Montag, 30. Januar 2012

FitnessFirst schliesst Filiale, Kunde soll zahlen

Herr U.J. trainierte seit 2005 im Studio Fitness First Germany in Altenessen.  

Am 31.08.2011 wurde nun die Filiale in Altenessen, als auch in der City geschlossen. Herr U. J. hatte nun die Wahl entweder die in Essen nächstgelegene Filiale der Fitness First Germany GmbH in Essen-Kettwig zu nutzen, oder seinen Vertrag zu kündigen. Herr J. macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da die Filiale der Fitness First in Essen-Kettwig ca. 27 km von seinem Wohnort entfernt ist.

Die Zahlungsaufforderung der CashControl Inkasso macht Mitgliedsbeiträge bis zum 30.06.2012 geltend. Herr J. ist verwirrt … Wie kann ein Inkasso beauftragt werden, obwohl er nach eigenen Aussagen durch die Fitness First Germany im Zusammenhang mit der Schließung „seiner“ Filiale in Altenessen darüber informiert wurde, dass eine sofortige Kündigung möglich ist, und er aufgrund der Schließung auch von Beitragszahlungen befreit sei?
Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informierte schon über die Forderung CashControl im Auftrag der Fitness First GmbH 


NACHTRAG 18.02.2012 / Forderung eingestellt, Missverständniss und Systemfehler

Am Freitag, den 17. Febraur 2012 erreicht Verbraucherdienst e.V. ein E-Mail der Fitness First Germany GmbH aus der PR-Abteilung des Unternehmens mit folgendem Inhalt. 
Zitat: "Das Inkassounternehmen Cash Control hat aufgrund des Schreibens des Verbraucherdienstes das Inkassoverfahren bereits am 26. Januar eingestelllt. Wir möchten die Missverständnisse in diesem Fall entschuldigen. Aufgrund eines Systemfehlers konnte nach Schließung des Clubs in Altenessen keine automatische Kündigung ausgestellt werden." - Zitat Ende

NACHTRAG  13.04.2012 / Weitere Forderung der Fitness First eingestellt

Am Mittwoch, den 11.04.2012 meldet sich ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. und schildert sein Problem als ehemaliges Mitglied der Fitness First GmbH mit Bitte um Klärung seitens des Vereins. Mitglied Frau B. legte dem Verein ein Anschreiben der Kanzlei Dr. Claudia Wendel vor, die mit der Forderungsbeitreibung seitens Fitness First GmbH beauftragt war. Der Sachverhalt stellte sich als ähnlich dem des oben geschilderten Falls von Mitglied Herrn J. heraus. 

Heute, am 13.04.2012, erhielt Verbraucherdienst e.V. via E-Mail die schriftliche Bestätigung seitens der Fitness First GmbH über die Stornierung der gestellten Forderung. Zufall?

Offen bleibt die Frage ob das Unternehmen in anderen Fällen gleichfalls gegenüber seinen (ehemaligen) Mitgliedern so verbraucherfreundlich reagiert? Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.






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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 25. Januar 2012

Blucom GmbH – Abofalle aus Mönchengladbach

Frau L.H., Mitglied des Verbraucherdienst e.V., staunte als sie Post von der Blucom GmbH fand. Im Anschreiben der Blucom aus Mönchengladbach heisst es – Zitat: “Vielen Dank für Ihre Zeitschriftenbestellung …( )“.

Weitere Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. und andere ratsuchende Verbraucher übermittelten dem Verein ebenfalls ihre Schreiben der Blucom GmbH. 

Aus den Anschreiben geht nicht hervor wie die Verträge geschlossen wurden. Frau L.H und andere Betroffene versicherten Verbraucherdienst e.V., eine Bestellung bei der Firma Blucom GmbH sei nicht vorgenommen worden. Sie hätten sich mit der Firma auch nicht in Verbindung gesetzt um eine Bestellung aufzugeben.  In einigen Fällen äusserten sich Betroffene dahingehend, dass sie vor Eintreffen der vermeintlichen Bestellung durch unerlaubte Werbeanrufe in diesem Zusammenhang belästigt worden sind.
Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Die Bankverbindung der angeschriebenen Verbraucher für einen Lastschrifteneinzug ist in den Verbraucherdienst e.V. bekannten Fällen im Schreiben der Blucom GmbH genannt. Frau L.H. teilte Verbraucherdienst e.V. mit, dass in ihrem Fall dem anrufenden Werber ihre Bankverbindung schon bekannt war. Dieser Umstand führt zu der Frage, wie die Blucom GmbH über die Bankverbindungen der Betroffenen verfügen kann …

