Posts für Suchanfrage lotto werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen
Posts für Suchanfrage lotto werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen

Dienstag, 10. November 2020

„Lotto-Welt“ Viking Technology N.V. – Forderung durch Jedermann Inkasso

Beim Lotto den Jackpot knacken? Wer träumt nicht davon? Ob die Betreiber Viking Technology N.V. der Plattform „Lotto-Welt“ dies ermöglichen, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Aber das für Kunden des Unternehmens hohe Abo-Kosten entstehen können, wird spätestens bei Zahlungsaufforderungen durch die Jedermann Inkasso GmbH deutlich.

Titel: „Lotto-Welt“ Viking Technology N.V.  – Forderung durch Jedermann Inkasso


Wer betreibt das Portal Lotto-Welt?

„Die größten Jackpots der Welt“ heißt es auf der Startseite der Lotto-Welt, einem Gewinnspielportal, die das Spiel auf einzelne Reihen Lotto und in Lotto-Tippgemeinschaften ermöglichen soll. Betrieben wird das Portal von der Firma Viking Technology N.V. mit Sitz in Helsumstraat 51, CUW-140518 Curacao.

Das Unternehmen betreibt laut unserer Kenntnis mehrere Portale mit nahezu identischen Werbeaussagen. Auch diese Seiten bewerben die Teilnahme an diversen Gewinnspielen. Aktuell sind uns folgende Portale der Viking Technologyy N.V. bekannt:

  • Lotto-Welt (url: www.lotto-welt.com) 
  • 121Lotto (url: www.121lotto.com) 
  • 365Lotto (url: www.365lotto.com) 
  • Kombolotto (www.kombolotto.com) 
  • 10xLotto (www.10xlotto.com)

Rechnung vom Lotto-Welt Kundendienst

Eine Verbraucherin übermittelte uns eine aktuelle Rechnung von Lotto-Welt. Der Absender (Postfach 0020, 3730 Eggersburg) teilte der Empfängerin mit, dass sie mit ein kostenpflichtiges „Lotto-Paket“ an den „größten Lotterien der Welt“ teilnehmen würde und sie zu diesem Zweck die entstehenden Kosten zahlen müsste. Für das Paket „World Combo 400 Reihen“ fordert Lotto-Welt eine Summe in Höhe von 79,96 EUR. Diese Summe gilt für den Zeitraum von einem Monat.

Die Summe von fast 80 EUR soll auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Zahlungsempfänger ist „Lotto-Welt“.

Scan: Rechnung Lotto-Welt Okt 2020
Rechnung "Lotto-Welt" / Okt 2020


Bei unserer Recherche (Stand 10.11.2020) fanden wir keine Angebote wie die „World Combo 400 Reihen), die der Verbraucherin in Rechnung gestellt wurden.

Zahlungsaufforderung durch Jedermann Inkasso

Das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso schickte aufgrund ausbleibender Zahlungen eine Zahlungsaufforderung als Email an die Verbraucherin. Betreff der Mail: „Packen wir es gemeinsam an“. Jedermann Inkasso gibt bekannt, dass sie die Firma Viking Technology N.V. vertritt, um die noch offene Gesamtforderung in Höhe von 87,46 EUR beizutreiben. Das Inkassounternehmen fordert zuzüglich der anfallenden Inkassokosten nun insgesamt einen Betrag von 153,76 EUR.

Jedermann Inkasso schreibt: „Wenn wir zu einer Vereinbarung kommen, können Sie einen CRIF-Eintrag vermeiden.“ Zur Erklärung: dabei handelt es sich salopp gesagt um die österreichische Variante der SCHUFA. Die Jedermann Inkasso GmbH hat ihren Sitz in Salzburg, Österreich, aber auch eine Zweigniederlassung in Wanna, Deutschland.

Scan: Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020
Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020 


Hilfe bei Lotto-Welt und Inkassoforderungen

Haben Sie Probleme mit einem Glücksspiel-Abo? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen wie Jedermann Inkasso oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 8. Januar 2016

Vorsicht bei VIP Lotto | Heithmeier Ltd

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Bürger, die Woche für Woche ihre Kreuze auf die Lottoscheine platzieren. Der Wunsch nach dem Millionengewinn motiviert dubiose Firmen, Verbraucher in Tippgemeinschaften anzumelden, bei denen ordentlich zur Kasse gebeten wird. So auch VIP-Lotto von der Heithmeier Ltd., die sich per Brief bei einem Mitglied von uns meldeten. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Vorsicht bei VIP Lotto  Heithmeier Ltd


VIP Lotto – Unfreiwilliges Abo einer Spielgemeinschaft


„Herzlich Willkommen bei VIP-Lotto“ – so beginnt das Schreiben, welches eine Verbraucherin in ihrem Briefkasten vorfand. Auffällig ist, dass kein Absender auf dem Brief zu finden ist. Stattdessen sind eine Website (www.vip-lotto.com), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „VIP-Lotto Tippgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden. Nur so sei es möglich, von der Tippgemeinschaft zu profitieren.
VIP-Lotto wird laut dem Schreiben von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. Die Verbraucherin gab uns an, dass sie zuvor telefonisch kontaktiert wurde, um Daten (wie zum Beispiel Kontoverbindungen) zu erfragen. Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Wo ist der Sitz der Firma? Ein Blick in die AGB


Auf der Rückseite des Schreibens sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Dort findet sich auch ein Hinweis auf die Vertragsbedingungen. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft sind drei Monate. Wir erinnern uns: pro Monat sollten 96 EUR gezahlt werden. Diese Teilnahme verlängert sich je um einen Monat, sofern das Mitglied nicht schriftlich kündigt. Wir fragen uns: Wie soll man kündigen, wenn keine Adresse angegeben ist?

Die betroffene Verbraucherin schilderte uns, dass Sie Widerspruch einlegen wollte, indem sie die Hotline von VIP-Lotto wählte. Tatsächlich erreichte sie nach mehreren Versuchen eine Mitarbeiterin, die ihr aber sagte, dass es keine Adresse gäbe. Genauso verwundert wie die Verbraucherin reagieren auch wir auf diese Falschaussage.

Anschreiben VIP Lotto | 18.12.2015
Anschreiben VIP Lotto | 18.12.2015

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei VIP-Lotto


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 31. August 2026

Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Titel: Forte24 GmbH fordert Beträge für „Beststrom24 & Lotto UG“: Wie sollten Betroffene reagieren?

