner haben Besucher die Möglichkeit, via Kontaktformular eine Anfrage zu stellen.

Genauer heißt es zur Anfrage: „Sie können für Ihre Online-Anfrage ganz einfach unser Anfrageformular verwenden. Nach kurzer Zeit und einer ersten Vorprüfung erhalten Sie in der Regel nach spätestens 24 Stunden die ersten Ergebnisse. Kosten entstehen Ihnen hierbei selbstverständlich keine. Die Anfrage ist völlig kostenlos und unverbindlich. Wir garantieren Ihnen eine diskrete, seriöse und unbürokratische Bearbeitung.“

Die Anfrage mag kostenlos sein, aber gilt das auch für eine Vermittlung? Das können wir an dieser Stelle nicht beantworten. Ein Mitglied unseres Vereins erhielt Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt), da eine Vermittlungsprovision nicht gezahlt worden sein soll.

Milanda: Finanzsanierung genehmigt?

Uns liegen Dokumente von Milanda vor, in denen dem Empfänger mitgeteilt wird, dass eine Finanzsanierung in Höhe von 50.000,00 EUR genehmigt worden sein soll. Da "der Vertrag bereits genehmigt" sein soll, muss der Kundenauftrag unterschrieben an Milanda zurückgesandt werden. Bei genauer Betrachtung des Auftrags fällt auf, dass bei Rücksendung des unterschriebenen Vertrags eine Vermittlungsprovision in Höhe von 679,50 EUR an Milanda zu zahlen sei. Das ist eine recht hohe Summe für jemanden, der seine Schulden mit Hilfe einer Finanzsanierung regulieren wollte. 

Genehmigung Ihrer Finanzsanierung / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S1 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020

Genehmigung Ihrer Finanzsanierung / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020
Genehmigung Ihrer Finanzsanierung S2 / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Nov 2020



Forderung von Culpa Inkasso

Im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt) formulierte das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart eine Zahlungsaufforderung. Laut des vorliegenden Schreibens soll ein Zahlungsverzug vorliegen, die Empfängerin der Forderung soll die „Vermittlungsprovision laut Finanzsanierungvertrag milanda24.de“ nicht bezahlt haben. Insgesamt wird ein die Zahlung eines Betrags in Höhe von 460,17 EUR gefordert.

Sollte die Zahlungsfrist verstreichen, ohne das der Betrag überwiesen wurde, droht Culpa Inkasso damit, der Auftraggeberin zu empfehlen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Weiter heißt es, dass mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich seien, sofern nicht gezahlt wird.

Scan: Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020
Forderung Culpa Inkasso / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020


RA Albrecht König: Auftrag zur Einleitung des Gerichtsverfahrens

5 Tage nach dem Verstreichen der gesetzten Frist durch Culpa Inkasso schreibt der Rechtsanwalt Albrecht König im Auftrag der Milanda UG (haftungsbeschränkt). Er schreibt, dass er durch die Mandantin beauftragt wurde, „ab sofort ein Gerichtsverfahren“ aufgrund ausstehender Zahlungen einzuleiten.

Letztmalig wird der Empfängerin des Schreibens die Möglichkeit gegeben, den gerichtlichen Weg zu umgehen. Dazu fordert RA Albrecht König, ebenfalls aus Stuttgart, die Zahlung des Betrags in Höhe von 455,44 EUR. Auch hier wird bei Nichtzahlung mit der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens gedroht.

Scan: Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020
Forderung RA Albrecht König / Milanda UG (haftungsbeschränkt) / Sep 2020



Kontakt und Hilfe

Haben Sie Probleme mit den Kosten, die durch den Vertrag über eine Finanzsanierung entstanden sind? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.