Interessant ist auch, dass für die Betreuung der Abo-Verträge, laut Schreiben der Blucom GmbH die Firma PVZ Stockelsdorf zuständig ist. Verbraucherdienst e.V. informierte bereits über PVZ Stockelsdorf in der Vergangenheit. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Firma PVZ Stockelsdorf die einzelnen Einzugsermächtigungen durch die Blucom GmbH vorlegen lässt, bevor es zu Abbuchungen kommt.


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Montag, 23. Januar 2012

Maxi Tipp Ltd lässt durch Rechtsanwalt John Markou beitreiben

Eine dreiste Zahlungsaufforderung im Namen Maxi Tip Ltd durch dubiosen Rechtsanwalt erfährt Wilhelm A. Er glaubte seinen Augen nicht zu trauen als er seinen Briefkasten öffnete, und eine Zahlungsaufforderung des Rechtsanwaltes John Markou & Partner fand. Als Auftraggeber der Zahlungsaufforderung gibt RA John Markou die Maxi Tipp Ltd. an.


Herr A. wandte sich mit der Forderung der Maxi Tipp Ltd. als Mitglied direkt an den Verbraucherdienst e.V.  Ein Datum des angeblich geschlossenen Vertrags wird nicht genannt. Laut den  Zahlungsaufforderungen des Herrn John Markou, die Verbraucherdienst e.V. auch von weiteren Mitgliedern vorliegen, fordert die Maxi Tipp Ltd. in allen Fällen einheitlich 73,00 Euro. Zuzüglich Inkassogebühren usw. wird ein Gesamtbetrag von 112,50 Euro von Anwalt Markou gefordert. Sieht man einmal vom Auftraggeber des RA Markou, der Maxi Tipp Ltd. ab, erinnert die Vorgehensweise sehr an die Abmahnwelle der Rechtsanwältin Davoutaki. Auch RA John Markou ist laut eigenen Angaben seiner Zahlungsaufforderungen als Anwalt registriert in Athen. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Allerdings bedient sich der Herr Markou erheblicher Druckmittel um sicher zu stellen, das die angeschrieben Verbraucher auch wirklich zahlen ohne zu prüfen. Story John Markou und Maxi Tipp weiterlesen ...



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Freitag, 13. Januar 2012

National Inkasso GmbH hiess wecollect GmbH

Die Änderung des Firmennamens von wecollect GmbH zu National Inkasso GmbH erfolgte bereits im Oktober 2011. Sitz und Kontaktdaten der National Inkasso sind identisch mit der der wecollect GmbH.


Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 59892. Hier findet man die Eintragung der Umbenennung.

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 59892 Bekannt gemacht am: 18.10.2011 12:00 Uhr. In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Veränderungen
12.10.2011
wecollect GmbH, Düsseldorf, Berliner Allee 15, 40212 Düsseldorf.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: National Inkasso GmbH.
Verbraucherdienst e.V. informierte im Rahmen der Vereinsarbeit bereits in der Vergangenheit präventiv über wecollect GmbH. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein. 


Aktuell liegt Verbraucherdienst e.V. auch ein konkreter Fall vor, in dem wecollect GmbH im Auftrag der Saferpayment AG mit Datum vom 16.12.2012 einen Betrag von mehr 1.400 Euro von einem Rentner fordert für die Nutzung von zwei Erotikwebseiten. Das Datum ist insofern interessant, als das zu diesem Zeitpunkt die Firmierung wecollect nicht mehr existierte - seit Oktober 2011 nennt man sich ja National Inkasso GmbH.

Ausführlichen Bericht zum Namenswechsel der wecollect auf National Inkasso hier lesen.


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Donnerstag, 12. Januar 2012

Pflegestufe abgelehnt?

In Deutschland werden jeden Tag mehrere hundert Anträge auf eine Pflegestufe bzw. Feststellung einer Pflegebedürftigkeit abgelehnt. Sicher werden viele dieser Anträge zu Recht abgelehnt - sehr viele allerdings auch zu Unrecht. Dies bezieht sich gleichermaßen auf beantragte Höherstufungen einer Pflegestufe.

