Mittwoch, 22. Oktober 2025

Update zu Walotti UG: Firmeneinträge auf Wirtschaftsbusinesslink

Neues vom Portal Wirtschaftsbusinesslink und der Walotti UG (haftungsbeschränkt). Es meldete sich eine weitere Gewerbetreibende mit ihren Erfahrungen bei uns, da sie eine E-Mail erhielt. In dieser Mail wurde ein Firmeneintrag bestätigt. Doch wollte sie überhaupt einen Eintrag in das Branchenverzeichnis?

Titel: Update zu Walotti UG: Firmeneinträge auf Wirtschaftsbusinesslink

Wirtschaftsbusinesslink bemüht sich weiterhin um Einträge

Viel Zeit ist seit unserem letzten Artikel im August nicht vergangen, was nicht bedeutet, dass es still um die Walotti UG (haftungsbeschränkt) geworden ist. Dieses Unternehmen betreibt die Webseite Wirtschaftsbusinesslink, auch abgekürzt mit WBL. Dabei handelt es sich um ein Firmenregister bzw. ein Branchenverzeichnis, in dem sich Unternehmen eintragen lassen können.

Die Seite Wirtschaftsbusinesslink stellt auf der Startseite unterschiedliche Branchen dar, die von Besuchern aufgerufen werden können. Wie an unserem Screenshot erkennbar, gibt es auf der Startseite überraschende Branchen, wie z.B. die Forellenzucht.

Screenshot Quelle: Wirtschaftsbusinesslink Homepage / 22.10.2025
Quelle: Wirtschaftsbusinesslink Homepage / 22.10.2025

Unterstellen wir einmal, dass es wirklich Gewerbetreibende gäbe, die in der Forellenzucht tätig sind und zeitgleich an einem Eintrag interessiert seien – wie könnten sich diese in Wirtschaftsbusinesslink eintragen lassen?

E-Mail Bestätigung durch Walotti UG

Die Antwort finden wir in den AGB. Dort heißt es (Stand 22.10.2025): „Der Vertragsschluss zwischen Walotti und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Walotti zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Walotti ist berechtigt das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 14 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bestätigt.“ Quelle: wirtschaftsbusinesslink.de/agb

Eine derartige Bestätigung via E-Mail liegt uns sogar vor. Eine Gewerbetreibende richtete sich an uns, damit wir unseren bestehenden Artikel durch zusätzliche Informationen ergänzen können. In der Mail steht, dass ein Eintrag für insgesamt 12 Monate „installiert/ergänzt“ worden sein soll.

Screenshot E-Mail / Walotti UG / Wirtschaftsbusinesslink / Okt 2025
Screenshot E-Mail / Walotti UG / Wirtschaftsbusinesslink / Okt 2025


Wie am Screenshot erkennbar soll eine SEO Optimierung für die bekanntesten Suchmaschinen „ausgeführt und freigegeben“ stattgefunden haben. Eine schnelle Suche mit den gängigen Searchengines wie Google, DuckDuckGo und Bing brachte uns kein Ergebnisse in Zusammenhang mit Wirtschaftsbusinesslink; gesucht wurde die genaue Bezeichnung des Unternehmens in Verbindung mit dem Geschäftssitz. Möglicherweise existieren diese Informationen, aber wir waren mit unserer Suche nicht erfolgreich.

Ob ein Eintrag in einem Branchenbuch tatsächlich die Reichweite im Internet spürbar steigert und neue Kunden bringt, ist schwer zu beurteilen. Oft liefert eine einfache Google-Suche vergleichbare Ergebnisse ohne zusätzliche Kosten.

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Ist ein Branchenbucheintrag sinnvoll? Das müssen Gewerbetreibende individuell entscheiden. Angesichts der schnellen, lokalen Google-Suche erscheint der Nutzen eines Eintrags mit Adressdaten fraglich.

