Donnerstag, 15. September 2016

LottoBoxx aus Luzern - Auf der Jagd nach Teilnehmern

LottoBoxx aus Luzern mit Sitz in der Schweiz macht Jagd auf Teilnehmer für Lottotippgemeinschaften. Die Bewerbung für die Teilnahme an einer Tippgemeinschaft wurde mittels eines unerwünschten Werbeanrufs durchgeführt. Es ist bei derartigen Offerten anzuraten, den Hörer aufzulegen!

Titelbild: LottoBoxx aus Luzern - Auf der Jagd nach Teilnehmern


Unerwünschten Werbeanrufen durch LottoBoxx


In den letzten Tagen gehen häufig Verbraucherbeschwerden bei uns ein. Bei den Beschwerden dreht es sich um unerwünschte Werbeanrufe einer Firma namens „LottoBoxx“. Unerwünschte Werbeanrufe, auch sogenannte Cold Calls, sind in Deutschland gegenüber Verbrauchern untersagt. Trotzdem wird diese Untersagung von Firmen umgangen, die Ihren Sitz im Ausland haben. Eine Verbraucherin übermittelte zu Veröffentlichungszwecken Unterlagen der LottoBoxx aus Luzern. Nach Aussagen der Verbraucherin wurde diese ungefragt durch die LottoBoxx angerufen. In dem Werbegespräch soll laut der Verbraucherin der anrufende Mitarbeiter der LottoBoxx behauptet haben, dass eine Teilnahme bereits existieren soll und diese gekündigt werden kann. Nachdem die angerufene Verbraucherin die Kündigung bejaht haben soll, wurde durch den Anrufer ein Datenabgleich vorgenommen. Bei dem Datenabgleich lag laut der Verbraucherin dem Anrufer der LottoBoxx die Bankverbindung bereits vor. Bitte beachten Sie: es werden die Aussagen der Verbraucherin wiedergegeben; ob diese Aussagen der Wahrheit entsprechen, kann von hier aus nicht geprüft werden.

„Herzlich Willkommen bei der Lottoboxx“


Das uns vorliegende Anschreiben der Lottoboxx beschreibt die Teilnahme an dem Gewinnspiel. So wird der Teilnehmer in eine Art „Gemeinschaft“ vermittelt, in der monatlich max 1.080 Zahlenreihen bei der europäischen Lotterie „Euromillionen“ gespielt werden sollen.
Der Kostenpunkt: 69,00 EUR pro Monat, die via SEPA Lastschrift von einer Firma namens „Paymentworld Europe Ltd“ eingezogen werden soll. Für diese Abbuchung liegen die Kontodaten bereits vor. Die Verbraucherin, die uns diesen Fall schilderte, wollte den Vertrag laut ihrer Aussage kündigen. Ihre Briefe kamen zurück („Empfänger konnte nicht ermittelt werden“) und ihre Anrufe endeten auch bei der Ansage „Kein Anschluss unter dieser Nummer“. Auch die Webseite (lottoboxx.de) zeigt neben einer Baustelle nur eine E-Mail-Adresse an. (Stand 14.09.2016)

„Bartleby International Ltd. sagt Danke“


Verbraucherdienst e.V. wurden die Dokumente zur Lottoboxx, inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Berichterstattung vorgelegt.
So ist den AGB zu entnehmen, dass die Firma Bartleby International Ltd. (Palm Grove House, P.O. 438, Road Town, Tortola) als Treuhänder bevollmächtigt ist. Bartleby International Ltd. vermittelt u.a. die Verträge unter den Teilnehmern der Lottogemeinschaft, der sogenannten Lottoboxx.

Die AGB sind laut unserer Einschätzung als fragwürdig anzusehen. So steht dort zum Beispiel zum Thema Beteiligung:

„Der Treugeber ( Teilnehmer ) macht der Bartley International Ltd. – auch telefonisch – ein Angebot auf Beteiligung an der Lottoboxx. Der Teilnehmer ermächtigt die Bartley International Ltd. auch ohne schriftliche Einzugsermächtigung das jeweils tätige Beteiligungsentgelt (in diesem Fall 69,- EUR monatlich) von dem angegebenen Bankkonto des Teilnehmers einzuziehen. Der Vertrag kommt weder durch schriftliche Bestätigung der Bartley International Ltd. durch Übermittlung einer Teilnahmebestätigung PDF einsetzen oder ohne dass es eine schriftliche Bestätigung bedarf- mit dem erfolgreichen Einzug des Beteiligungsentgeltes kommt.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Über die Laufzeit bzw. die Kündigung der Lottoboxx ist Folgendes festgelegt:

„Der Vertrag gilt jeweils 3 Monate, sofern keine längere Vertragslaufzeit vereinbart worden ist. Er verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende der jeweils bzw. zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragsdauer von einer Partei schriftlich gekündigt wird.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Was geschieht, wenn man in der Lottoboxx gewinnt?


