Mittwoch, 16. November 2016

News zu Gold International SE

Titelbild: News zu Gold International SE- Düsseldorf - Erfahrungen


Verbraucherdienst e.V., vertreten durch den Vorstand, suchte am 15.11.2016 die Büroräume der Gold International SE an der Füllenbachstraße 4 in 40474 Düsseldorf auf. Ein Schreiben einer angeschlossenen Rechtsanwältin durch ein Gericht konnte nicht zugestellt werden. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Büroräume dort aufgelöst waren. An den Briefkästen fand sich lediglich ein Zettel: „Verzogen nach Dortmund“.

Beitragsbild: Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“
Gold International SE: „Verzogen nach Dortmund“ | 15.11.2016


 Auf der Homepage befand sich im Impressum bis zum 15.11.2016 der Hinweis, dass sich die Gold International SE sich noch an den Standort Düsseldorf befinden sollte. Bei einem Anruf bei der Hotline durch eine Mitarbeiterin des Verbraucherdienst e.V. am 15.11.2016 wurde die Geschäftsanschrift Düsseldorf mitgeteilt.

Die Vorstandsvorsitzende suchte dann die Büroanschrift in Dortmund auf. Auch dort befand sich auf dem Türschild kein Hinweis auf die Gold international SE.

Beitragsbild: Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016
Gold International SE: Kein Hinweis auf die Firma in Dortmund | 15.11.2016


Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits in der Vergangenheit über das geschäftliche Vorgehen der Gold International SE in dem Beitrag „Gold International SE: Warnung vor verlockenden Versprechungen“.


Call ON GmbH und Gold International SE

In einem gerichtlichen Verfahren teilte ein Mitarbeiter der Call ON GmbH mit, dass er in seiner Arbeitszeit mit Verbrauchern bis zu 100 Telefonate am Tag geführt hatte, um Unterlagen der Gold International SE zu bewerben. Der Mitarbeiter war zuvor Lokführer. Aufgrund seiner beruflichen Qualifikation zweifelt Verbraucherdienst e.V. an, dass eine sach,- sowie objektgerechte Beratung im Rahmen von Wagnisrisikokapitalanlagen gegenüber den Angerufenen tatsächlich erfolgen konnte. Wenn man die Arbeitszeit durch 100 Anrufe teilt, blieb für das einzelne Gespräch eine maximale Zeit 4,8 Minuten.

Wirtschaftliche Situationen der Gold International SE


Anhand der Unterlagen, die Anwälte des Verbraucherdienst e.V. geprüft haben, wurde festgestellt, dass die Gold International SE 10% Vertriebskosten auf die eingezahlten Anlagegelder an die angebundenen Unternehmen zu Lasten der Gold International SE gehen. Zudem ließ sich feststellen, dass von den eingezahlten Geldern (Stand 31.12.2015) in Höhe von 5.866.454,47 EUR ein Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 1.519.816,43 EUR und eine ins gesamter Bilanzverlustvortag 2.211.035,87 EUR entgegen steht.

Der Bilanzverlust beträgt (Stand 31.12.2015) insgesamt 3.730.852,30 EUR. Auch stellte sich heraus, dass bisher keine Gelder in das operative Geschäft (Firmenstartups) geflossen sind. Zudem rechnet die Gesellschaft auch für 2016 wegen der hohen Vertriebskosten und der hohen Kosten für die Erstellung eines Wertpapierprospektes nicht mit einem positiven operativen Geschäftsergebnis.

Wie werthaltig die Goldaktie aufgrund der wirtschaftlichen Ergebnisses tatsächlich ist, kann sich jeder selbst ausmalen. Auf den Kontoauszügen der Gold International SE wurden Preise der Aktie angegeben zwischen 20 und 80 EUR. Wie diese Preise aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gold International SE zustande gekommen sein sollen, bleibt weiterhin fraglich.

Emissionsprospektpflicht


Die Kapitalbeschaffungsmaßnahme partiarisches Darlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz. Mit der Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes, welches am 10. Juni 2015 in Kraft getreten ist, greift grundsätzlich die Prospektpflicht für das partiarische Darlehen. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 das im April vom Bundestag (BT-Drucksache 18/3994 vom 11.02.2015 und BT-Drucksache 18/4708 vom 22. April 2015) verabschiedete Gesetz gebilligt. Obwohl wie hier laufende Emissionen eine 12 Monate Übergangsfrist haben. Nach Anfrage am 16.11.2016 bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) liegt kein Prospekt durch die Gold International SE vor.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie weitere Fragen zur Gold International SE? Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 11. November 2016

F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH versendet Begrüßungsschreiben

Eine Verbraucherin erhielt von der Firma F.A.S.I. GmbH ein Begrüßungsschreiben für eine Testmitgliedschaft. Es geht um den Abschluss einer Auslandskranken- und Rückholversicherung. Fraglich ist, ob man eine solche Mitgliedschaft überhaupt angestrebt hat – und woher die Daten stammen.

Titelbild: F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH


F.A.S.I. GmbH – Angebot für eine Auslandskranken- und Rückholversicherung


„Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot zur dreimonatigen kostenlosen Testmitgliedschaft angenommen haben“ - so beginnt das Schreiben der F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH. Dieses Schreiben wurde laut eines Berichts der Verbraucherzentrale an zahlreiche Verbraucher verschickt. Eine Verbraucherin leitet das Begrüßungsschreiben an uns weiter, damit wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber berichten können.

Die F.A.S.I. GmbH bietet laut des Schreibens eine Testmitgliedschaft für ein Schutzpaket, welches die Vermittlung der weltweiten Rückholung von kranken und verletzten Personen per Fluggerät aus Urlaubsgebieten ermöglichen soll. Zu diesem Zweck soll der angeschriebene Verbraucher das beigelegte SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an die F.A.S.I. GmbH zurückschicken. Alternativ kann auch ein Überweisungsträger genutzt werden, der ebenfalls dem Brief beiliegt.

Scan: Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016
Anschreiben  F.A.S.I. GmbH | 22.09.2016


69 EUR per Lastschrifteinzug


Insgesamt soll diese Testmitgliedschaft 69,00 EUR kosten. Dann soll laut des Schreibens der „Rettungsausweis ein weiteres Jahr“ Gültigkeit mit sich bringen und Reisen, Kurztrips und der Familienurlaub können „weltweit unbeschwert und sorgenfrei“ genossen werden.

Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen meldete, dass den Verbrauchern die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH in Verbindung mit einem Zeitschriftenabonnement ein Schutzpaket für 69,00 Euro statt 120,00 Euro angeboten wird.

F.A.S.I. GmbH kooperiert laut der VBZ Niedersachsen mit der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung. Über dieses Unternehmen berichteten wir bereits in einem früheren Blogeintrag mit dem Titel: „Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH“.

Woher kommen die Daten?


Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es uns nicht bekannt, wie das Unternehmen an die Adressen bzw. Daten der Verbraucher gelangen konnte. Betroffene Verbraucher sollten ihre Unterlagen prüfen. Liegt ein Vertrag über ein Zeitschriftenabo vor? Hatten Sie telefonischen oder persönlichen Kontakt mit dem Kooperationspartner Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?