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen aktuelle Auskünfte und Schreiben von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die unerwartete Post von der Forte24 GmbH erhalten haben. In den vorliegenden Dokumenten tritt das Unternehmen im Auftrag einer Beststrom24 & Lotto UG an Empfänger heran, um angeblich offene Forderungen aus einem telefonisch geschlossenen Gewinnspiel-Vertrag einzufordern.

Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb kurzer Fristen telefonisch Kontakt aufzunehmen, um noch offene Vertragspositionen außergerichtlich zu klären und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

239,70 Euro für ein angebliche Online-Gewinnspiel

Nach den der Redaktion vorliegenden Schreiben gibt die Forte24 GmbH an, von der Beststrom24 & Lotto UG damit beauftragt worden zu sein, offene Vertragsangelegenheiten mit Kunden zu bearbeiten. Den Empfängern wird mitgeteilt, sie hätten im Rahmen einer telefonischen Anmeldung einen Vertrag über die Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel abgeschlossen.

Als monatlicher Teilnahmebeitrag wird in den Schreiben eine Summe von 79,90 Euro genannt. Da bislang keine Zahlungen verbucht worden seien, belaufe sich der geltend gemachte offene Gesamtbetrag im vorliegenden Fall auf 239,70 Euro (entsprechend drei Monatsbeiträgen).

Die Betroffenen werden aufgefordert, sich bis zu einem bestimmten Stichtag unter einer angegebenen Telefonnummer (u. a. im Vorwahlbereich Hamburg / Norderstedt) zu melden, um den Vorgang zu prüfen oder abschließend zu bearbeiten.

Überraschung bei Verbrauchern: Kein Erinnern an Vertragsschluss

Viele der Betroffenen, die sich an den Verbraucherdienst e.V. wenden, schildern jedoch ein völlig anderes Bild: Sie können sich an keinerlei kostenpflichtige Anmeldung oder Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Gewinnspiel erinnern.

In der Praxis des Verbraucherschutzes sind Konstellationen rund um telefonisch angebahnte Gewinnspiel-Mitgliedschaften (oft im Zusammenhang mit angeblichen Verträgen von Dienstleistern) seit Längerem bekannt. Häufig gehen solchen Schreiben sogenannte Cold Calls (unerlaubte Werbeanrufe) voraus, bei denen am Telefon Daten abgeglichen werden oder behauptet wird, es bestehe bereits ein Altvertrag, der nun kostenpflichtig verlängert werde, falls man ihn nicht mündlich kündige.

Scan: Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026
Forte24 GmbH Beststrom24 Lotto UG Schreiben Forderung / August 2026


Einordnung: Wer steht in der Beweispflicht?

Wer eine Forderung geltend macht, muss im deutschen Zivilrecht das wirksame Zustandekommen des zugrundeliegenden Vertrags lückenlos nachweisen.

Bei Verträgen, die am Telefon oder online geschlossen werden (Fernabsatzverträge), gelten zudem streng gesetzlich geregelte Informations- und Nachweispflichten:

  1. Nachweis des Vertragsschlusses: Ein bloßes Behaupten in einem Schreiben reicht keinesfalls aus. Das auftraggebende Unternehmen bzw. der Dienstleister muss belegen können, wann, wie und durch welche konkrete Willenserklärung ein zahlungspflichtiger Vertrag zustande kam.
  2. Pflicht zur Widerrufsbelehrung: Verbrauchern steht bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung in Textform, erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern verlängert sich um bis zu 12 Monate und 14 Tage.
  3. Erlaubnis für Telefonwerbung: Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich unzulässig (Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).

Handlungsempfehlungen: So verhalten Sie sich richtig

Sollten Sie ein Schreiben der Forte24 GmbH zu einer Forderung der Beststrom24 & Lotto UG erhalten haben, empfehlen wir die folgenden Schritte:

  • Bewahren Sie Ruhe: Lassen Sie sich durch gesetzte Fristen oder die Ankündigung weiterer Schritte nicht unter Druck setzen.
  • Zahlen Sie nicht vorschnell: Zahlen Sie Beträge nur dann, wenn Sie sicher sind, dass eine berechtigte Forderung aus einem von Ihnen gewollten Vertrag vorliegt.
  • Keine unüberlegten Telefonate: Wenn Sie bei der angegebenen Rufnummer anrufen, achten Sie darauf, am Telefon keine Zugeständnisse zu machen, keine Verträge mündlich zu bestätigen und keine Vergleiche einzugehen.
  • Bestreiten Sie die Forderung schriftlich: Teilen Sie dem Absender nachweisbar (z. B. per Einwurf-Einschreiben) mit, dass Sie keinen zahlungspflichtigen Vertrag geschlossen haben. Verlangen Sie einen konkreten Beweis (z. B. die Vorlage eines Vertragsdokumentes oder eines rechtlich verwertbaren Audionachweises über eine eindeutige Einwilligung).
  • Hilfsweise Widerruf & Anfechtung: Erklären Sie vorsorglich und hilfsweise den Widerruf sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Unterstützung durch den Verbraucherdienst e.V.

Sind Sie ebenfalls von Forderungen der Forte24 GmbH oder der Beststrom24 & Lotto UG betroffen und benötigen Hilfe bei der rechtlichen Überprüfung oder der Formulierung einer Abwehrschreiben? Der Verbraucherdienst e.V. steht seinen Mitgliedern mit Erfahrung und juristischer Beratung zur Seite.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

⚠️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung und kann eine Prüfung konkreter Unterlagen durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.

💡 Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, um Recherchen zu beschleunigen und Entwürfe zu strukturieren. Der Text wurde anschließend von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und finalisiert.

Freitag, 3. Juni 2022

Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Im November 2021 gab es einen ungewöhnlichen Brief, der uns von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurde. Es ging um einen Erlass auf einen Mahnbescheid, der von der Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin erstellt worden sein soll. Nun gibt es ein unverhofftes Wiedersehen. Ein „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ soll dieses Mal direkt vom Amtsgericht Frankfurt am Main gestellt worden sein.

Titel: Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids


Angeblich gerichtliches Verfahren gegen Verbraucher

Normalerweise würden wir an dieser Stelle dazu raten, sämtliche gerichtliche Schreiben ernst zu nehmen. Besonders gilt das für Schreiben im „berüchtigten gelben Umschlag“, was z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid sein könnte. Doch aktuell wurde ein Brief vorgelegt, den wir doch etwas kritischer beurteilen.

Am Amtsgericht Frankfurt am Main soll scheinbar ein Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt beschäftigt sein. Dieser wurde wiederum von einer Firma namens Euro Lotto-49 GmbH aus der Mühlenstr. 8a in 14167 Berlin beauftragt worden sein, gegen einen Verbraucher vorzugehen.