Ein Beispiel: Die Ehefrau pflegt den kranken Partner, aus gesundheitlichen bzw. körperlichen Gründen wird die Pflege des Partners für die Ehefrau zuviel. Der Hausarzt rät nun zum Beispiel die Anerkennung Pflegestufe (1 - 3) zu beantragen. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Entscheidend ist das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung = MDK), das im Auftrag der Pflegeversicherung erstellt wird. Viele, insbesondere ältere Menschen, schämen sich ihrer Erkrankung. Sie wollen bei der Begutachtung unbedingt zeigen, wie wenig Hilfe sie benötigen. Dies wirkt einer realistischen Beurteilung der tatsächlichen körperlichen Einschränkungen seitens des Medizinischen Dienstes entgegen. Im Ergebnis fällt die Beurteilung entsprechend aus.

Der gestellte Antrag wird abgeschmettert, bestenfalls eine zu niedrige Pflegestufe genehmigt. In einem Prozess kann und wird sich die Versicherung immer auf die Angaben des Pflegebedürftigen stützen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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Montag, 9. Januar 2012

Webbilling B.V. – wecollect GmbH

Rentnerin (82 Jahre) soll für die Nutzung von Erotikwebseiten (adultfriendfinder.net) 147,70 Euro zahlen. Für die Beitreibung der geforderten Summe zeichnet sich die wecollect GmbH aus Düsseldorf verantwortlich. wecollect gibt in der Zahlungsaufforderung an Rentnerin Frau P. das Unternehmen Webbilling B.V. als Gläubiger an. Recherchen des Verbraucherdienst e.V. weisen allerdings auf einen anderen Gläubiger hin: adultfriendfinder.net. Die Sache hat allerdings einen kleinen Haken: Frau P. verfügt über keinen Computer, keinen Internetanschluss und hat keine PC-Kenntnisse. Sie verfügt nur über ein Festnetztelefon ... Auf der Webseite von Verbraucherdienst e.V. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.
die ganze Story zu Webbilling B.V., wecollect GmbH und adultfriendfinder.net lesen.

wecollect GmbH heisst jetzt National Inkasso


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Freitag, 6. Januar 2012

Grad der Behinderung nicht oder zu niedrig anerkannt?

Oft werden diese Anträge abgelehnt bzw. der beantragte Grad der Behinderung nur sehr begrenzt zugelassen. Stolz oder Unwissenheit der Verbraucher fördern negative Feststellungsbescheide. Für behinderte Menschen ist es wichtig, dass der tatsächliche Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche einschränkende Merkmale so fair wie möglich festgestellt werden.

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgt häufig auf Anraten des Hausarztes. Das Anerkennungsverfahren wird meist mit Hilfe des Arztes, Freunden, Gewerkschaften oder ähnlicher Unterstützung durchlaufen. In der Regel fehlt es daher an ausreichender Sachkenntnis zum Verfahrensgang, damit verbundenen Fallstricken ist Tor und Tür geöffnet. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Es empfiehlt sich daher eine fachkompetente Beratung 
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der Antragstellung zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Verbraucherdienst e.V. bietet seinen Mitgliedern nun auch in Sachen Sozialrecht Unterstützung. Rechtsassessor Gerhard Neumann verhilft seit rund dreißig Jahren Verbrauchern in diesem Zusammenhang erfolgreich zu ihrem Recht. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
. Im juristischen Team des Verbraucherdienst e.V. ist Jurist Gerhard Neumann zuständig für Hartz4, ALG2, Antrag auf Schwerbehinderung, Antrag auf Pflegebedürftigkeit. 







