Herr U.J. trainierte seit 2005 im Studio Fitness First Germany in Altenessen.
Am 31.08.2011 wurde nun die Filiale in Altenessen, als auch in der City geschlossen. Herr U. J. hatte nun die Wahl entweder die in Essen nächstgelegene Filiale der Fitness First Germany GmbH in Essen-Kettwig zu nutzen, oder seinen Vertrag zu kündigen. Herr J. macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da die Filiale der Fitness First in Essen-Kettwig ca. 27 km von seinem Wohnort entfernt ist.
Die Zahlungsaufforderung der CashControl Inkasso macht Mitgliedsbeiträge bis zum 30.06.2012 geltend. Herr J. ist verwirrt … Wie kann ein Inkasso beauftragt werden, obwohl er nach eigenen Aussagen durch die Fitness First Germany im Zusammenhang mit der Schließung „seiner“ Filiale in Altenessen darüber informiert wurde, dass eine sofortige Kündigung möglich ist, und er aufgrund der Schließung auch von Beitragszahlungen befreit sei?
Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Verbraucherdienst e.V. informierte schon über die Forderung CashControl im Auftrag der Fitness First GmbH
Am Freitag, den 17. Febraur 2012 erreicht Verbraucherdienst e.V. ein E-Mail der Fitness First Germany GmbH aus der PR-Abteilung des Unternehmens mit folgendem Inhalt.
Zitat: "Das Inkassounternehmen Cash Control hat aufgrund des Schreibens des Verbraucherdienstes das Inkassoverfahren bereits am 26. Januar eingestelllt. Wir möchten die Missverständnisse in diesem Fall entschuldigen. Aufgrund eines Systemfehlers konnte nach Schließung des Clubs in Altenessen keine automatische Kündigung ausgestellt werden." - Zitat Ende
Heute, am 13.04.2012, erhielt Verbraucherdienst e.V. via E-Mail die schriftliche Bestätigung seitens der Fitness First GmbH über die Stornierung der gestellten Forderung. Zufall?
Offen bleibt die Frage ob das Unternehmen in anderen Fällen gleichfalls gegenüber seinen (ehemaligen) Mitgliedern so verbraucherfreundlich reagiert? Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Am 31.08.2011 wurde nun die Filiale in Altenessen, als auch in der City geschlossen. Herr U. J. hatte nun die Wahl entweder die in Essen nächstgelegene Filiale der Fitness First Germany GmbH in Essen-Kettwig zu nutzen, oder seinen Vertrag zu kündigen. Herr J. macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da die Filiale der Fitness First in Essen-Kettwig ca. 27 km von seinem Wohnort entfernt ist.
Die Zahlungsaufforderung der CashControl Inkasso macht Mitgliedsbeiträge bis zum 30.06.2012 geltend. Herr J. ist verwirrt … Wie kann ein Inkasso beauftragt werden, obwohl er nach eigenen Aussagen durch die Fitness First Germany im Zusammenhang mit der Schließung „seiner“ Filiale in Altenessen darüber informiert wurde, dass eine sofortige Kündigung möglich ist, und er aufgrund der Schließung auch von Beitragszahlungen befreit sei?
Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Verbraucherdienst e.V. informierte schon über die Forderung CashControl im Auftrag der Fitness First GmbH
NACHTRAG 18.02.2012 / Forderung eingestellt, Missverständniss und Systemfehler
Zitat: "Das Inkassounternehmen Cash Control hat aufgrund des Schreibens des Verbraucherdienstes das Inkassoverfahren bereits am 26. Januar eingestelllt. Wir möchten die Missverständnisse in diesem Fall entschuldigen. Aufgrund eines Systemfehlers konnte nach Schließung des Clubs in Altenessen keine automatische Kündigung ausgestellt werden." - Zitat Ende
NACHTRAG 13.04.2012 / Weitere Forderung der Fitness First eingestellt
Am Mittwoch, den 11.04.2012 meldet sich ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. und schildert sein Problem als ehemaliges Mitglied der Fitness First GmbH mit Bitte um Klärung seitens des Vereins. Mitglied Frau B. legte dem Verein ein Anschreiben der Kanzlei Dr. Claudia Wendel vor, die mit der Forderungsbeitreibung seitens Fitness First GmbH beauftragt war. Der Sachverhalt stellte sich als ähnlich dem des oben geschilderten Falls von Mitglied Herrn J. heraus.Heute, am 13.04.2012, erhielt Verbraucherdienst e.V. via E-Mail die schriftliche Bestätigung seitens der Fitness First GmbH über die Stornierung der gestellten Forderung. Zufall?
Offen bleibt die Frage ob das Unternehmen in anderen Fällen gleichfalls gegenüber seinen (ehemaligen) Mitgliedern so verbraucherfreundlich reagiert? Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.