Scan: Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022
Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022

Hohe Summe von über 3.000 EUR gefordert

Insgesamt wird die stolze Summe in Höhe von 3.780,69 EUR gefordert. Es wird sogar weitergehend mit Zwangsvollstreckung und Pfändung gedroht. Doch trotz aller Drohgebärden kommt uns das Schreiben arg bekannt vor.

Es gibt augenscheinlich viele Gemeinsamkeiten zum Schreiben vom letzten Jahr. Auch da ging es angeblich um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, nur dieses Mal soll er angeblich direkt von einem Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt kommen.

Erneut gibt es aber einen Zusammenhang zu Gewinnspielen – in diesem Fall eine Euro Lotto-49 GmbH aus Berlin. Wir möchten an dieser Stelle erneut dazu raten, die Summe nicht zu zahlen.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post dieser Art erhalten? Zahlen Sie nicht! Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 18. Dezember 2017

Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Aktuell melden sich zahlreiche Verbraucher, um ihre Erfahrungen mit Abos der Herz Lotto Lottogemeinschaft zu teilen. Dieser „Eintragsservice“ wird von einer Firma namens Save Ltd. betrieben. So sollen trotz Kündigungen Beträge in Höhe von 96,00 EUR für die Teilnahme an diversen Gewinnspielen abgebucht worden sein.

Beitragsbild: Abbuchung durch „Herz Lotto Lottogemeinschaft“, Save Ltd.

Eintragung und Teilnahme an unbekannten Gewinnspielen


„Ihre glücklichen Zahlen warten auf Sie!“ heißt es auf der Homepage der Herz Lotto Lottogemeinschaft. Das verantwortliche Unternehmen heißt Save Ltd. und hat seinen Sitz auf den Seychellen. Angeboten wird die Teilnahme und Eintragung bei diversen Lotterien und Internet-Gewinnspielen. Um welche Gewinnspiele es sich dabei genau handelt, wird auf der Website leider nicht dargestellt.

Diese Teilnahme kostet natürlich Geld. Somit kommt es zwischen der Save Ltd. und dem Mitspieler zu einem kostenpflichtigen Vertrag, die bis zu 95 EUR kosten soll. Diese Summe wird monatlich via Lastschriftzug eingezogen.

Monatsbeiträge für eine Spielgemeinschaft im Abo


Uns wurden von Verbrauchern Dokumente übersandt und auch telefonisch Kontakt aufgenommen, um über Abbuchung durch „Herz Lottogemeinschaft 365NM“ zu berichten. So wurden unter dem Verwendungszweck „Monatsbeitrag Spielgemeinschaft“ jeweils ein Betrag in Höhe von 96,00 EUR abgebucht.

Es besteht die Möglichkeit, dass diese Verbraucher ein Abonnent mit der Save Ltd. telefonisch abgeschlossen haben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einsehbar auf http://herzlotto.com/index_htm_files/Herz%20lotto%20AGB.pdf) kommen Verträge so zustande:

„Der Spielvertrag wird schriftlich oder fernmündlich geschlossen. Der Mitspieler erhält auf dem Postweg oder per E-Mail zunächst eine Teilnahmebestätigung und die Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler sollte dann der S zu seiner Sicherheit noch einmal per Post seine Teilnahme bestätigen. Bei einer telefonischen Bestellung wird der Mitspieler immer darauf hingewiesen, dass seine Bestellung aufgezeichnet wird. Dies wird als verbindliche Bestellung von S akzeptiert. Spielbestellungen per Post werden durch Unterschrift akzeptiert. Der Mitspieler ermächtigt S zur Abbuchung des vereinbarten Spieleinsatzes durch Lastschrift.“ Quelle: AGB, Herzlotto.com


Ferner heißt es in den AGB, dass 95,00 EUR monatlich der Höchstbetrag für den Spieleinsatz sein sollen. Bei unserer Recherche stellten wir fest, dass die Save Ltd. noch ein weiteres Portal unter „Lottoengel“ anbietet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter http://lottoengel.com/agb.htm abrufbar und weisen große Ähnlichkeiten auf.

Hilfe bei Abbuchungen durch Herz Lotto Lottogemeinschaft


Haben Sie Erfahrungen mit der Save Ltd. bzw. der Herz Lotto Lottogemeinschaft? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen ein Abo bzw. die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 6. April 2022

KS Anwaltssozietät, München: Forderung für Euro Lotto Zentrale / Jackpot

Uns wurde ein Schreiben von einer KS Anwaltssozietät aus München vorgelegt. Angeblich soll der Empfänger einen Vertrag mit einem Gewinnspiel abgeschlossen hat und die offene Summe von fast 300 EUR zahlen. Wir haben uns den Brief angesehen.

Titel: KS Anwaltssozietät, München: Forderung für Euro Lotto Zentrale / Jackpot


Vorgerichtliche Mahnung der Kanzlei Schmidt und Kollegen: Zum Inhalt

Das vorliegende Schreiben zeigt den Betreff „Vorgerichtliche Mahnung“ und beginnt folgendermaßen: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“. Punkt, ja an dieser Stelle endete der Satz und wirkt unvollständig.

Das ist nicht der einzige Schreibfehler in diesem Dokument, was einen recht unprofessionellen Eindruck auf uns hinterlässt. Die Kanzlei Schmidt und Kollegen schreibt weiterhin, dass ein Einverständnis vom Empfänger vorliegen würde und ggf. in einem gerichtlichen Verfahren als „Beweismitteln“ verwendet werden. Nein, das war nicht unser Schreibfehler, sondern ein weiteres Zitat.

Fast 300 Euro via Lastschrift

Insgesamt wird die Zahlung einer Gesamtforderung in Höhe von 289,50 EUR verlangt, zahlbar bis spätestens 13.04.2022 mittels Lastschrift. Ein SEPA Lastschriftmandat ist als zweite Seite beigefügt und ebnet den Weg für weitere kuriose Abbuchungen.

Die zweite Seite stellt gleichzeitig eine „Kündigung“ des Lotto-Abos dar. Ob überhaupt ein Abo abgeschlossen wurde, erscheint uns fraglich.

Uns sind fragwürdige Inkasso-Forderungen aus der Vergangenheit bekannt; wir berichteten bereits zahlreich in diesem Blog über vergleichbare Schreiben. Normalerweise wurde in bekannten Schreiben eine ausländische Kontoverbindung angegeben, auf die angeschriebene Verbraucher überweisen sollten. In diesem Fall taucht das Lastschriftmandat auf.