Wir raten Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern, vor der Beantwortung von E-Mails, Faxen o.ä. die Formulare und insbesondere die AGB sorgfältig zu prüfen. Bei telefonischer Kontaktaufnahme durch Branchenbuchanbieter ist Vorsicht geboten. Andernfalls könnten versehentlich Verträge zustande kommen, da ein Widerrufsrecht fälschlicherweise angenommen wird. Dies ist bei B2B-Geschäften für Gewerbetreibende in der Regel nicht gegeben.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 9. September 2025

Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Titel: Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Das Wichtigste in Kürze

Dienst Inkasso GmbH: Bei Erhalt des Briefes bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um eine seriöse Inkassoforderung
  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Die meisten von uns werden sich vielleicht daran erinnern, wann sie zuletzt etwas Positives im Briefkasten fanden. Zum Beispiel die eine Postkarte, die uns aus einem Urlaub heraus erreichte, mit einer ausführlichen Beschreibung des Traumwetters – zum neidisch werden! Doch leider sieht der Alltag am Briefkasten deutlich trüber aus, wenn überhaupt mal was ankommt.

Dienst Inkasso GmbH – nicht nur der Name fällt negativ auf

Rechnungen, Werbemails und Mahnungen. Allesamt weniger erfreuliche Post, die aber erledigt werden will. Es gibt noch eine weitere Kategorie, die trotz der Existenz von E-Mails weiterhin hartnäckig auf den Postweg beharrt: Fake-Inkasso-Briefe.

Uns wurde ein ebensolcher Brief von einer Verbraucherin zur Besprechung vorgelegt. Der Absender „Dienst Inkasso GmbH“ hat nicht viel vorzuweisen, aber überzeugt zumindest mit einer herausstechenden Eigenschaft: Der Firmenname wird sich nur schwer durch Suchmaschinen finden lassen.

Keine Mahnung, keine Forderung

Es erscheint unpassend, das Schreiben der Dienst Inkasso GmbH als Forderung oder Mahnung einzuordnen. Zwar deutet die Firmenbezeichnung wortwörtlich auf ein Inkassounternehmen hin, was aber nicht bedeuten muss, dass es sich dabei auch um ein solches handeln muss. Wir überprüften, ob eine Firma mit diesem Namen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Die kurze Antwort lautet: Nein.

Für eine längere Antwort möchten wir an dieser Stelle die anderen Auffälligkeiten dieses Schreibens benennen. Es fehlen wichtige Informationen, die in einer seriösen Zahlungsaufforderung eines eingetragenen Inkassounternehmens wahrscheinlich zu finden sind.

Kaum verwertbare Informationen

Aus einem ernstgemeinten Brief müsste klar hervorgehen, welches Unternehmen überhaupt den Auftrag erteilt hat. Was war Vertragsgegenstand? Wann wurde das Produkt/die Dienstleistung gekauft? Und wie viel soll sie gekostet haben? Inkassogebühren? Mahngebühren? All diese wichtigen Information sind in dem Schreiben der Dienst Inkasso GmbH nicht zu entnehmen.

Scan: Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025
Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025


Zugegeben, eigentlich möchte die Dienst Inkasso GmbH mit ihrem Brief hauptsächlich warnen. Anders lässt sich der Inhalt kaum erklären: wegen nicht definierter „offener Forderungen“ wurde ein „Mahnverfahren“ und eine „Kontopfändung“ beantragt. Interessanterweise wurde auch eine Kontonummer dazu abgedruckt, aber anonymisiert.

Das sollten Empfänger beachten

Wenn die Empfängerin an einer „außergerichtlichen Lösung“ interessiert sei und das „Abonnement beenden“ möchte, soll man sich umgehend mit dem Absender Dienst Inkasso GmbH in Verbindung setzen. Davon möchten wir an dieser Stelle DRINGEND ABRATEN.

Beherzigen sie stattdessen diese Tipps:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Absender auf
  • Besuchen Sie nicht die angegebene Webseite, interagieren Sie nicht damit
  • Sollten Sie von dieser Firma angerufen werden, notieren Sie die die Nummer und melden diese der Bundesnetzagentur
  • Sollten Sie unbekannte Forderungen begleichen, zahlen Sie nicht ohne Prüfung

Vorsicht vor Fake-Forderungen

Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, im Falle von Emails keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Lieber direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden. Fake-Inkassobriefe, die via Postweg eintrafen, wirken besonders in der Ablage P (wie Papierkorb) gut aufgehoben.

Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Mittwoch, 27. August 2025

Werbeagentur WM International, WAWMI - Offerte für Bürger-Info-Folder

Kaum ein Jahr vergeht ohne neue Hinweise auf fragwürdige Angebote für Anzeigen in sogenannten „Bürger-Info-Foldern“. Eine Unternehmerin hat uns nun eine aktuelle Offerte der WAWMI (Werbeagentur WM International) weitergeleitet: Das Angebot soll via Fax zurückgesandt werden.

Titel: Werbeagentur WM International, WAWMI - Offerte für Bürger-Info-Folder


Altbekannte Masche: Anzeigenverkauf via Trickformular

Das Vorgehen scheint sich seit Jahren kaum verändert zu haben: Gewerbetreibende werden telefonisch kontaktiert oder erhalten via Fax oder E-Mail ein Formular. Im Begleittext heißt es oft: „Wie telefonisch besprochen (…) bitte unterschrieben zurückfaxen oder mailen.“

In der aktuell vorliegenden E-Mail steht: „wir bitten Sie, Ihre Daten im Anzeigenfeld, siehe PDF im Anhang, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und Ihren unterschriebenen Anzeigenauftrag an die aufgeführte E-Mail-Adresse oder Faxnummer zu senden.“

Viele Betroffene berichten, dass im Austausch der Eindruck entsteht, man habe bereits eine bestehende Geschäftsbeziehung. Tatsächlich wird durch die Rücksendung des unterschriebenen Dokuments erst ein neuer Vertrag abgeschlossen – oft mit mehrjähriger Laufzeit und hohen Zusatzkosten.

Was über die WM International bekannt ist

Kurze Antwort: Nicht viel. Längere Antwort: außer dem Formular, der E-Mail und einer eher spärlichen Webseite liegen uns nicht viele Informationen über die WAWMI vor. Deshalb lassen wir das Formular selbst sprechen.

Scan: Offerte WAWMI / Aug 2025
Offerte WAWMI / Aug 2025


Nicht ausfüllen, nicht zurücksenden

Wird das übersandte Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – mit möglicherweise mehreren Auflagen.

Der Preis je Auflage kann mehrere hunderte Euro kosten, plus zusätzliche Pauschalen wie z.B. Druck und Versand. Macht für mehrere Auflagen einen hohen Gesamtpreis von insgesamt mehreren Tausend Euro. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer:innen, Freiberufler und Selbstständige zählen zu den Betroffenen solcher Kaltakquise-Methoden. Trotz zahlreicher Urteile ist diese Praxis noch immer verbreitet. Wir bieten daher Hilfe und Unterstützung – auch in Österreich und der Schweiz.

📞 Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 19. August 2025

Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen


Titel: Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen

Quizfrage: Wie heißt der Bürgermeister von Wesel? Esel! Das weiß doch jedes Kind.

Hier wird es etwas kniffliger: Wie heißt der Rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien? Tatsächlich sind wir ohne Google ahnungslos, aber zum Glück liefert ein spanischer Rechtsanwalt via E-Mail die Antwort. Der Absender, der sich selbst „Miguel Diaz“ nennt, will genau diese Position am obersten Gerichtshof inne haben.

Spurensuche: Wer ist Miguel Diaz?

Nur stimmt das überhaupt? Ohne nun zu sehr in Recherchearbeit zu ersticken, griffen wir zur einfachsten Methode, indem wir ChatGPT befragten. Unsere erste Frage: „Wer ist der rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien?“

ChatGPT spuckte uns diese Antwort aus. Auf Richtigkeit natürlich keine Gewähr.