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Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

Dank unserer Mitglieder und der treuen Leserschaft unseres Blogs für Verbraucherschutz ist es möglich, um über aktuell im Umlauf befindliche Schreiben zu berichten. So auch in dem Fall einer Zahlungsaufforderung der „TEMY BV INKASSO“, in der knapp 180 EUR verlangt wird.

Titelbild: Temy BV Inkasso – Zahlungsaufforderung mit fehlenden Angaben

„Letzter Mahnbescheid“ ohne Auftraggeber?


In einer uns vorliegenden Zahlungsaufforderung durch die Firma TEMY BV INKASSO, die eine Verbraucherin uns zusandte, wird behauptet, dass noch eine Zahlung offen sei. Um welche unbezahlte Dienstleistung oder welchen Vertrag es sich dabei handeln soll, wird leider nicht genannt. TEMY BV INKASSO hat laut Briefkopf den Sitz in Dortmund; abgesehen von einer Handynummer (Vorwahl 0151) sind keine weiteren Kontaktdaten vermerkt. Weder ein Ansprechpartner, noch eine E-Mail Adresse oder gar eine Homepage.

TEMY BV INKASSO – Zahlung auf ein niederländisches Konto


Der Empfängerin der Forderung, die mit „Letzter Mahnbescheid“ betitelt ist, wird vorgeworfen, dass eine „Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen“ wurde. Um ein gerichtliches Mahnverfahren zu vermeiden, sollte ein Betrag in Höhe von 179,53 EUR gezahlt werden. Die Zahlung soll laut des Schreibens (siehe Bild) „sofort“ gezahlt werden – eine Frist wird nicht eingeräumt.

Scan: Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016
Anschreiben TEMY BV INKASSO | 28.10.2016


Zu beachten ist, dass ein Mahnbescheid nicht durch ein Inkassounternehmen zugestellt wird, sondern auf Antrag des Gläubigers vom zuständigen Zentralen Mahngericht.

Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen. Die Forderung setzt sich aus einer Hauptforderung bzw. den Mahnkosten zusammen. Als Zahlungsempfänger ist bloß „TEMY BV“ vermerkt.

Haben Sie auch so ein Schreiben im Postfach gefunden?


Sollten Sie auch ein Forderungsschreiben der TEMY BV INKASSO erhalten haben, können Sie sich bei uns schriftlich oder telefonisch melden, um weitere allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten oder unseren Meldebutton am Seitenrand.

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Mittwoch, 9. November 2016

National Inkasso fordert für Online Branchendienst Deutschland SLU

Zwei Gewerbetreibende stellten uns Unterlagen zum Online-Verzeichnis „Online Branchendienst Deutschland S.L.U.“ zur Verfügung. Das Portal versammelt zahlreiche Adressen von Gewerbetreibenden. Die Unternehmer meldeten sich bei uns, weil sie via Cold Call kontaktiert wurden. Ein kostenpflichtiger Eintrag in dem Branchenbuch kann laut der uns vorliegenden Rechnung knapp 400 EUR kosten.

Titelbild: National Inkasso fordert für Online Branchendienst Deutschland SLU

Online Branchendienst Deutschland S.L.U. - Kontakt via Cold Call?


Ein Gewerbetreibender gab uns gegenüber an, dass ein Mitarbeiter seiner Firma von einem Telefonisten des Internet-Branchenbuchs „Online Branchendienst Deutschland SLU“ kontaktiert wurde. Dem Mitarbeiter des Gewerbetreibenden wurde laut eigener Aussage ein Branchenbucheintrag in das Online-Verzeichnis (erreichbar unter http://online-branchendienst.de/) beworben, welches er aber ablehnt haben will. Wenige Tage später erhielt die Firma eine Rechnung für 399,00 EUR. Es wurde ein Neueintrag über eine Laufzeit von 12 Monaten berechnet; der Vertrag sei fernmündlich zustande gekommen und wurde laut des Schreibens per Bandaufnahme aufgezeichnet.

Scan: Rechnung Online Branchendienst Deutschland SLU


Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 5 Tagen. Ob ein solcher Eintrag in dieses Verzeichnis einen Betrag von 399,00 EUR wert ist, soll hier nicht bewertet werden. Online Branchendienst Deutschland SLU hat ihren Firmensitz laut des Impressums in 35100 San Bartolome de Tirajana , Las Palmas. Ein Eintrag auf dem Portal stellt die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail) zur Verfügung und wenige Schlagwörter, die das Unternehmen beschreiben sollen.

National Inkasso schickt Zahlungsaufforderung


Der Gewerbetreibende zahlte die Rechnung nicht. Aus diesem Grund meldete sich wenige Wochen später das Inkassounternehmen National Inkasso. Beauftragt durch Online Branchendienst Deutschland S.L.U. wird der noch offene Betrag für einen Eintrag in das dazugehörige Branchenportal verlangt. Zuzüglich der durch National Inkasso erhobenen Mahngebühren werden nun insgesamt 486,90 EUR gefordert.

Sollte der Betrag nicht gezahlt werden droht National Inkasso damit, die Forderung „unverzüglich gerichtlich geltend zu machen“.

Über das Inkassobüro aus Düsseldorf haben wir im Rahmen unserer Berichterstattung schon häufiger berichten können. Weitere Informationen zu National Inkasso entnehmen Sie unserer Homepage.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie als Gewerbetreibender auch einen Cold Call von Online Branchendienst Deutschland S.L.U. erhalten? Oder erhielten Sie gar eine Zahlungsaufforderung durch National Inkasso? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Dienstag, 8. November 2016

Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Erneut liegt uns eine Rechnung samt Zahlungsaufforderung für ein Online-Branchenbuch vor. In diesem Fall geht es um das Verzeichnis „Bundes-Branchenvergleich“ aus 29004 Málaga, Spanien. Da die Rechnung für einen Eintrag von dem Gewerbetreibenden nicht beglichen wurde, meldete sich das Unternehmen Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement, um das Geld beizutreiben.

Beitragsbild: Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Bundes-Branchenvergleich: Firmeneintrag für 289,90


Ein Gewerbetreibender legte uns eine Rechnung von dem Branchenbuch „Bundes-Branchenvergleich“ vor. Das Portal, aufrufbar unter „bundes-branchenvergleich.com", bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen Eintrag in das Verzeichnis zu schalten. Dieser hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Kostenpflichtig sind hingegen diejenigen Einträge, die eine längere Laufzeit aufweisen. 12 Monate wären zum einen insgesamt 289,90 EUR und 36 Monate 499,90 EUR. (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/preise/, Stand 04.11.2016)

Was bekommt ein Gewerbetreibender aktuell für so einen Eintrag? Im Grunde wird die Geschäftsadresse in diesem Branchenbuch dargestellt. Weitere Vorteile, wie zum Beispiel Fotos, Videos oder Werbetexte sucht man aktuell vergebens.


Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


In den AGB des Branchenbuchs Bundes-Branchenvergleich ist zum Vertragsabschluss zu lesen:

„Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kann schriftlich, in Textform oder mündlich, insbesondere fernmündlich, geschlossen werden. Im Falle der mündlichen oder fernmündlichen Vertragsanbahnung wird der Anbieter dem Kunden in einem ersten Gespräch die von ihm angebotenen Produkte vorstellen und dabei insbesondere die eintragungsfähigen Unternehmensdaten des Kunden mit diesem besprechen; der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt aus Qualitätssicherungsgründen in einem gesonderten Gespräch.“ (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/agb/, Stand 04.11.2016)

Somit ist die Möglichkeit gegeben, dass Verträge mit Gewerbetreibenden über Cold Calling entstehen könnten. Wichtig für Gewerbetreibende ist, dass bei derartigen Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf besteht.

Zahlungsaufforderung durch Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement


Der Gewerbetreibende, der uns die Rechnung von Bundes-Branchenvergleich vorlegte, zahlte den geforderten Betrag nicht. Aus diesem Grund erhielt er eine Forderung von Procredit Ltd. aus Düsseldorf. In diesem Schreiben weist das Unternehmen erneut darauf hin, dass für Gewerbetreibende „weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht“ besteht. Sollte der Betrag nicht gezahlt werden, wird mit der Meldung bei der SCHUFA gedroht. Eine Frist, bzw. einen Zahlungstermin, ist in dem Schreiben nicht genannt.

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Haben Sie auch eine Rechnung von Branchen-Branchenvergleich oder eine Zahlungsaufforderung durch die Procredit Ltd. erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Montag, 7. November 2016

EDEV Media AG | Forderung von Rechtsanwalt Thomas Giesen

Eine Zahlungsaufforderung durch den Rechtsanwalt Thomas Giesen im Auftrag der Firma EDEV Media AG wurde uns von einem Verbraucher vorgelegt. Es soll ein Betrag von über 130 EUR offen sein. Zuvor war die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH damit beauftragt worden, die Zahlung beizutreiben.

Titelbild: EDEV Media AG  Forderung von Rechtsanwalt Thomas Giesen

134,10 EUR werden von RA Thomas Giesen gefordert


„Ärger vermeiden – Villa Weiden“ ist auf der Homepage des Rechtsanwalts Thomas Giesen aus Frechen zu lesen. Es liegt uns eine Zahlungsaufforderung durch seine Kanzlei vor. Diese Forderung wurde an einen Verbraucher versandt, der uns dieses Schreiben vorlegte.
Der Rechtsanwalt Thomas Giesen wurde von der Firma EDEV Media AG beauftragt. Es soll noch eine Hauptforderung von 29,90 EUR offen sein. Zuzüglich zusätzlicher Kosten wie u.a. Mahnauslagen, Umsatzsteuer und Zinsen wurde ein Gesamtbetrag von 134,10 EUR gefordert. Laut des vorliegenden Schreibens war zuvor die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH für die EDEV Media AG tätig, doch es wurden laut RA Giesen keine Zahlungen geleistet.

EDEV MEDIA AG betreibt das Portal „Lustagenten.de“


EDEV Media AG betreibt das Dating-Portal „Lustagenten“ und ist in Zürich ansässig. Auf der Webseite (erreichbar unter www.lustagenten.de) sind keine Preise für Nichtmitglieder einsehbar. Nur für registrierte Nutzer sind die kostenpflichtigen Bereiche des Portals nutzbar. Jedoch kommt es bereits laut den AGB bei der Anmeldung zum Vertrag. So heißt es laut EDEV Media AG: „Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei der Website angemeldet hat.“ (Quelle: http://www.lustagenten.de/agb/) (Stand 03.11.2016)

Es folgte ein Vergleichsangebot


Nachdem der Verbraucher der Zahlungsaufforderung von RA Thomas Giesen nicht nachkam, erhielt er ein weiteres Schreiben, in dem ein Vergleichsangebot unterbreitet wurde. So ist dort zu lesen: „Es kann doch nicht ernsthaft Ihr Verlangen sein, die Sache immer weiter hinauszuzögern und weitere Kosten zu verursachen, die Sie im Endeffekt dann doch selber tragen müssen.“ Innerhalb von 14 Tagen sollte die Gesamtsumme von 110,00 EUR gezahlt werden.


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung vom Rechtsanwalt Thomas Giesen für die EDEV Media AG erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Freitag, 4. November 2016

Elfriede & Spiller | Neuer Name, alte Masche?

Im vergangenem Jahr berichteten wir über eine Gewinnbenachrichtigung von „Dezelak & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“. Aktuell gibt es eine Neuauflage: in einem zum Verwechseln ähnlichem Schreiben der „Elfriede & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“ aus Bremen wird erneut ein Hauptpreis von 89.000,00 EUR versprochen. Leider muss der Empfänger vorab eine Kostenpauschale von 4.450,00 EUR zahlen. Alles wie gehabt?

Titelbild: Elfriede & Spiller  Neuer Name, alte Masche

Elfriede & Spiller – Ein Notariat für Axel Springer SE?


Die uns vorliegende Gewinnbenachrichtigung erteilt dem Empfänger die vermeintlich gute Neuigkeit, dass „bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser Axel Springer SE“ ein Hauptpreis in Höhe von 89.000,00 EUR gewonnen wurde. Direkt darunter ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines Notariats.

In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass die Notarkanzlei „Elfriede & Spiller“ von dem Veranstalter beauftragt wurde, um die Verlosung ordnungsgemäß zu überwachen. Danach folgen einige Belehrungen, wie die Auszahlung des Hauptgewinns erfolgen muss.

Beitragsbild: Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben
Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben | 17.10.2016


5 Prozent vom Hauptgewinn?


Wie bei dem Schreiben im Vorjahr durch Dezelak & Spiller wird von dem vermeintlichen Gewinner eine Kostenpauschale in Höhe von 4.450,00 EUR verlangt – das sind fünf Prozent vom Gewinn.
Diese Überweisung dient zur „Tilgung der restlichen noch ausstehenden Gebühren für amtliche und notarielle Angelegenheiten“. Darüber hinaus wird wieder verlangt, dass im Falle einer Aushändigung eines Verrechnungsschecks auch eine Kopie vom Personalausweis vorzulegen sei.

Bremen statt Hamburg?


Auch wenn das Schreiben optisch der Fassung durch Dezelak & Spiller wie ein Ei dem anderen gleicht: es ist nicht 100% zu bestimmen, ob es die gleichen Urheber sind. Fest steht nur, dass der Sitz nun von Hamburg nach Bremen verlegt worden ist.

Ein Eintrag der Rechtsanwälte und Notare „Elfriede & Spiller“ ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht zu finden – Stand 04.11.2016.

Ob eine solche Gewinnzusage von Elfriede & Spiller den hohen Gewinn bringt, ist fraglich. Sollten Vorauszahlungen geleistet werden – in diesem Fall fünf Prozent vom Gewinn – so ist Vorsicht geboten.