Am Ende des Anschreibens wird der Verbraucherin suggeriert, dass sie mit der „GZG (Geld zurück Garantie)“ auf der „sicheren Seite“ sei. Das bedeutet, dass der Teilnehmer bei einem Monat ohne Gewinn den doppelten Spieleinsatz zurück erhalten soll. Zu diesem Thema gilt es, den Punkt „Verfall von Ansprüchen“ in den AGB zu beachten. Dort heißt es:

„Sämtliche Ansprüche auf Auszahlung von persönlichen Erträgen oder etwaige Ansprüche des Teilnehmers ( Treugebers ) gegenüber der Bartley International Ltd. verfallen und erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Monate nach der letzten Benachrichtigung gerichtlich gegenüber der Bartley International Ltd. mit Sitz Tortola geltend gemacht werden. Die Frist beginnt nach der 1 Woche ab dem Datum des Benachrichtungsschreibens.“ Quelle: AGB Lottoboxx

Wir fragen uns, wie das gelingen soll, wenn man die Betreiber nicht erreichen kann.

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Haben Sie auch Erfahrungen mit der Lottoboxx? Wurden Sie auch via Cold Call kontaktiert? Haben Sie auch ein Anschreiben der Bartleby International Ltd. vorliegen? Gerne können Sie uns kontaktieren.

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Dienstag, 13. September 2016

KMP Rechtsanwälte: Nachtrag in eigener Sache

Verbraucherdienst e.V. erhielt jede Menge Rückmeldungen bezüglich unseres jüngst veröffentlichten Beitrags „Warnung: Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail“ vom 08.09.2016.

Titelbild: KMP Rechtsanwälte Nachtrag in eigener Sache


Wir bedanken uns für jede E-Mail, die uns seit der Veröffentlichung erreichte. Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder ist es möglich, uns für Themen des Verbraucherschutzes engagiert einzusetzen. Hinweise von Betroffenen und Besuchern dieses Blogs ermöglichen uns, Artikel wie zu den KMP Rechtsanwälten in der vorliegenden Form aufzubereiten und für all jene Verbraucher zu verfassen, die sich präventiv vor Betrug und Abzocke schützen wollen.

Betroffene Verbraucher melden sich zu Wort


Wir möchten an dieser Stelle einige Nachrichten von betroffenen Verbrauchern veröffentlichen.

„Wir leiten Ihnen diese E-Mail weiter, da wir im Internet schon gleiche Fälle gefunden haben und dabei Ihr Kontakt genannt wird. Diese Mail haben wir heute erhalten und haben diese angebliche Auskunftsnummer nie genutzt. Bitte um kurze Bestätigung, daß wir diese E-Mail löschen können und auch als allgemeiner Hinweis für Sie, um weitere Schritte gegen den Versender einzuleiten!“
- Herr S. aus Gelnhausen

„Danke für den veröffentlichten Artikel (…) Er brachte uns eine große Zeitersparnis.
Wir haben gestern ebenfalls eine solche E-Mail erhalten. Die gemachten Angaben können wir bestätigen. Die angeführten Firmendaten sind alle korrekt (öffentlich zugänglich). So richtig stutzig machte die IBAN. Die Summe soll nach Litauen überwiesen werden!“

- Herr D. aus Halle

„Danke für Ihre Informationsseite zu kmpinkasso.de.
Ich habe ebenfalls von denen eine Betrugs-Email erhalten, welche ich an Sie hiermit zur Information weiterleite. Ich muss zugeben, das ist der beste und ausgefeilteste Betrugsversuch, der mir bisher begegnet ist.“

- Herr J. via Email

Dies ist nur ein Auszug. Weitere Beiträge zu diesem Thema können Sie bei Interesse in den unten aufgeführten Kommentaren lesen.