Scan: KS Anwaltssozietät / Seite 01 / Vorgerichtliche Mahnung
KS Anwaltssozietät / Seite 01 / Vorgerichtliche Mahnung

Scan: KS Anwaltssozietät / Seite 02 / Kündigung
KS Anwaltssozietät / Seite 02 / Kündigung


Wie man auf solche Forderungen reagieren sollte

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen stellen wir die Forderung arg in Frage und raten davon ab, die Summe von fast 300 EUR zu zahlen bzw. einer Lastschrift zuzustimmen. Unsere Recherchen zeigten auf, dass unter der angegeben Adresse ein Virtual Office mietbar ist und somit kein „fester“ Kanzleisitz der KS Anwaltssozietät.

Natürlich sollte auf berechtigte Forderungen durch Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen reagiert werden, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Gewinnspiel wie „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49“ abgeschlossen haben, sollten sie die Forderung in Frage stellen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 13. Oktober 2022

Inter Plus Inkasso AG fordert für Lotto 6 aus 49

Uns wurde eine neue Forderung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel vorgelegt. Dieses Mal geht es um eine Inter Plus Inkasso AG aus Hamburg. Was hat es mit diesem Schreiben auf sich und wie sollten EmpfängerInnen reagieren?

Titel: Inter Plus Inkasso AG fordert für Lotto 6 aus 49

Vermeintliches Inkasso aus Hamburg fordert

Es ist nicht das erste Schreiben dieser Art und wird voraussichtlich auch nicht das letzte bleiben: die „außergerichtlichen Mahnungen“ für die angebliche Anmeldung bei kostenpflichtigen Gewinnspielen, wie z.B. „Lotto 6 aus 49“. Pünktlich wie die Lebkuchen im Supermarkt Ende August scheinen diese Forderungen zum Jahresende ihre Hochsaison zu haben.

Das neueste Werk dieser Reihe stammt vom Absender „Inter Plus Inkasso AG“ mit dem Sitz im Winterhuder Weg, 22085 Hamburg – auf die Nennung einer Hausnummer wird verzichtet. Laut Wiki ist der Winterhuder Weg eine Hauptverkehrsstraße, die auf dem überwiegenden Teil ihrer Strecke die Grenze zwischen den Hamburger Stadtteilen Barmbek-Süd und Uhlenhorst darstellt. Aha. LeserInnen dieses Beitrags können uns eventuell mitteilen, ob sich dort tatsächlich ein Inkasso-Büro befindet.

Inter Plus Inkasso AG: Über 300 EUR für Lotto-Teilnahme

Die Inter Plus Inkasso AG schreibt, dass sich die Empfänger telefonisch bei dem Dienstleistungsvertrag Lotto 6 aus 49 angemeldet haben sollen. Eine Zahlung für diese undurchsichtige Dienstleistung ist scheinbar nicht erfolgt, was diese Forderung veranlasste. Die Inter Plus Inkasso AG fordert aus diesem Grund die Zahlung einer Summe in Höhe von 319,90 EUR – innerhalb von sieben Tagen.

Als Kontoverbindung wurde eine griechische Bankverbindung angegeben. Das Schreiben wurde liebevoll mit zahlreichen Schreib- und Grammatikfehlern versehen, welche wir bereits durch die Vorgänger kennenlernen durften. Scheinbar wird sich regelmäßig die Mühe gemacht, die Schreiben abzuändern und sich neue Bezeichnungen einfallen zu lassen – doch der Inhalt bleibt gleich.

Scan: Inter Plus Inkasso AG Anschreiben // Sep 2022
Inter Plus Inkasso AG Anschreiben // Sep 2022


Drohung mit Mahnbescheid

Erfolgt keine Zahlung, droht die Inter Plus Inkasso AG mit allerhand unangenehmen Folgen: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und und und. Die Liste ist lang und furchteinflößend, doch um all die Dinge umsetzen zu können, müsste die Firma auch als seriöser Inkassodienstleister registriert sein. Das ist die Inter Plus Inkasso AG aber nicht. Es gibt keinen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister (Stand 12.10.2022) und somit sind die Drohungen nur heiße Luft. 

Die wahrscheinlich ohne Genehmigung geborgten Embleme wie das TÜV-Abzeichen dienen unserer Meinung nach alleine dem Zweck, beim Empfänger starke Furchtgefühle auszulösen, schließlich rückt Halloween immer näher. Wir raten von einer Zahlung ab und empfehlen, den Inhalt des Schriftstücks nicht zu beachten, sondern vielmehr praktisch zu benutzen: entweder als lustig bedruckter Papierflieger oder um einen wackelnden Tisch zu stabilisieren.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 2. Dezember 2011

Lotto 3000 aufgeflogen?

Lotto 3000, die fiese Masche mit meist älteren Leuten, scheint ihrem Ende zu zugehen. Die angeblich involvierte Firma Saleshouse AG aus Zug in der Schweiz (Tochter Saleshouse GmbH mit Sitz Frankfurt)  jedenfalls lies im Handelsregister zuerst Ihr Domizil löschen, und nun ist auch noch das letzte Verwaltungsratmitglied und Alleininhaber ausgeschieden. Dieser Firma wird vorgeworfen, Daten aus dem Hause Otto Versand weiter gegeben zu haben…Quelle http://beluga59.wordpress.com/2011/11/30/lotto-3000-fliegt-das-ganze-auf/

Gestern Abend (01.12.2011) wurde Verbraucherdienst e.V. eine neue Information zugespielt, die zum vermeintlichen Zusammenhang zwischen dem Versandhaus OTTO und Lotto 3000 Stellung nimmt. Der Schriftform nach zu urteilen handelt es sich um eine E-Mail. Verbraucherdienst e.V. hat Namen der Beteiligten entfernt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Sehr geehrter Herr XXX,

gerne senden wir Ihnen eine Stellungnahme von OTTO zu Ihrer Anfrage zum Thema Lotto 3000. Sollten Sie zitieren, so nennen Sie bitte Ulrike Abratis, Pressesprecherin OTTO.

 „Zahlreiche Kunden und Verbraucher rufen uns an und berichten davon, wie sie mit einer unlauteren Verkaufspraxis aufs Glatteis geführt wurden. Von diesem skandalösen Vorgehen distanzieren wir uns ausdrücklich. Es ärgert uns maßlos, wenn hier der Ruf unseres seriösen, kundenorientierten Unternehmens aufs Übelste missbraucht wird. Im Interesse seiner Kunden verfolgt OTTO das Thema mit Hochdruck. Wir stehen in engem Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Verbraucherzentralen. Rechtliche Maßnahmen befinden sich in Vorbereitung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über laufende Verfahren keine Auskunft geben können.“
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


Beste Grüße
XXXX


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 10. November 2011

Abzocke oder nur dubioses Angebot von Lotto 3000?