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von „Elfriede & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“ erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket

Verbraucherdienst e.V. liegen Mahnungen durch die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH vor. So soll der Kunde ein „Finanzmanagement Paket“ beantragt haben, welches in Kooperation mit Bavaria Finanzservice e.K. online angeboten wird. Dabei stellte er laut eigener Aussage nur eine Kreditanfrage über ein Kreditportal, welches Bavaria Finanz Service anbietet. Nun soll der
Verbraucher über 350 EUR zahlen. Laut Aussage der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH werden Rechnung nur nach Vertragsabschluss gestellt.

Titelbild: OVM Online Vertrieb Marketing GmbH fordert für Finanzmanagement Paket


Noch mehr Schulden trotz Finanz Management Paket?


„Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket“ heißt es auf der Homepage der Firma OVM Online Vertrieb Marketing GmbH. OVM GmbH bietet unter anderem „Zusatzprodukte für Finanzdienstleister“ an. Ein solcher Finanzdienstleister ist die Bavaria Finanzservice e.K., die laut der vorliegenden Unterlagen mit OVM GmbH kooperiert. Das angepriesene „Finanz Management Paket“ soll Leute in finanzieller Not dabei helfen, vorhandene Schulden in den Griff zu bekommen. Umsonst ist diese Hilfe jedoch nicht: nach einer 14tägigen Probezeit soll die Schuldenhilfe soll das Paket 357,60 EUR - zahlbar in 24 Monatsraten a 14,90 EUR.

Die erste Mahnung, die uns freundlicherweise durch einen Verbraucher zugestellt wurde, beinhaltet die Forderung der monatlich fälligen Beträge. In dem uns vorliegenden Fall für zwei Monate im Jahr 2016. Da der Verbraucher jedoch die Summe nicht zahlte, folgte noch eine weitere, in der insgesamt 358,70 EUR gefordert wurden.


Vertrag durch Kreditanfrage?


Der Verbraucher, der die Unterlagen an uns weiterleitete, gab uns gegenüber an, dass er eine Kreditanfrage stellte und nicht das Angebot des Finanz Management Pakets in Anspruch nahm. Eine solche Kreditanfrage kann zum Beispiel auf der Homepage von Bavaria Finanzservice e.K. gestellt werden. Das „Kreditportal“ (erreichbar unter http://www.kredit1a.de, Stand 04.11.2016) bietet für Interessierte einen „Online Kredit“, der laut der Startseite „einfach und schnell – ohne Schufa-Auskunft“ möglich sein soll. Zu diesem Zweck kann man den Button „Jetzt Kredit anfordern“ betätigen, der zu einer neuen Seite mit Eingabeformular führt. Dort müssen Kontakt- und persönliche Daten eingegeben werden und darüber auch Informationen über den Arbeitgeber. Eine Rückmeldung via E-Mail soll innerhalb weniger Minuten erfolgen.


Bavaria Finanzservice: Ein Blick in das Kleingedruckte


Laut den AGB der Bavaria Finanz Service e.K. ist ein das Unternehmen ein Vermittler zwischen kreditsuchenden Personen und Anbietern von Krediten im Internet. Somit ist es für Menschen auf der Suche nach einem Kredit ohne Schufa-Eintrag wichtig zu wissen, dass die Kreditauszahlung nicht durch die Bavaria Finanzservice erfolgt.

Viel mehr verdient die Firma aber an einer erfolgreichen Vermittlung. So ist unter Paragraph 4 zu in den AGB zu lesen:

„§ 4 Vermittlungsvergütung für schufafreie Kredite
Unsere Vergütung wird mit erfolgter Vermittlung des Darlehens und dessen Auszahlung fällig. Wird dem Antragsteller auf dessen Antrag ein schufafreier Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller 3% Vergütungskosten des Nettokreditbetrages. Bavaria Finanz erklärt gegenüber dem Kunden, daß auch eine Vergütung der Bank an BavariaFinanz gezahlt wird.“ (Quelle: AGB, Stand 04.11.2016)


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er nur eine Kreditanfrage an die Bavaria Finanz Service e.K. gestellt habe. Er habe nicht das Finanz Management Paket der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH bestellt. Haben Sie auch eine Mahnung wegen noch offener Beiträge erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Donnerstag, 3. November 2016

Netnovert – Verbraucher erhält Rechnung aus Tschechien

Ein Verbraucher leitete eine Rechnung der Firma „Netnovert“ an uns weiter. Die Firma mit Sitz in Tschechien verlangt für die Nutzung einer Erotikhotline den Betrag in Höhe von 90,00 EUR. Was hat es mit dem Schreiben auf sich?

Titelbild: Netnovert – Verbraucher erhält Rechnung aus Tschechien

Netnovert: Telefonserviceleistung ohne Nachweise


„Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen“ beginnt das Schreiben der Firma Netnovert, welches ein Verbraucher an uns weiterleitete. So wird diesem ein Telefongespräch in Rechnung gestellt; eine angebliche in Anspruch genommene Serviceleistung für einen „Erotikdienstleister“, der aber ungenannt bleibt. Dieses Telefonat soll insgesamt exakt 90,00 EUR kosten.

Dem Empfänger der Rechnung durch Netnovert wird zur Überprüfung vorgeschlagen, die in dem Schreiben genannten Anrufzeiten mit den Einzelverbindungsnachweis des zuständigen Telefonanbieters zu vergleichen. Netnovert nennt keinerlei Details zu den Verbindungen.


Scan: Rechnung Netnovert
Rechnung von "Netnovert" | 22.08.2016


Zahlung auf ein Konto in der Tschechischen Republik


Auf der Rechnung der Netnovert ist angegeben, dass der geforderte Betrag innerhalb von 8 Tagen auf ein Konto in Tschechien überwiesen werden soll. Alternativ schlägt das Unternehmen vor, die 90,00 EUR in Bar per Einschreiben an ein Postfach in die Tschechische Republik zu übersenden.

Für den Fall, dass der Empfänger nicht zahlt, wird ihm mit den „entsprechenden Verzugsfolgen“ gedroht.

Ist die Forderung berechtigt?


Diese Frage stellen sich wohl alle Empfänger, die eine Rechnung von Netnovert erhalten haben. Es scheint sogar noch weitere Unternehmen zu geben, die mit dem vorliegenden Schreiben Ähnlichkeiten aufweisen. So berichtet „Jenaer Nachrichten“ in dem Artikel „Abzocker-Masche: "Erotikbriefe" sorgen in Jena für Erregung“ über ein Unternehmen namens VPO, welches die gleiche Postfachadresse zur Zahlung angibt, wie in dem uns vorliegendem Schreiben der Netnovert.

Des Weiteren berichtet die „Thüringer Allgemeine“ über die Schreiben der „VPO“ in dem Artikel „Falsche Rechnungen zu „Erotikleistungen“ im Umlauf“. Diese Berichte könnten ein Hinweis darauf sein, dass Netnovert und VPO zahlreiche Verbraucher in den letzten Wochen kontaktierten.


Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Rechnung von Netnovert oder VPO erhalten? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Donnerstag, 27. Oktober 2016

Baser International Service GmbH | HelpPhone

Als die Verbraucherin Frau G. uns eine Mahnung der Baser International Service GmbH vorlegte, waren wir verwundert. Frau G. suchte uns auf, da sie ausgerechnet wegen der Dienstleistung mit dem passenden Namen „HelpPhone“ Hilfe suchte. Die Betreiber des „24-Stunden-Mobilnotrufs“ für Senioren behaupten, dass ein telefonisch abgeschlossener Vertrag mit Frau G. vorliegen würde.