Verbraucherschutz: Gemeinsam sind wir stark


Die positiven Reaktionen auf unseren Beitrag machen deutlich, dass Verbraucherschutz wichtiger denn je ist. Abzocke und Betrug werden leider immer besser in Szene gesetzt, sodass ein unbeholfener Verbraucher schnell in die Falle tappen kann. Es ist anscheinend nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um ein dubioses Schreiben handelt, oder um eine gerechtfertigte Forderung. Insbesondere ist dies von Bedeutung, wenn man bisher nicht mit unseriösen Zahlungsaufforderungen in Berührung kam.

Wir vom Verbraucherdienst e.V. setzen uns dafür ein, dass unsere Mitglieder vor fragwürdigen Geschäftsgebaren geschützt werden. Um dies zu erreichen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Sonst wäre die von Verbrauchern gelobte Öffentlichkeitsarbeit nicht möglich. Ob Abofallen am Telefon oder im Internet, Spam-Faxe, Falschberatungen bei Kapitalanlagen, dubiose Branchenbucheinträge und viele weitere Themen – mit einer Mitgliedschaft stärken Sie den Verbraucherschutz.

Erfahren Sie mehr unter:
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Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern und bei jedem, der sich für unser Engagement für Verbraucherschutz interessiert. Haben Sie Fragen zu einer Mitgliedschaft im Verbraucherdienst e.V.? Scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

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Stellungnahme | KMP-Inkasso

Verbraucherdienst e.V. erhielt eine E-Mail der KMP-Gruppe bezüglich unseres Beitrags vom 08.09.2016 mit dem Titel: "Warnung: Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail".



In dieser E-Mail distanziert sich die KMP-Gruppe von den Inkassounternehmen "KMP-Inkasso", über das wir in dem genannten Beitrag berichteten. Darüber hinaus fragte Rainer Kulpe, Wirtschaftsprüfer der KMP-Gruppe an, ob wir eine Stellungnahme bezüglich der versandten Mahnschreiben veröffentlichen können.

Stellungnahme der KMP-Gruppe bezüglich "KMP Inkasso"


„Unsere Firmenbezeichnung KMP wird von dem angeblichen Inkassounternehmen www.kmp-inkasso.de und www.kmpinkasso.de genutzt.
Dieses Inkassounternehmen ist uns nicht bekannt.
Unsere Gesellschaft firmiert unter KMP Dr. Klein, Dr. Mönstermann und Partner mbB, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte.
Wir sind eines der in der KMP-Gruppe zusammengefassten Unternehmen mit ca. 80 Mitarbeitern und Standorten in Berlin, Osnabrück und
Georgsmarienhütte und treten im Internet unter www.kmp-gruppe.de auf.
Uns erreichen zahlreiche Anrufe von Empfängern, die Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen einer „KMP INKASSO RECHTSANWÄLTE“,
Alte Ruhrorter Str. 42-52, 47119 Duisburg, erhalten haben.
Es besteht der Verdacht, dass dieses Unternehmen in betrügerischer Absicht Mahnschreiben versendet.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von sämtlichen E-Mails und sonstigen Schreiben, die von diesem Inkassounternehmen versandt werden.
          Rainer Kulpe
Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer“


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Lesen Sie auch unseren Nachtrag zu den KMP-Inkasso Rechtsanwälten!
Haben Sie noch weitere Frage zu dem Thema?

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Montag, 12. September 2016

Achtung | DeutschesJackpotSystem49 | Luzern

Achtung! DeutschesJackpotSystem49 mit Sitz in 6003 Luzern Schweiz, (Hirschgraben 33) ist auf der Jagd nach Teilnehmern mittels unerlaubten Werbeanrufs. Uns stellte ein Verbraucher Unterlagen zur Verfügung, über die wir im Rahmen unserer Tätigkeit berichten sollen.

Beitragsbild: Achtung DeutschesJackpotSystem49  Luzern Call Drop Holding


In dem übermittelten Schreiben wurde der Verbraucher durch die Firma DeutschesJackpotSystem49 kontaktiert. In dem Schreiben bedankt sich eine Call Drop Holding für das in sie gesetzte Vertrauen und informiert darüber, dass ein monatlicher Spielbeitrag in Höhe von 69 EUR ab November 2016 von dem Konto eingezogen wird und der Kontoinhaber für die dementsprechende Deckung zu sorgen habe.