Firma Compresent  Erfurth GmbH wirbt per  Werbeanruf um die Teilnahme an der Tippgemeinschaft Lotto 3000. Für die Teilnahme werden satte 69,- Euro monatlich fällig. Das Abo läuft mindestens drei Monate, und verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung um mindestens weitere drei Monate laut der AGB von Lotto 3000. Der Anbieter ist eine Firma Dillonat Inc. Sitz Britisch Virgin Islands.

Doch die AGB weisen weitere Merkmale auf, die Teilnehmern der Tippgemeinschaft Lotto 3000 im Einzelfall sogar eine Null- Euro-Ausschüttung bescheren können. Zu Lotto 3000 …
Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Nachtrag Aktuell! 29.06.2012 
Siehe auch Verschärfte Gesetzgebung ab Ende 2012 bei unerlaubtem Werbeanruf


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 16. September 2020

Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Verbraucher, die Woche für Woche ihre Kreuze setzen. Der Wunsch nach dem Millionengewinn hat die Firma Heithmeier Ltd. erkannt und versucht, mit der Dienstleistung „Premierlotto“ Abos abzuschließen. An uns wurde ein Begrüßungsschreiben der Firma aus München weitergeleitet. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Titel: Premierlotto, München: Abo als Premiummitglied kündigen

Unfreiwilliges Abo bei Premierlotto?


„Herzlich Willkommen bei der Premierlotto – so beginnt das Schreiben, welches ein Verbraucher in seinem Briefkasten vorfand. Als Absender ist ein Postfach in 80105 München angegeben. Absender: Premierlotto c/o QEL Services Ltd.

Als weitere Kontaktdaten sind die Website (www.premierlotto.de), eine Mailadresse und eine Hotline samt Faxnummer angegeben. Zum Inhalt: die Verbraucherin wurde als neues „Premiummitglied“ einer „Spielgemeinschaft“ begrüßt. Diese Gemeinschaft soll laut dem Schreiben den Teilnehmern eine erhöhte Gewinnchance bieten. Der Haken an der Sache: Diese Chance muss im Rahmen der Premiummitgliedschaft abonniert werden. Bei einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen je 96 EUR bezahlt werden.

Nur so sei es möglich, von der Spielgemeinschaft zu profitieren. Premierlotto wird laut des Impressums der Webseite von der Firma Heithmeier Ltd. angeboten. (Stand 08.09.2020) Auf dem Briefkopf hingegen ist eine QEL Services Ltd. erwähnt.

Scan: Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020
Begrüßungsschreiben Premierlotto / Aug 2020


Premierlotto: Ein Verbraucher berichtet:


Ein Verbraucher wandte sich mit den Unterlagen bezüglich Premierlotto an uns und schilderte uns seine Erfahrungen. Wir geben seine Mail an dieser Stelle wieder:

„Am 18.08. um 09:00 Uhr hat mich eine Frau Rebecka Stein (?) von Premierlotto unter der Rufnummer 0302******* angerufen. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich meine kostenlose Lotterieteilnahme bei Premier nicht rechtzeitig gekündigt hätte und nun 9 Monate lang mit 96,00 EURO/Monat belastet würde. Meinen Einwand, dass mir nicht bekannt sei, irgend etwas mitgespielt zu haben, entgegnete sie, ich hätte wohl die Geschäftsbedingungen bei anderen Lotto-Unternehmen überlesen. (…)Sie wollte mir helfen, indem sie mir ein Sonderkündigungsrecht anbot. Dieses sollte nur 3 Monate statt 9 Monate laufen. In meiner Unwissenheit ging ich darauf ein.“

Briefkastenfirma von den Seychellen?


Bei den Recherchen zu VIP-Lotto und der Firma Heithmeier Ltd. fand Verbraucherdienst e.V. auf der Website die Anschrift des Unternehmens, die auf dem Schreiben nicht zu finden war. Folgende Adresse war dort zu lesen: Global Gateway 8 Rue de la Perle, Mahe, Seychelles. Interessanterweise finden sich im Internet zahlreiche Berichte zu dieser Adresse, da sich dort anscheinend einige Briefkastenfirmen tummeln. Neben fragwürdigen Branchenbüchern fanden wir auch ein weiteres Unternehmen, welches Tippgemeinschaften anbietet: Lucky3-6-5 (www.lucky3-6-5.com/) , auch von der Heithmeyer Ltd.

Vorsicht bei Gewinnspielen und Spielgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen.

Hilfe bei Premierlotto


Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Premierlotto? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 28. April 2022

Kraftlotto: Rechnung für „1600 Gewinnchancen“

Uns wurde eine Rechnung für die Teilnahme an der Dienstleistung „1600 Gewinnchancen bei den größten Lotterien der Welt“ vorgelegt. Es wird eine Summe von über 80 EUR verlangt. Was hat es damit auf sich?

Titel: Kraftlotto: Rechnung für „1600 Gewinnchancen“


Über 80 EUR für Lotto-Dienstleistung?

Ein Verbraucher erhielt eine Rechnung von Kraftlotto. Mit Suchanfragen via Google ist über diesen Anbieter nur wenig zu erfahren, mehr dafür auf der Homepage. Dort fanden wir den Hinweis:

„www.Kraftlotto.com website is operated by VB Ventures Limited. Kraftlotto is an independent service website offering online sale of lotto tickets and is not connected nor supervised by National Lottery, MUSL Camelot Plc, or any other provider of the products available on this website. EuroMillions is a Services aux Loteries en Europe brand. National Lottery and Lotto are Camelot Group Plc Brands.“ 

Quelle: https://www.kraftlotto.com/en

Die vorliegende Rechnung wirft mehr Fragen auf als sie Antworten liefert. Es wird eine Dienstleistung „Ihre 1600 Gewinnchancen bei den größten Lotterien der Welt“ in Rechnung gestellt und eine Summe in Höhe von 87,49 EUR gefordert. Zahlbar innerhalb von zwei Wochen. In der Fußzeile des Briefes fanden wir den verwirrenden Hinweis „Denken Sie daran, Referenz-Nummer verwenden, wenn die Zahlung“. Hmm, okay.