In Spanien gibt es nicht die Funktion eines einzelnen "Rechtsanwalts am Obersten Gerichtshof" (Tribunal Supremo), wie es sie vielleicht in anderen Rechtssystemen gibt. Stattdessen ist das Tribunal Supremo das höchste Gericht des Landes, dessen Sitz der Präsident des Obersten Gerichtshofs ist. Seit 2024 ist dieses Amt von María Isabel Perelló Doménech bekleidet, die damit auch erste Frau in dieser Position ist . Quelle: Isabel Perelló (presidenta CGPJ): “Ningún poder del Estado puede dar indicaciones ni instrucciones a los jueces” | Legal | Cinco Días

Falls Sie mit Ihrer Frage jedoch auf den Abogado General del Estado (Generalstaatsanwalt im Sinne eines leitenden Rechtsberaters des Staates) abzielten – das heißt: den Juristen, der die staatliche Position vor Gericht insbesondere im Obersten Gerichtshof vertritt – so handelt es sich dabei um David Vilas Álvarez, der am 18. Juni 2024 in dieses Amt berufen wurde. Quelle: Abogado General del Estado - Director del Servicio Jurídico del Estado - Biografías

Kein Miguel Diaz, seltsam. Aber vielleicht war unsere Anfrage fehlerhaft. Wir führten unsere Fragerunde mit einer einfachen Suchanfrage via Google fort: Wer ist Señor Diaz? Die Antworten waren vielfältig: Entdecker, Boxtrainer und sogar ein fiktiver Charakter in der populären Serie „Cobra Kai“. Mit letzteren Ergebnis hat unser Miguel Diaz aber scheinbar eine Gemeinsamkeit: sie existieren nur auf Bildschirmen.

Wir gratulieren zum Scam-Jubiläum

Vor ca. 10 Jahren wurde in Deutschland noch etwas häufiger gefaxt als heute. Zu der Zeit, genau im Jahr 2015, berichteten wir über in den Beiträgen „Martin Bressers Madrid | Anwalt lockt per Fax mit einer großen Erbschaft“ und „Angeblicher Lottogewinn aus Spanien | Anwaltskanzlei Vin and Pamela“ über angebliche Erbschaften, die aufgrund von Namensgleichheiten deutsche Fax-Empfänger bereichern sollte.

Natürlich war es seinerseits bereits ein Scam-Versuch, ein Betrug. In vielen Medienberichten wurde vor diesem Betrugsversuch gewarnt. In vielen Fällen gaben sich Betrüger als real existierende Anwaltskanzleien in Spanien aus. Wer nach diesen Kanzleien im Netz suchte, wurde wahrscheinlich auch fündig, nur nutzten die Betrüger nur die Namen, um Vertrauen zu erwecken.

Wie bereits beschrieben: Bereits seit mehr als 10 Jahren ist dieser Scamming-Evergreen als Fax, E-Mail/SMS und mittlerweile sogar als WhatsApp-Nachricht zu finden. Der Masche hat sich dagegen nicht weiterentwickelt. Angeblich wurde eine große Summe gewonnen oder geerbt, doch um diese auch erhalten zu können, sollen hohe Beträge zuvor überwiesen werden - angeblich würde Verwaltungskosten etc. anfallen.

Scamming 2025: Das steht in der neuen E-Mail

Doch nun zur aktuellen E-Mail. Absender ist wie bereits erwähnt ein gewisser „Miguel Diaz“, der uns folgende frohe Botschaft übermittelt:

„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie hier in Spanien einen nicht beanspruchten Preisgeldbetrag aus dem internationalen Euro Million Spielprogramm haben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.“

Dazu wurde eine Telefonnummer angegeben, tatsächlich eine spanische Durchwahl.

Falls der Spam-Filter einmal versagt und Sie tatsächlich einmal so eine E-Mail erhalten haben: Natürlich raten wir dringend davon ab, Kontakt mit den Betrügern aufzunehmen oder auf irgendeine Anfrage dieser Art zu reagieren.

Wer sich dafür interessiert, welchen Verlauf ein Gespräch mit diesen Trickbetrügern nehmen kann, möchten wir unseren Artikel Angebliches Erbe aus Spanien: Wir unterhielten uns mit den Betrügern ans Herz legen.

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WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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