Beitragsbild: Baser International Service GmbH  HelpPhone


HelpPhone - 42,50 EUR monatlich für den Mobilnotruf für Senioren


Was ist das HelpPhone? Diese Dienstleistung wird von der Baser International Service GmbH aus Düsseldorf angeboten und umfasst laut der Webseite verschiedene Serviceangebote wie einen rund-um-die-Uhr „Hausnotruf“, ein „Rundum-Sorgelos-Pflegepaket“ und „Flexibles Zubehör“. Um dieses Angebot zu nutzen, bieten die Betreiber zwei Tarife, wobei hier der Tarif „HelpPhone Premium“ sich nur durch die Zugabe einer SIM-Karte vom Standardtarif unterscheidet. „HelpPhone Premium“ soll monatlich 42,50 EUR kosten und hat laut den AGB eine Laufzeit von 24 Monaten (Stand: 27.10.2016).

Wie kommt Frau G. an dieses Angebot? Sie ist eine Verbraucherin im Alter von 83 Jahren und hat keinen Zugang zum Internet, wo sie das Serviceangebot „HelpPhone“ hätte bestellen können. Dafür nahm Baser International Service GmbH laut Frau G. via Kaltaquise telefonisch Kontakt auf, dem sogenannten Cold Call.

Es wurde von Verbraucherin Frau G. wie folgt geschildert: Sie teilte mit, dass Sie von einem Mitarbeiter von Baser International Service GmbH telefonisch kontaktiert wurde. Eine vorherige und ausdrückliche Einwilligung zu dem Anruf will sie nach eigenen Aussagen  nicht erteilt haben.

Cold Calling unzulässig


Wie der Gesetzgeber bereits 2013 in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt hat: ein unerwünschter Werbeanruf, ein Cold Call ist bei Verbrauchern nicht erlaubt und kann durch die Bundesnetzanstalt verfolgt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind bei Verstoß auch hohe Bußgelder von bis zu 500.000 EUR möglich.

Somit steht die Frage im Raum, ob überhaupt ein Vertrag mit Baser International Service GmbH entstehen konnte. Frau G. leitete mittlerweile eine Mahnung für die Nutzung von „HelpPhone“ an uns weiter. In dem Schreiben wird geschildert, dass ein Tonbandmitschnitt des Gesprächs mit der Verbraucherin Frau G. aufgezeichnet wurde, in dem die Bestellung getätigt worden sein soll.

Verbraucherzentralen gegen Baser


Es ist nicht das erste Mal, dass Baser in die Kritik gerät. So schrieb die Verbraucherzentrale Hamburg am 19. August 2010:

Screenshot Verbraucherzentrale Hamburg | Telefonwerbung Baser | 19.08.2010
Screenshot Verbraucherzentrale Hamburg | Telefonwerbung Baser | 19.08.2010


„Der Baser Direct GmbH (Unternehmen der Baser-Gruppe, Firmenübersicht erreichbar unter der URL elitelotto.de, Anmerkung der Redaktion) aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2009, 37 O 79/09).“ Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg (Link nicht mehr aktiv, Stand 26.01.2018)

Doch auch in Nordrhein-Westfalen gab es eine Meldung der Verbraucherzentrale. Dort ging es im Zusammenhang mit der Baser International Service GmbH um das unverlangte Zusenden von Vertragsbestätigungen und Zahlungsaufforderungen ohne jeglichen Vertragsschluss.

Verbraucherzentrale NRW | Baser International Service GmbH | 22.05.2012
Verbraucherzentrale NRW | Baser International Service GmbH | 22.05.2012

„Danach stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Baser International Service GmbH Werbeanrufe bei den Zeugen getätigt hat, um die Bankverbindung der Verbraucher zu erlangen. Zu einem tatsächlichen Vertragsschluss sei es jedoch zu keiner Zeit gekommen, urteilten die Richter.“ Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Link nicht mehr aktiv, Stand 26.01.2018)


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Wurden Sie auch via Cold Call von Baser International Service GmbH ohne Ihre Einwilligung kontaktiert? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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Mittwoch, 26. Oktober 2016

Regista Limited mit dem Portal „Regista.online“

Unsere regelmäßigen Leser werden sich gewiss noch an die dubiosen Formulare der Firma Europe Reg Services Ltd. erinnern. Solche Schreiben, die den falschen Eindruck eines behördlichen Schreibens vermittelten, waren zuletzt Anfang dieses Jahres unterwegs. Anscheinend versucht nun eine Firma namens Regista Limited mit einem ähnlichen Konzept in ein teures Abo zu locken.

Titelbild:Regista Limited mit dem Portal „Regista.online“


Regista Ltd: Teures Abo statt behördlicher Datenabgleich


Das damals beschriebene Konzept der Europe Reg Services wird durch die Firma Regista Ltd. wieder aufgewärmt. Gewerbetreibende erhalten laut eines Artikels der „Westfälische Nachrichten“ einen Brief, der auf dem ersten Blick einen offiziellen, sprich behördlichen, Eindruck macht. Der Absender ist die Regista Limited, die sich an den Gewerbetreibenden wandte, um seine Daten abzufragen. So heißt es in dem Zeitungsartikel, dass die die Empfänger dazu aufgefordert werden, auf einem beiliegenden Formular nähere Angaben zum Unternehmen zu machen und es per Fax oder via Post an Regista zurückzusenden.


Kostenpunkt: Insgesamt mehr als 1000 EUR


Was jedoch erst auf den Blick in das Kleingedruckte offensichtlich wird: Mit der Rücksendung der Firmendaten samt Unterschrift erhält man einen Eintrag in ein Online-Branchenbuch, welches unter Regista.online abrufbar ist. Die Kosten für einen solchen Eintrag: 348 Euro netto ggf. zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr. Die Laufzeit beträgt laut der Vertragsbedingungen 36 (!) Monate.

Der Wert eines solchen Eintrags könnte durchaus in Frage gestellt werden, da dieses Register in keinster Weise beworben wird und demzufolge den Preis wohl kaum gerecht wird.

Wer verbirgt sich hinter Regista Ltd.?


Auf der Internetseite des Gewerberegisters Regista.online ist aktuell (Stand 24.10.2016) keinerlei Adresse im Impressum vermerkt. Im Kleingedruckten, genauer den AGB, ist jedoch von REGISTA Limited (3A Edge Water Complex, Elia Zammit Street, St. Julians STJ 3150) mit Sitz auf Malta die Rede. Doch auch eine deutsche Adresse ist angegeben: auf den Schreiben, die sich derzeit im Umlauf befinden, ist ein Postfach in Leipzig vermerkt.

Wir warnen vor einer unüberlegten Rücksendung des Formulars der Regista Ltd., es sei denn, als Gewerbetreibender sind Sie an einen Eintrag in dem Verzeichnis Regista.online interessiert und sind bereit, dafür jede Menge Geld zahlen.