Scan: Rechnung für Kraftlotto / We Simplify Payments LLC / April 2022
Rechnung für Kraftlotto / We Simplify Payments LLC / April 2022


We Simplify Payments LLC für Kraftlotto

Viel konnten wir über das Schreiben von Kraftlotto nicht in Erfahrung bringen. Leider liegen uns auch keine weitere Informationen vor, wie die Rechnung zustande gekommen sein soll. Fest steht auf alle Fälle, dass eine Firma namens „We Simplify Payments LLC“ mit Sitz in der 24 Old Queen Street in SW1H 9HP London als Empfänger für die Zahlung angegeben wurde. Diese Firma hat eine Kontoverbindung in Litauen angeben.

Bei Fragen zur Rechnung sollen sich Empfänger direkt an die We Simplify Payments LLC wenden, bei Fragen zum Kauf jedoch via Mail oder Telefon an Kraftlotto. Laut der Homepage scheint es sich um einen Zahlungsdienstleister zu handeln.

Wie sollten Sie reagieren?

Grundlegend sollten Sie keine Zahlung leisten, wenn Sie keinen Vertrag für eine Lotto-Dienstleistung dieser Art abgeschlossen haben. Viel mehr sollten Sie das Schreiben auf Richtigkeit und Seriosität prüfen. Dabei können Sie die angeschlossenen Rechtsanwälte des Verbraucherdienstes unterstützen. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 10. Februar 2022

Lottoblock / Eurolottoblock: Abbuchungen verärgern Verbraucher

Überraschende Abbuchungen durch ein Lotto-Abo sind kein neues Thema in diesem Blog. Neu dagegen ist die Betreiberfirma QRS TRADE LTS, die mit Lottoblock und Eurolottoblock sogar zwei Seiten ins Rennen schickt.

Titelbild: Lottoblock / Eurolottoblock: Abbuchungen verärgern Verbraucher

QRS TRADE LTS aus UK mit doppelten Lotto-Portalen

„Gewinnen war noch nie so einfach!“ und „Unglaubliche Jackpot-Summen von bis zu 350.000.000 EUR“. Diese Werbeaussagen finden sich auf der Startseite des Portals „Lottoblock“ (URL: lottoblock.eu). Betrieben wird die Seite von einer QRS TRADE LTS mit Sitz in UK (71-75 Shelton Street, London, Greater London, United Kingdom WC2H 9JQ).

Die QRS TRADE LTS betreibt eine weitere Seite, die der genannten zum Verwechseln ähnelt: Eurolottoblock (URL: eurolottoblock.eu). Doch worum geht es eigentlich beim Angebot des Lottoblocks? Es handelt sich, laut Aussage der Betreiberfirma, um eine Lotto-Spielgemeinschaft, beruhend auf Spielscheinen der Euro Millionen Lotterie.

Mitglieder für diese Spielgemeinschaften werden wahrscheinlich über ungebetene Werbeanrufe gewonnen. Zumindest berichtete uns ein betroffener Verbraucher über ungewöhnliche Abbuchungen von jeweils über 90 EUR.

Lottoblock-Abo: finXP Limited soll monatliche Beträge abbuchen

Die Abbuchungen erfolgten laut den Aussagen des betroffenen Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister finXP Limited. Via SEPA Lastschrifteinzug wurde die Summe in Höhe von 96,00 EUR abgehoben. Diese Summe wird ebenfalls in den AGB der Seiten eurolottoblock.eu bzw. lottoblock.eu als monatlicher „Spielbeitrag“ genannt. Weitere Details lassen sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen, wie unter anderem zur Laufzeit: „Die Mindestteilnahmedauer ist eine Spielperiode, d.h. 12 Kalendermonate bei Lotto BLOCK und verlängert sich automatisch um je eine weitere Spielperiode, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.“

Bei einer angestrebten Kündigung ist es wichtig, den bestimmten Tag X im Auge zu behalten. Eine Kündigung ist laut der AGB nämlich nur „drei Monate (90 Tage) vor Ende einer Spielperiode schriftlich zu erbringen“. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert es sich um ein weiteres Jahr, was weitere unerwünschte Abbuchungen mit sich bringen könnte.

Cold Call: Seien Sie unhöflich!

Wir haben trotz intensiver Recherche keine Kauf- oder Bestellfunktion auf den Seiten eurolottoblock.eu und lottoblock.eu finden können. Somit gehen wir davon aus, dass die Mitgliedschaften in den Tippgemeinschaften der QRS TRADE LTS auf andere Art und Weise abgeschlossen werden. Denkbar wären in diesem Fall Cold Callings, die berüchtigten ungebetenen Werbeanrufe.

Deshalb unsere allgemeine Empfehlung: Legen Sie bei unerwünschten Anrufen schlicht und einfach auf. Natürlich können Sie höflich bleiben und dankend ablehnen, das bleibt Ihnen überlassen. Erhalten Sie ständig weitere Anrufe von der gleichen Nummer? Melden Sie diese bei der Bundesnetzagentur. Es ist nur wichtig, dass Sie keinesfalls persönliche Daten oder gar die Kontoverbindung mitteilen, da es sonst möglicherweise zu unerwünschten Rechnungen kommen kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 14. Oktober 2021

„Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen

Wir berichteten am 17. September 2021 über die Schreiben einer Inkasso Hauptzentrale Köln. Etwas mehr als drei Wochen später liegt eine neue Forderung vor, doch dieses vom Standort 60313 Frankfurt.

Titel: „Inkasso Hauptzentrale“ ist von Köln nach Frankfurt gezogen


Angebliche Teilnahme am „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“

„Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt!“ heißt es bedrohlich im Brief der Inkasso Hauptzentrale Frankfurt. Ein Verbraucher leitete eine Kopie an uns weiter, um darüber zu berichten.

Der Absender mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt gibt an, dass eine offene Forderung aus einer telefonischen Anmeldung zu einem Dienstleistungsvertrag bestehen soll. Scheinbar soll es sich um die Teilnahme am Gewinnspiel „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ handeln, wobei ein Nachweis nicht erfolgte.

Über 350 EUR sollen auf ein griechisches Konto überwiesen werden

Ohnehin strotzt das Schreiben vor Schreibfehlern und verwirrender Aussagen, wie unter anderem der Androhung einer Kontosperre. Diese soll nur verhindern werden, wenn angeschriebene Verbraucher schnell reagieren und eine Summe in Höhe von 350,44 EUR auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden.