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Donnerstag, 5. Januar 2012

Hartz 4 ALG 2 - Problem mit fehlerhaften Bescheiden

267.000 fehlerhafte Hartz4 – Bescheide in den ersten 11 Monaten 2009.
Dies berichtete Welt Online bereits 2010. In dem Presseartikel heisst es weiter – Zitat: “ Die hohe Fehlerquote hängt offenbar mit mangelnder Qualifikation vieler Jobcenter-Mitarbeiter zusammen. Das gibt sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zu“ – Zitat Ende. Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article5806404/Hartz-IV-Bescheide-sind-haeufig-fehlerhaft.html 

Der Verein Verbraucherdienst e.V. sah bereits 2010 im Rahmen des aktiven Verbraucherschutzes Handlungsbedarf. Für die betroffenen Menschen macht es keinen Unterschied, ob sie aus Unwissenheit oder mit Vorsatz um das ihnen zustehende Geld gebracht werden. Im Jahr 2011 recherchierte der Verein zum Sachverhalt fehlerhafte Hartz4-Bescheide und entsprechenden Hilfsmöglichkeiten. Ende 2011 traf Verbraucherdienst e.V. auf den Rechtsassessor Gerhard Neumann, der auf rund dreißig Jahre Erfahrung im Sozialrecht zurückblickt.
Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.


Jurist Neumann verstärkt das juristische Team des Verbraucherdienst e.V. mit seinen speziellen Kenntnissen zu allen Fragen rund um Hartz4 /ALG2.

Sehr häufige Fragen entstehen zu folgenden Sachverhalten, so Jurist Neumann:


Beispiel 1a (ALG 2)
Ehemann wird arbeitslos. 
ALG 1 reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Worauf besteht ein Anspruch gegenüber dem Jobcenter?
Welche Informationen kann das Jobcenter vom Hilfebedürftigen verlangen?

Beispiel 1b (ALG 2)
Der Ehemann findet einen 400 €- Job.
Wieviel Geld darf er von diesem Verdienst behalten?
Wer verrechnet den Mehrbetrag: Arbeitsamt und/oder Jobcenter?
Können Fahrtkosten geltend gemacht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Umständen?  

Beispiel 1c (ALG 2)
Die Ehefrau findet einen 400 €-Job.
Was darf sie behalten?
Wer verrechnet wieviel? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft

Beispiel 1d (ALG 2)
Kind erhält Lehrstelle. Zusätzliche Einnahme zu Beispiel 1b /  1c).
Wieviel Geld wird von der Ausbildungsvergütung des Kindes verrechnet?
Wie verhält es sich mit entstehenden Kosten durch die Ausbildung?

Bei Problemen und Fragen
zu diesen und anderen Sachverhalten rund um Hartz4 steht Verbrauchern nun eine “Offene Beratungsstunde“ mit Jurist Gerhard Neumann beim Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung.

Beratungstage für Mitglieder sind jeweils der Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. 
Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Voraussetzung für Beratungsgespräche ist ein Beratungsschein. 

Blog für Hilfe Info Beratung zu Jobcenter und Hartz4






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Dienstag, 3. Januar 2012

RA Bohn Zahlungsansprüche Rhaetia It- Services AG

Mehrere Mitglieder wandten sich an Verbraucherdienst e.V mit Zahlungsaufforderungen eines Rechtsanwalt Bohn aus Gießen.

In den Schreiben werden Forderungen durch den Rechtsanwalt Bohn geltend gemacht, für eine Firma Raetia IT-Services AG ohne Nennung des Geschäftssitzes, in Höhe von  109,36 Euro. Es wird ebenfalls nicht näher erläutert aus welchem Vertragsverhältnis hier die Firma Raetia IT Services AG eine Forderung geltend macht. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Dennoch wird auf Drohgebärden durch den Rechtsanwalt Bohn nicht verzichtet, denn es heißt in dem Schreiben des Anwalts Zitat " Jetzt wird meine Auftraggeberin die offene Gesamtforderung gegen Sie vor dem für Sie zuständigen Amtsgericht geltend machen."  Zitat Ende.

Weiter heißt es die Auftraggeberin des Rechtsanwalt Bohn ist keineswegs an eine Durchführung eines langwierigen gerichtlichen Verfahrens interessiert. Als Rechtsanwalt sei er sogar gebeten worden durch seine Auftraggeberin Raetia IT Services AG zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ein letztes Vergleichsangebot zu unterbreiten (aus 109,- Euro werden jetzt 65,- Euro). Verbraucherdienst e.V recherchierte und fand einige interessante Einträge zu dem Auftraggeber des Rechtsanwaltes Bohn https://beluga59.wordpress.com/2011/11/23/rhaetia-it-service-ag-mit-ihren-undurchschaubaren-projekten/
Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.


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