Weitere allgemeine Informationen zu fragwürdigen Formularen können Sie via Telefon erfragen oder uns zusenden. Nutzen Sie bei Bedarf auch unseren Abzockbutton.

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Dienstag, 25. Oktober 2016

Medien Verlag Mueller | Branchenbuch verschickt Rechnungen

Eine Gewerbetreibende legte uns eine Rechnung vom Medien Verlag Mueller aus Frankfurt am Main vor. Für einen sogenannten „Premiumeintrag“ in dem Branchenverzeichnis der Firma werden fast 600 EUR verlangt.

Titelbild: Medien Verlag Mueller  Branchenbuch verschickt Rechnungen

Branchenverzeichnis mit kostspieligen Einträgen


Marketing via Internet ist nicht für jedes Geschäft einfach umzusetzen. Gewerbetreibende kennen das Problem, in der Masse der Suchergebnisse unterzugehen. Die Firma Medien Verlag Mueller bietet ein Branchenverzeichnis, welches einem Unternehmen die Möglichkeit bieten soll, von Verbrauchern gefunden zu werden. Es ist bei Branchenbüchern dieser Art üblich, dass man Suchterme wie „Branche“ und „Stadt“ eingibt, um die gewünschte Unternehmen aufgelistet zu bekommen. Ob ein solcher Eintrag nützlich ist, soll hier nicht zur Diskussion stehen. Gewerbetreibende, die sich mit einen solchen Eintrag Erfolg bzw. mehr Kundschaft versprechen, werden jedoch kräftig zur Kasse gebeten.

Medien Verlag Mueller aus Frankfurt am Main verlangt in einer uns vorliegenden Rechnungen, die uns freundlicherweise durch eine Gewerbetreibende weitergeleitet wurde, den Gesamtbetrag von 593,81 EUR.  Vertragsgegenstand ist ein Premiumeintrag für das Unternehmen auf dem Online-Branchenverzeichnis von Medien Verlag Mueller  – mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Der Eintrag soll laut der Rechnung automatisch enden und sich nicht verlängern.

Wird die Reichweite für ein Unternehmen wirklich verbessert?


Wir überprüften den besprochenen Premiumeintrag des Branchenbuchs (aufrufbar unter www.medienverlagmueller.de) und wurden auch fündig. (Stand: 25.10.2016) Für nahezu 600 EUR werden neben der vollständigen Postanschrift auch eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Link zur Homepage der Gewerbetreibenden bereitgestellt. Ob ein solcher Premiumeintrag so viel Geld wert ist, soll jeder selbst entscheiden. Jedenfalls hilft dieser Eintrag der Gewerbetreibenden derzeit nicht (Stand: 25.10.2016), um eine bessere Position in der Suchmaschine zu erreichen.

Der Betrag soll auf das Konto des Geschäftsführers Enrico Fonzo überwiesen werden. Zahlbar ist der Betrag in zwei Raten zu je 296,90 EUR. Der Rechnung ist weder eine Ansicht des Premiumseintrags noch eine genaue Beschreibung beigefügt, wo dieser Eintrag für den Kunden einsehbar und somit auffindbar ist. Die betreffende Webseite selbst wird nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt.

Medien Verlag Mueller – ein Blick in die AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die uns samt der Rechnung vorliegen, sind laut des Dokuments auf dem Stand 17.07.2013. Hier wird deutlich (unter Paragraph 2), dass der Kunde die Möglichkeit hat, „einen Vertrag über einen kostenfreien Basiseintrag auf der Seite www.medienverlagmueller.de“ zu schließen“. Im weiteren Text (Paragraph 3) heißt es: „Die Preise für die kostenpflichtigen Leistungen des Medien Verlag Mueller sind im Internet veröffentlicht“. Wir untersuchten das komplette Portal und konnte keinerlei Hinweise auf die Preise des Branchenverzeichnisses entdecken (Stand: 25.10.2016).

Es ist zwar von einer Unterscheidung zwischen Standardeintrag und Premiumeintrag zu lesen, die aber noch mehr Verwirrung stiftet. So soll ein Standardeintrag die Branche, Firmenanschrift, E-Mailadresse, Telefon, Fax-Nummer und Lageplan bieten. Ist ein Standardeintrag ein Basiseintrag? Das lässt sich anhand der AGB nicht genau bestimmen. Es ist jedoch verwunderlich, dass die Gewerbetreibende, die uns ihre Rechnung vorlegte, insgesamt 593,81 EUR für einen Premiumeintrag zahlen soll.

Der sichtbare Eintrag (Stand 25.10.2016) bietet nicht das, was ein sogenannter Premiumeintrag laut Medien Verlag Mueller bieten soll. Dort ist unter anderem von der Einbindung von Fotos und Firmenvideo die Rede. Auch soll die Telefonnummer bei einem Premiumeintrag über eine Anruffunktion verfügen. Dies ist bei dem Eintrag der Gewerbetreibenden nicht der Fall.

Update vom 05.12.2016


Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros National Inkasso GmbH vor, die im Auftrag von Enrico Fonzo einen offenen Betrag in Höhe von 1.397,06 EUR für einen Firmeneintrag im Branchenverzeichnis fordern. Anbei sehen Sie einen Scan des Forderungsschreibens:

Beitragsbild: Forderung National Inkasso GmbH Enrico Fonzo
Scan: Forderung National Inkasso GmbH Enrico Fonzo | 11.11.2016


Kontaktmöglichkeit zum Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung von Medien Verlag Mueller für einen Branchenbucheintrag erhalten? Gewerbetreibende, die eine solche Rechnung erhalten haben, können sich für allgemeine Informationen bei uns melden.

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Donnerstag, 20. Oktober 2016

Temy Group Forderungsmanagement | FLX EK Forderungsmanagement

Derzeit erreichen uns zahlreiche Schreiben und Anrufe von besorgten Verbrauchern bezüglich Forderungsschreiben der beiden Unternehmen TEMY GROUP FORDERUNGSMANAGEMENT und FLX EK FORDERUNGSMANAGEMENT. Hier fassen wir sämtliche uns bekannten Informationen über die Forderungen zusammen.

Temy Group Forderungsmanagement   FLX EK Forderungsmanagement

Forderungsschreiben mit auffallenden Ähnlichkeiten


Die Verwirrung unter den betroffenen Verbrauchern ist groß. Aktuell machen Forderungsschreiben die Runde, in denen ohne die Nennung eines Ursprungsgläubigers hohe Beträge gefordert werden. So wird den Empfängern vorgeworfen, dass sie „trotz zahlreicher Mahnungen“ keine Zahlungen geleistet hätten und dass folglich eine Sperrung des Kontos droht. Verfasst wurden die Forderungen von zwei unterschiedlichen Firmen, zum einen die TEMY GROUP FORDERUNGSMANAGEMENT und die FLX EK FORDERUNGSMANAGEMENT. Beide Schreiben sind – bis auf einige Unterschiede – absolut identisch.