Der Aufbau und Inhalt weist große Ähnlichkeiten zu dem Schreiben einer „Inkasso Hauptzentrale Köln“ auf, über die wir vor kurzem berichteten. Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass die geforderte Summe trotz der Drohgebärden nicht ungeprüft überwiesen werden sollte.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 01 / Okt. 2021

Scan: Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt / Seite 02 / Okt. 2021


Weitere Meldungen zu fragwürdigen Inkassoschreiben

Biallo.de nannte in einem Beitrag vom 10.10.2021 mehrere Absender der bekannten Briefe: „inkasso Hauptzentrale Frankfurt, Inkasso Hauptzentrale Köln, EU Forderungs AG, Köln Euro Inkasso AG, Euro Collect AG/Euro Coolect AG oder weiterer Inkasso-Unternehmen versendet. Angeblich geht es um eine Forderung der "EUROWIN-24, EUROJACKPOT-6/49", "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49", "Deutsche Gewinner Zentrale", "JACKPOT 6/49" oder der "Euro Lotto Zentrale". Quelle: https://www.biallo.de/verbraucherschutz/news/warnung-mahnung-inkasso-lotterie/

Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg führt die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt in ihrer „Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben“ (Stand 11.10.2021) auf. Darüber hinaus sind der Liste unterschiedliche Zahlungsempfänger zu entnehmen. Wie bei der uns vorliegenden Forderung ist ein „Memet“ gelistet. Quelle: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso

Woran lassen sich seriöse Forderung erkennen?

Wichtig: Berechtigte Zahlungsaufforderungen durch ein eingetragenes Inkassobüro sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Vielmehr sollten derartige Schreiben auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen mit Hilfe dieser kleinen Hinweise selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe und Infos zu Inkasso Hauptzentrale Frankfurt

Es meldeten sich bereits einige betroffene Verbraucher, die uns über den Fall informierten. Wir bieten bei Fragen die Möglichkeit, Kontakt zu uns aufzunehmen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 17. Februar 2021

P Expert Inkasso AG – Keine Panik vor der „Letzten außergerichtlichen Mahnung“

Aktuell sind scheinbar viele Zahlungsaufforderungen im Umlauf, in denen noch offene Kosten für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen gefordert wird. Ein Absender namens P Expert Inkasso AG aus 10117 Berlin versucht ebenfalls mit Hilfe von der Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an Geld zu bekommen.

Titel: P Expert Inkasso AG – Keine Panik vor der „Letzten außergerichtlichen Mahnung“


Empfänger sollen Kunden der „EURO LOTTO ZENTRALE DGZ-6/49“ sein

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung. Mit starken Worten droht eine „P Expert Inkasso AG“ aus 10117 Berlin. Empfänger eines solchen Schreibens wird unterstellt, sich zuvor telefonisch zum Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE DGZ-6/49“ angemeldet zu haben.

Auf dem Schreiben ist das Logo des BDIU zu sehen, die Abkürzung steht für Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. Dieser Verband warnte erst jüngst vor sogenannten Fake-Inkasso-Schreiben. Verschiedene Absender, mit oft ähnlicher Aufmachung, aber in der Regel für noch offene Kosten bei Gewinnspiel-Dienstleistungen versandt.

Scheinbar ist dieses Schreiben der Kategorie Fake-Inkasso- Schreiben zuzuordnen. Überweisen Sie die geforderte Summe nicht, ohne die Zahlungsaufforderung zu prüfen!

Was fordert die P Expert Inkasso AG?

Letztmalig werden Empfänger zur Zahlung der noch offenen Kosten für eine telefonische Anmeldung bei einem Gewinnspiel aufgefordert. Die Zahlungsfrist hat eine Dauer von 9 Tagen, gefordert wird eine Summe von insgesamt 236,46 EUR. Eine „sofortige Zahlung“ soll dem Empfänger „weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten“ ersparen.

Als Kontoverbindung ist ein griechisches Konto angegeben, zumindest lässt es die im Schreiben angegebene IBAN auf der zweiten Seite vermuten. Dort ist nämlich ein vorausgefüllter SEPA-Überweisungsschein zu sehen. Zahlungsempfänger ist eine P Expert AG, ohne das „Inkasso“. Wir konnten bei einer aktuellen Suche im Rechtsdienstleistungsregister keine Inkassofirma namens P Expert AG finden. Zahlen Sie nicht!

Scan: P Expert Inkasso AG Forderung / Feb 2021
P Expert Inkasso AG Forderung / Feb 2021


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt zu Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben dieser Art erhalten? Sie erhalten bei uns allgemeine Informationen rund um das Thema Inkasso und Lotto-Abofallen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 4. August 2021

MegaSystem Club, Verlosungskorb: Abo als Premiummitglied kündigen

Sechs Richtige beim Lotto – weiterhin der Traum vieler Verbraucher, die Woche für Woche ihre Kreuze setzen. Der Wunsch nach dem Millionengewinn hat die Firma „Verlosungskorb“ erkannt und versucht, mit der Dienstleistung „MegaSystem Club“ Abos abzuschließen. An uns wurde ein Begrüßungsschreiben der Firma aus Stuttgart weitergeleitet. Wir nahmen das Schreiben kritisch unter die Lupe.

Titel: MegaSystem Club, Verlosungskorb: Abo als Premiummitglied kündigen

Wider Willen Clubmitglied? MegaSystem Club / Verlosungskorb verschickt Benachrichtigung

„Herzlichen Glückwunsch nochmals! Freuen Sie sich auf Eurojackpot und auf die 500 € Verlosung!“ – heißt es in dem Schreiben, welches ein Verbraucher in seinem Briefkasten vorfand. Absender: Verlosungskorb, Postfachadresse- Holderaeckerstr. 8, 70499 Stuttgart.

Im Schreiben wird behauptet, dass der oder die EmpfängerIn sich vor „geraumer Zeit“ registriert hätte und die Widerrufsfrist nicht beachtet hätte. So soll sich die Teilnahme automatisch um weitere drei Monate verlängert haben. Vorteile als ein solches Clubmitglied: Teilnahme „jeden Freitag mit 200 Zahlenreihen Eurojackpot (…) jede Woche die Chance auf den Megajackpot von bis zu 90.000,00 EUR“ heißt es in dem Begrüßungsschreiben.

Hohe Kosten für eine Teilnahme am „MegaSystem“

Teilnehmern wird die Summe von monatlich 69,00 EUR verlangt. Da Kunden für mindestens 3 Monate zur Zahlung verpflichtet sind, wird am Ende die Summe in Höhe von 207,00 EUR eingezogen. Eingezogen, weil auf der zweiten Seite des Schreibens ein SEPA-Lastschriftmandat zu finden ist. Dort ist die Rede von einem Club Mega Glückspaket, die Ermächtigung zum Einzug soll einer Firma namens MpTelekomLtd. gewährt werden.

Auf der Homepage erreichbar unter der URL verlosungskorb.com sollen ebenfalls die persönlichen Tippzahlen zu finden sein. Bei unserem Recherchen stellten wir fest, dass eine MPTELECOMMUNICATION Ltd. als Betreiberin im Impressum aufgeführt wird.