DeutschesJackpotsystem49 wirbt telefonisch mittels unerlaubten Werbeanruf


Nach eigenen Aussagen des Verbrauchers wurde dieser mittels unerlaubten Werbeanrufes durch die Firma DeutschesJackpottsyste49 kontaktiert. Laut das Anrufers wurde in dem Telefonat mitgeteilt, dass er bereits teilnehmen würde am Gewinnspiel "Lotto 49" - und das jeweils mittwochs und freitags. Der Betroffene war irritiert, woher der Anrufer weiss, dass er überhaupt am Lotto49 mittwochs und freitags teilnehmen würde. Zudem verfügte der Anrufer über seine komplette Adresse samt Bankverbindung. Aufgrund der Begebenheiten ging er davon aus, dass der Anruf von der Deutschen Lottozentrale sein würde.

Lastschrifteinzug von der "Call Drop Holding"


Tage später nach dem Anruf fand er einen Brief in seinem Briefkasten von einer Firma "DeutschesJackpotSystem49" mit Sitz in Luzern. In dem Schreiben wird er darauf aufmerksam gemacht, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Der monatliche Spielbeitrag beläuft sich auf insgesamt 69,00 EUR. Und dieser wird ab November durch eine Firma namens "Call Drop Holding" mittels Lastschrift von seinem Konto eingezogen.

Der Verbraucher fühlte sich getäuscht. Denn an der Anschrift erkannte er, dass es sich nicht um die Deutsche Lottozentrale handelte, sondern um ein Unternehmen mit dem er noch nie zuvor Kontakt hatte. Zudem ist in dem Schreiben von einer Vermittlung an DeutschesJackpotSystem49 die Rede. Darüber hinaus soll es sich hier um eine Tippgemeinschaft handeln. Der Betroffene hatte er einer sogenannten "Call Drop Holding" keinerlei Erlaubnis erteilt einen Lastschrifteneinzug in Höhe von 69,00 EUR monatlich auf seinem Konto vorzunehmen.


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Haben Sie auch ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit "DeutschesJackpotSystem49" aus Luzern? Wurden auch von Ihrem Konto Beträge durch die "Call Drop Holding" eingezogen? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeit:

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Donnerstag, 8. September 2016

Warnung: Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail

Verbraucherdienst e.V. liegt eine E-Mail vor, die von einer Gewerbetreibenden an uns weiter geleitet wurde. Die KMP Rechtsanwälte fordern Geld. So heißt es in der Mail, dass eine offene Forderung im Auftrag durch die 11885 Auskunftsdienste AG geltend gemacht würde. Die Gewerbetreibende, Frau W. aus Thüringen, teilte uns in ihrer Mail auch ihren persönlichen Eindruck mit, dass es sich möglicherweise um eine „dubiose Betrugsmail“ handeln könnte. Wir schauten uns das Schreiben genauer an.

Beitragsbild: Warnung Forderung der KMP Rechtsanwälte via E-Mail

61 Minuten für 191,59 EUR


Die Gewerbetreibende Frau W. aus Thüringen staunte nicht schlecht, als sie einen Blick in ihr E-Mail Postfach warf. Ein Inkassounternehmen mit der Bezeichnung KMP Rechtsanwälte möchte gegen Frau W. eine offene Forderung geltend machen. Die Mandantin soll das Telekommunikationsunternehmen 11885 Auskunftsdienste AG in Bonn sein.

Die Gewerbetreibende soll die Dienstleistung der 11885 Auskunftsdienste AG in Anspruch genommen haben; genau genommen für ein Gespräch Mitte April von insgesamt 61 Minuten. Es werden 191,59 EUR von Frau W. für diese Nutzung verlangt. Die Frist beträgt vier Tage. Unterzeichnet wurde das Schreiben von „Robin Vymiatil“, der sich in der E-Mail als Ansprechpartner und Rechtsanwalt ausgibt.


SCHUFA Eintrag bei Nichtzahlung


Frau W. stellte uns die E-Mail freundlicherweise zur Verfügung, sodass wir weitere Angaben über den Inhalt öffentlich machen können. So lautet der Betreff dieser Mail der KMP Rechtsanwälte „Letzte Mahnung vor Einleitung gerichtlicher Schritte“ und wurde von der Mailadresse „kanzlei@kmpinkasso.de“ verschickt.