Scan: FLX EK Forderungsmanagement
Forderungsschreiben FLX EK Forderungsmanagement | 27.09.2016


Scan: Forderungsschreiben Temy Group Forderungsmanagement
Forderungsschreiben Temy Group Forderungsmanagement | 15.10.2016


Unterschiede zwischen den beiden Forderungen


Der offensichtlichste Unterschied zwischen beiden Forderungen ist die Gestaltung des Briefkopfes. Wie auf den Bildern in diesem Beitrag ersichtlich, befindet sich jeweils links oben ein Textfeld mit entweder TEMY GROUP FORDERUNGSMANAGEMENT oder FLX EX FORDERUNGSMANAGEMENT.
Beide Schreiben wurden an unterschiedlichen Daten versandt und unterscheiden sich zusätzlich durch die geforderte Summe. TEMY GROUP fordert die Zahlung von 597,53 EUR und FLX EX eine geringeren Betrag, insgesamt 356,53 EUR.

Gemeinsamkeiten zwischen TEMY GROUP und FLX EX


Beide genannten Absender haben ihren jeweiligen Sitz unter der selben Adresse in Berlin. Auch die Telefonnummer ist identisch; es handelt sich hierbei um eine Handynummer, welche das Netz der Deutschen Telekom nutzt.
Auch gleich sind die jeweiligen Forderungsnummern, was stutzig machen könnte. Zwei unterschiedliche Schuldner dürften sich bei eine Forderung kaum eine Forderungsnummer teilen.
Unterzeichnet sich beide Briefe von einem Herrn namens „Frank Ernst“. Verbraucherdienst e.V. überprüfte auch den Barcode, der auf die Schreiben gedruckt wurde. Dahinter verbirgt sich tatsächlich eine Nummer; die Spur führt in die Türkei.

Drohung mit einer Vorpfändung


Bei den Briefen von TEMY GROUP FORDERUNGSMANAGEMENT und FLX EX FORDERUNGSMANAGEMENT ist jeweils ein Formular, welches mit „Vorpfändung“ übertitelt ist.

Scan: Vorpfändungsformular
Beigefügtes Vorpfändungsformular | 15.10.2016


Den Briefen ist zu entnehmen, dass aufgrund der „anhaltenden Zahlungsverweigerung“ keine andere Möglichkeit besteht, als „eine Vorpfändung auszubringen“.
Neben dem Vorpfändungsformular ist ein vorbereiteter Überweisungsträger anhängig, Dort sind Kontodaten zu einer Kontoverbindung in den Niederlanden zu sehen.

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Haben Sie eine Forderung von der TEMY GROUP FORDERUNGSMANAGEMENT und/oder der FLX EX FORDERUNGSMANAGEMENT erhalten? Auch wenn hier viele Fragen bezüglich der Forderung noch offen sind, sollten Forderungsschreiben im Allgemeinen nicht unüberlegt entsorgt werden.

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Dienstag, 11. Oktober 2016

I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall | Info-Tafeln

Eine Gewerbetreibende hat sich an uns gewandt, um uns über ihre Erfahrungen bezüglich des Unternehmens „I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall“ aus Bad Kreuznach zu berichten. So erhielt sie zwei Rechnungen für den Auftrag eines Werbeobjekts mit der Bezeichnung „EHN-Tafel“.

Beitragsbild: I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall  Info-Tafeln

Auftrag für eine unbekannte „EHN Tafel“


Eine Gewerbetreibende übersandte uns zwei Rechnungen sowie den Auftrag der Firma I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall aus Bad Kreuznach, um im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber zu berichten. So wurde mit dem Unternehmen ein Vertrag für ein Werbeobjekt namens „EHN Tafel“ geschlossen. Jedoch ist der Gewerbetreibenden laut eigener Aussage nicht klar, was eine solche Tafel überhaupt sein soll.

In der beigefügten Anlage namens „Werbevertrag“ ist von einem Werbeobjekt die Rede, welches in einer Auflagenhöhe von 1.000 Stück in einem vereinbarten Verteilungsgebiet als Wurfsendung an Haushalte ausgeliefert werden soll. Eine Ansicht des Objekts (weder in Form eines Probeexemplars, noch im Rahmen der Verteilung) wurde laut der Gewerbetreibenden nicht zugestellt. Aus diesem Grund reklamierte die Gewerbetreibende den Auftrag.

Keine Reaktion seitens der Firma I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall


Bis jetzt (Stand: 04.10.2016) ist auf die Reklamation der Gewerbetreibenden keinerlei Reaktion von der Firma erfolgt. Dabei heißt es im Werbevertrag der I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall: „Auf Wunsch wird dem Kunden ein Belegexemplar zugesandt“.

Die Gewerbetreibende dürfte alleine aufgrund der Kosten daran interessiert sein, einen solchen Beleg zu erhalten. So soll eine Auflage sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:


  • Anzeigenpreis: 298,00 EUR
  • Lithokosten: 30,00 EUR
  • Farbdruck: 170,00 EUR


Es sollte dabei beachtet werden, dass der Betrag via Lastschrift eingezogen wird. Zusätzlich werden die Mehrwertsteuer und anfallende Versandkosten berechnet. Dies ist der Preis für eine einzelne Auflage; der Vertrag geht über insgesamt vier Veröffentlichungen.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung von der I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall erhalten? Oder haben Sie auch Erfahrungen mit den Werbeverträgen um die Info-Tafeln dieses Unternehmens?

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Montag, 10. Oktober 2016

Forderungsschreiben: D&M INV Forderungsmanagement

Uns liegt eine Forderung von einer Firma namens D&M INV Forderungsmanagement vor. In dem Schreiben wird mit einer Vorpfändung gedroht, sofern nicht ein Betrag von über 600 EUR auf ein niederländisches Konto überwiesen wird. Uns wurde das Schreiben zur Veröffentlichung von einer Verbraucherin weitergeleitet. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zum Thema.

Beitragsbild: Forderungsschreiben D&M INV Forderungsmanagement

Forderung aus Berlin: 685,49 EUR werden verlangt


Eine Verbraucherin leitete ein Schreiben von einer Firma D&M INV Forderungsmanagement an uns weiter. Der Brief ist auf Ende September datiert und schreibt, dass „trotz zahlreicher Mahnungen Ihre Zahlungsbereitschaft nicht unter Beweis gestellt“ wurde. Für welchen Auftraggeber diese Forderung gestellt wird, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Insgesamt werden 617,49 EUR für eine nicht genannte Dienstleistung verlangt.

Die Firma D&M INV Forderungsmanagement geht nicht zaghaft mit Drohungen um. So wurde der Verbraucherin in dem Brief eröffnet, dass ihr „Konto in Kürze gesperrt wird“, sie hätte dann „keine Zugriffsmöglichkeit mehr“. Zu diesem Zweck ist dem Brief ein „vorbereitetes Formular“ beigelegt. Nur eine Zahlung soll die angebliche Pfändung verhindern.

Was ist eine Vorpfändung?


Bei der Vorpfändung handelt es sich um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Das dient der Sicherung des Rangs bei der Befriedigung der Forderung. Ohne eines vollstreckbaren Schuldtitels ist eine Vorpfändung nicht möglich. Damit diese Rangordnung gewahrt bleibt, muss die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses innerhalb eines Monats erfolgen.