Scan: MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 02 / Juli 2021
MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 01 / Juli 2021



Scan: MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 02 / Juli 2021
MegaSystem Club / Verlosungskorb / Seite 02 / Juli 2021


Vorsicht bei Gewinnspielen und Spielgemeinschaften

Verbraucherdienst e.V. legt Verbrauchern, die sich gerne am Lottogewinn versuchen, Folgendes ans Herz: Finger weg von dubiosen Tippgemeinschaften, die Sie telefonisch kontaktieren. Meist geht in solchen Gesprächen darum, ihre Daten herauszufinden.

Wichtig: Sollten Sie via Telefon bezüglich Tippgemeinschaften in Sachen Lotto kontaktiert werden, ist es besser, das Gespräch sofort zu beenden. Sonst tappen Sie auch in eine mögliche Abo-Falle!

Sollten Sie jedoch auch in eine mögliche Abo-Falle wie unser Mitglied getappt sein, bieten wir Ihnen die entsprechende Hilfe an. Kontaktieren Sie uns, damit wir uns Ihrem Fall genauer widmen können; damit Sie wie unser Mitglied aus dieser Misere kommen.

Hilfe bei MegaSystem Club / Verlosungskorb

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Lotto- bzw. Gewinnspielen oder sogar „Verlosung“? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 16. Februar 2021

Explus Inkasso AG – Dr. Mathias Müller fordert für einen Gewinnspiel-Dienstleister

Keine Panik bei Schreiben von der Explus Inkasso AG aus Berlin. Angeblich sollen Empfänger einen Vertrag mit einem Gewinnspieldienstleister abgeschlossen haben. Bei Nichtzahlung wird mit weiteren Problemen gedroht. Hier erfahren Sie, wie Sie auf so einen Brief reagieren können.

Titel: Explus Inkasso AG – Dr. Mathias Müller fordert für einen Gewinnspiel-Dienstleister


Androhung einer Konto-Sperre durch die Explus Inkasso AG

Eine neue Lotto-Forderung ist im Umlauf: die Explus Inkasso AG mit Sitz in Berlin. Angeblich sollen die Empfänger sich telefonisch zum Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angemeldet haben. Zumindest sollen die Kontaktdaten sowie das Einverständnis vorliegen und in einem gerichtlichen Verfahren als „Beweistmitten werwendet“ werden.

Die letzten Worte sind nicht nur offensichtlich fehlerhaft, sondern auch Inhalt der Drohungen, mit denen Explus Inkasso AG scheinbar einschüchtern möchte. Unterschrieben wurde die Forderung von einem gewissen Dr. Mathias Müller. Im Schreiben wird bei einer „anhaltenden Zahlungsverweigerung“ gar mit der Sperrung des Kontos gedroht.

„Gerichtsbeschluss“ – Empfänger werden zur Zahlung aufgefordert

Die Explus Inkasso AG schickte eine zweite Seite mit, die mit der Bezeichnung „Gerichtsbeschluss“ übertitelt ist. Dort sind sämtliche Kostenpunkte aufgezählt, die Verbraucher zahlen sollen, um eine Kontosperre zu vermeiden. Insgesamt wird eine Summe in Höhe von 386,90 EUR verlangt, die „sofort“ überwiesen werden soll. Als Kontoverbindung ist ein eine griechische Bank angegeben.

Wir warnen davor, diesen Betrag ungeprüft zu überweisen. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Absender Explus Inkasso AG um kein zugelassenes Inkasso-Unternehmen handeln könnte. Warnen Sie auch ältere Mitmenschen und Senioren in dem persönlichen Umfeld, damit diese nicht blind überweisen. Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Scan: Explus Inkasso AG / Feb 2021
Explus Inkasso AG / Feb 2021


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? 
  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt zu Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben dieser Art erhalten? Sie erhalten bei uns allgemeine Informationen rund um das Thema Inkasso und Lotto-Abofallen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 16. Februar 2023

Inkasso Mahsum Bahadur verunsichert Verbraucherin mit Forderungsmanagement

Eine besorgte Verbraucherin meldete sich bei uns, um uns über eine Forderung des Absenders Inkasso Mahsum Bahadur zu informieren. Unser Mitglied soll sich zuvor telefonisch bei „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angemeldet haben.

Titel: Inkasso Mahsum Bahadur verunsichert Verbraucherin mit Forderungsmanagement

Inkasso Mahsum Bahadur: unseriöser Absender fordert 434,44 EUR

Achtung! Das Wichtigste vorab: es gibt im Rechtsdienstleistungsregister aktuell kein Inkassounternehmen mit der Bezeichnung „Inkasso Mahsum Bahadur“ (Stand 16.02.2023). Demzufolge handelt es sich bei diesem Schreiben auch um keine Forderung, die bezahlt werden sollte.

Eine Verbraucherin schickte uns eine Zahlungsaufforderung zu mit dem Hinweis, dass wir uns darum kümmern sollen. Der erste Eindruck löste bei uns direkt Zweifel aus: 434,44 EUR sollen überwiesen werden. Keine Kostenaufstellung, keine Nennung des Mandanten, stattdessen nur Drohungen. Der unbekannte „Mandant“ der Inkasso Mahsum Bahadur behauptet, dass die Empfängerin sich telefonisch zum Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angemeldet haben soll.

Angebliche Kontosperre

Der unseriöse Absender geht mit Drohgebärden nicht zimperlich um. Inkasso Mahsum Bahadur schreibt: „Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei ihrer Bank eine Vorpfändung auszubringen. Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt.“

Unbedarften VerbraucherInnen, die bisher noch nie mit Inkasso-Forderungen in Berührung kamen, könnten anhand solcher Drohungen irritiert reagieren. Besonders Senioren könnten sich nach unserer Erfahrung besonders besorgt zeigen; die Skrupellosigkeit, mit der versucht wird, an das „gute Geld“ zu kommen, scheint mittlerweile grenzenlos.

Scan: Inkasso Mahsum Bahadur Forderung / Feb 2023
Inkasso Mahsum Bahadur Forderung / Feb 2023


Kein Vertrag? Keine Zahlung!

Zahlen Sie die geforderte Summe keinesfalls, sondern werfen Sie diese Forderung direkt in den Papierkorb. Sollten die 400 EUR und mehr überwiesen werden, könnte dies weitere Pseudo-Forderungen nach sich ziehen.

Anders sieht es mit seriösen Inkassobriefen aus. Wir helfen! Sollten Sie einen erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.