Der genannte Betrag soll auf eine Kontoverbindung der BWI Bank, Willich überwiesen werden. Als Zahlungsempfänger ist besagter Robin Vymiatil angegeben – und nicht die Kanzlei. Im Falle einer Nichtzahlung wird mit zusätzlichen Kosten und einen SCHUFA Eintrag gedroht.

Distanzierungen im Internet


Es gibt bereits zahlreiche Hinweise auf Webseiten zu lesen, die sich vom Inhalt sowie der Forderung in dieser E-Mail der KMP Rechtsanwälte distanzieren. Hier eine Auswahl:

„Zurzeit werden vermehrt E-Mails mit einer Zahlungsaufforderung verschickt. Absender ist die Firma KMP INKASSO RECHTSANWÄLTE. Diese Firma steht in keinem Zusammenhang mit unserer Firma KMP Treumania GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wir möchten uns ausdrücklich von dieser Firma distanzieren.“
Quelle: KMP Treumania GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft (http://www.kmp-treumania.de/)
„Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass folgenden Hinweis:
Daten unserer Webseite werden in betrügerischer Absicht von dem angeblichen Inkassounternehmen www.kmp-inkasso.de und www.kmpinkasso.de genutzt. Wir distanzieren uns ausdrücklich von sämtlichen E-Mails, die von diesem Inkassounternehmen versandt werden und raten allen Empfängern, auf diese E-Mails nicht zu reagieren.“
Quelle: Pohl-Sitzler Rechtsanwälte (https://www.pohl-sitzler.de).

Besucher der Webseite der KMP Rechtsanwälte (http://www.kmpinkasso.de/) könnten sich wundern. So scheint das Layout der Website nahezu komplett adaptiert worden sein – von der Homepage der Pohl-Sitzler Rechtsanwälte.

Blick auf die Homepage der KMP Rechtsanwälte


Wir schauten uns die Homepage der KMP Rechtanwälte genauer an. So soll die Kanzlei ihren Sitz in 47119 Duisburg (NRW) haben. Als Anwälte sind dort Chen Xiaoxue, Norbert Meyer, Robin Vzmlatil und Domantas Dudonis vermerkt. Letzter soll laut des Impressums auch als Rechtsanwalt in Litauen zugelassen sein. Die dort angegebene Webseite (www.kmp-inkasso.de) scheint eine zweite URL zu sein; diese scheint jedoch bei unserer Recherche gesperrt worden zu sein (Stand 08.09.2016).

Wir überprüften die auf der Homepage der KMP Rechtsanwälte hinsichtlich darauf, ob sie im Rechtsanwaltsregister (http://www.rechtsanwaltsregister.org) vertreten sind. Dort wurden wir nicht fündig. (Stand 08.09.2016)

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Dienstag, 6. September 2016

EKF Forderung droht mit Vorpfändung

Verbraucherin Frau K. aus Hessen leitete ein Dokument von „EKF Forderung“ an uns weiter, um über den Inhalt zu berichten. So verlangt die Firma aus Bremen ohne Nennung des Gläubigers eine Zahlung von mehr als 670 EUR. Um den Druck auf Frau K. zu erhöhen, wird bei Zahlungsunwilligkeit gar mit der Sperrung des Kontos gedroht.


Es soll an EK Flex BV überwiesen werden


Frau K. las unseren Bericht zu den Briefen der „EK Flex Forderungs Management“; diese Firma mit Sitz in Amsterdam forderte für eine angeblich unbezahlte Telefonsexdienstleistung gar über 5.000 EUR. In diesem Bericht taucht auch der zum Verwechseln ähnliche Name „EK Flex Forderung BV“ auf. In beiden Anschreiben jedoch war der Zahlungsempfänger EK Flex BV angegeben, sodass eine Verbindung mehr als wahrscheinlich ist.

Frau K. leitete uns die entsprechenden Dokumente der EKF Forderung weiter und ergänzte, dass sie die in dem Schreiben angegebene Telefonnummer laut eigener Aussage anrief, doch dabei feststellen musste, dass diese ungültig sei.


Ansichten des Anschreibens 


Dank der Verbraucherin Frau K. können sich nun alle interessierten Leser dieses Blog ein Bild des Anschreibens machen. EKF Forderung behauptet in dem Schreiben, dass „trotz zahlreicher Mahnungen“ keine Zahlungsbereitschaft erkennbar wäre. EKF Forderung sieht demzufolge keine andere Möglichkeit, als mit einer Vorpfändung zu drohen.