Überweisung in die Niederlande


Von der Aufmachung her erinnert das Schreiben an Forderungen, die wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit bereits besprachen, wie unter anderem EK Flex und Fox Opper. In diesem Fall soll der Betrag von 617,49 EUR auf ein niederländisches Konto überwiesen werden. Dem Briefkopf ist jedoch zu entnehmen, dass die D&M INV Forderungsmanagement ihren Sitz in Berlin haben soll.

Ob tatsächlich noch Beträge gegenüber Dienstleistern oder Firmen noch offen waren, die eine solche Forderung rechtfertigen, kann derzeit noch nicht festgelegt werden.

Artikel-Bild: D&M INV Forderungsmanagement Anschreiben
Anschreiben | D&M INV Forderungsmanagement | 27.09.2016

Artikel-Bild: Vorpfändung D&M INV Forderungsmanagement
Vorpfändung |  D&M INV Forderungsmanagement | 27.09.2016


Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch ein Schreiben von D&M INV Forderungsmanagement erhalten? Oder ein ähnliches Formular? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu diesem Thema. Bitte nehmen Sie Rücksicht, dass wir Ihnen keine verbindliche Wertung des Schreibens nennen können, da uns dazu noch weitere Informationen fehlen.

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Freitag, 16. September 2016

Solution 24 GmbH | „On the road again“ mit dem Routenplaner

Es ist erst ein halbes Jahr her, als wir über einen Routenplaner im Internet berichtet haben, der mit einer 500 EUR teuren Mitgliedschaft auf Kundenfang geht. Damals warnte unter anderem die Polizei Niedersachsen mit dem Beitrag „Routenplaner lockt in Abofalle“ all jene, die schnell und unkompliziert eine Route im Netz finden wollten. Aktuell scheint ein neues Unternehmen das Geschäftsmodell weiterbetreiben zu wollen: die Solution 24 GmbH ist mit online-routenplaner.to wieder unterwegs.

Solution 24 GmbH  „On the road again“ mit dem Routenplaner

Solution 24 GmbH verlangt 500 EUR für 24 Monate Routenplanung


Ein Navi oder Routenplaner gehört mittlerweile zum Alltag. Schnell Start- und Endpunkt eingegeben und schon wird die Dauer und Länge der Strecke in Sekundenschnelle angezeigt. Dies ist zum Beispiel mit kostenlosen Angeboten wie „Google Maps“ kein Problem. Jedoch versuchen auch manche Unternehmen aus dieser Dienstleistung Profit zu schlagen.

Die Solution 24 GmbH bietet auf online-routenplaner.to einen kostenpflichtigen Routenplaner an. Dass mit der Nutzung hohe Kosten verbunden sind, ist auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich. Erst wenn man die gewünschte Strecke eingegeben hat, öffnet sich das Fenster, in dem neben der Eingabe der Emailadresse auch die Bestätigung der Nutzungsbedingungen erfolgen muss. Die Optik gleicht zu großen Teilen den uns bekannten Routenplaner-Portalen.

Screenshot: Solution 24 GmbH | Homepage | 15.09.2016
Solution 24 GmbH | Homepage | 15.09.2016

Androhung von Gerichtsvollzieher und Polizei



22.02.2017: Es gibt Neuigkeiten zu Solution 24 GmbH aus Frankfurt. Das Portal ist aktuell unter einer neuen URL erreichbar, www.gps-routenplaner.net/, die zuvor genutzte Adresse gilt nicht mehr. Diese Information erhielten wir durch einen Verbraucher, der an uns zusätzlich eine E-Mail von Solution 24 GmbH weiterleitete. In dieser Mail wird aufgrund der nicht bezahlten Rechnung in Höhe von 750 EUR mit der Pfändung von Wertgegenständen sowie der Hinzuziehung der Polizei gedroht. Absender die E-Mail-Adresse "inkasso@gps-routenplaner.net". Sie schrieben:

"Wir haben nun einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen Sie erwirkt. Aus diesem Grund wird Sie am Freitag, den 03.03.2017 um 10:00 Uhr in unserem Auftrag ein Gerichtsvollzieher besuchen, um Ihre Wertgegenstände zu pfänden. Soweit es möglich ist, werden die Gegenstände mit dem Kleintransporter abtransportiert, für größere Gegenstände wird für den Folgetag eine Spedition beauftragt.Sollten Sie nicht zu Hause sein oder die Tür selbst öffnen, wird ein Schlüsseldienst hinzugezogen, der die Tür dann öffnen wird, die Mehrkosten müssen wir Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung stellen.Sollten Sie Widerstand leisten, wird die Polizei hinzugezogen.

Diese Drohung durch die Solution 24 GmbH soll Verbrauchern, die durch die Nutzung ein kostenpflichtiges Abo auf dem Routenplaner abgeschlossen haben, zur schnellen Zahlung bewegen. Überraschend ist die Androhung mit Gerichtsvollzieher und sogar Polizei dennoch, da die Firma über keinen Handelsregistereintrag verfügt. Wie es so zu einem Vollstreckungstitel kommen kann, bleibt offen. Um die Zahlung des offenen Betrags zu vereinfachen schlägt die Firma aus Frankfurt vor:

"Die einzige Möglichkeit diese Maßnahme noch abzuwenden, ist die unverzügliche Bezahlung des offenen Betrages von 750,00 Euro per Amazon Gutschein, dem sicheren online Bezahlsystem, bis spätestens Mittwoch, den 01.03.2017.Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, senden Sie uns umgehend Amazon Gutscheine im Wert von 750,00 Euro per E-Mail, anderenfalls sind wir gezwungen, Ihre Wertgegenstände zu pfänden und zu veräußern. Sie erhalten Amazon Gutscheine unter anderem in jeder gut sortierten Postfiliale, in Kiosken, Tankstellen sowie in Geschäften wie Netto, Penny, REWE, DM Drogeriemärkten und vielen mehr."

„Registrieren“ ist nicht „Bestellen“


Die Kosten sind versteckt im Kleingedruckten. Wie auf dem Bild sichtbar, steht am Rand der Vermerk: „Die 24-Monate-Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ Weiter heißt es, dass „bei Missbrauch unseres Services mit Straf- und Zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen.“

Die Firma Solution 24 GmbH, laut Impressum in Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt ansässig) hat den Fehler gemacht, die Button-Beschriftung nicht korrekt zu setzen. Damit ein Vertrag zustande kommen kann, hätte der Button z.B. mit „Zahlungspflichtig bestellen“ betitelt sein müssen – und nicht mit „Registrieren“.

Auch das „Gewinnspiel“, was auf der Seite angeboten wird, ist mit einer Registrierung verbunden. Verbraucherdienst e.V. rät von einer Eintragung der Daten auf dieser Seite ab, sofern Sie nicht Mitglied dieses Routenplaners werden möchten.

Kontaktmöglichkeit mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung von der Solution 24 GmbH erhalten? Haben Sie noch weitere Fragen zu der Firma oder dem Routenplaner? Nehmen Sie Kontakt auf!

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oder per E-Mail:
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