Ein solches Formular mit der Bezeichnung „Vorpfändung“ ist auch tatsächlich mit versandt worden. Dort ist sind die einzelnen Kostenpunkte samt der Gesamtforderung aufgelistet. So wird insgesamt 672,43 EUR verlangt und unter anderem die außergerichtlichen Kosten mit 284,09 EUR beziffert.

Beitragsbild: Anschreiben EKF Forderung, Bremen, 26.08.2016
Anschreiben EKF Forderung | 26.08.2016


Beitragsbild: Formular "Vorpfändung" der EKF Forderung | 26.08.2016
Formular "Vorpfändung" der EKF Forderung | 26.08.2016


Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über EKF Forderung


Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet unter ihrer Rubrik "Vorsicht Falle" über die Schreiben von EKF Forderung.

So wird auch einen vergleichbaren Fall berichtet, in dem eine Verbraucherin nahe Oldenburg eine Zahlungsaufforderung der EKF Forderung in der gleichen Höhe von 672,43 EUR erhalten.  Auch hier lag ein „täuschend echt aussehendes Pfändungsformular“ dem Schreiben bei. Auch hier ist kein Gläubiger angegeben – es bleibt somit unbestätigt, für welchen Vertragsabschluss Beträge offen sein sollen.

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Haben Sie auch ein Schreiben von EKF Forderung erhalten? Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeit:

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Montag, 5. September 2016

Erfahrungen mit RWE Highspeed


Der Verbraucher Herr K. meldete sich über unseren Abzockbutton, um uns über seinen Vertrag mit dem Energieversorger und Internetanbieter RWE aus Essen zu berichten. Laut seinen Aussagen in seiner an uns weitergeleiteten E-Mail sieht Herr K. den Versuch, „den Verbraucher bewusst zu täuschen“. Verbraucherdienst e.V. bietet Herrn K. die Möglichkeit, seine Sichtweise mit anderen Verbrauchern zu teilen.

Titelbild: Erfahrungen mit RWE Highspeed


Ein Verbraucher über seine Erfahrung mit RWE Highspeed


Ein Verbraucher schilderte uns via E-Mail, die er via unseres Abzock-Formulars an uns weiterleitete, seine Erfahrungen und seine Bewertung zu dem Internettarif „RWE Highspeed“. Verbraucherdienst e.V. bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich via Kommentar oder den sozialen Medien über Themen des Verbraucherschutzes zu Wort zu melden oder sich auszutauschen. Wir veröffentlichen in diesem Sinne die E-Mail von Herr K.

„Hallo,
ich bin seit einem knappen Jahr Kunde bei RWE Highspeed. Ich habe einen Vertrag über das Paket 25Mbit/s für 34,90 gebucht. Nun kommt das Schreiben anbei. Hier wird uns ein "kostenfreies Upgrade" auf 100Mbit/s versprochen. Auf der zweiten Seite findet man dann den regulären Preis über 57,90 €. Ich habe mich gefreut! Weil es sich um eine spezielles Angebot handelt, muss mich der reguläre Preis ja nicht interessieren! Dachte ich...
Wenn man alle Informationen zu Grunde legt, sollte man doch davon ausgehen können, dass man das Paket 100M/s auch für 34,90 € erhält. Zumindest für die Laufzeit von 12 Monaten. Das ist aber nicht der Fall! Lediglich das "Upgraden" an sich lässt sich RWE hier nicht extra bezahlen.
Also mal ehrlich, das wäre nichts anderes, als würde ich einen Eco-Flug buchen und bekomme einen Anruf von der Lufthansa, ob ich einem kostenfreien Upgrade in die Businessklasse zustimmen würde. Später bekomme ich dann die Differenz der Flüge in Rechnung gestellt und die Lufthansa sagt, lediglich der Vorgang des Upgradens an sich, also der Anruf und die Anpassungen im System, seien als "kostenfreies" Upgrade zu verstehen, bezahlt werden muss der Business Tarif natürlich.

Sobald man das Formular zum "kostenfreien Upgrade" an RWE Highspeed sendet, wird der Tarif umgestellt und man zahlt 57,90 €. Das habe ich am Telefon erfahren. Zusätzlich verlängert sich der Vertrag dabei um 12 Monate. Fällt einem das bei der erster Abbuchung erst auf und man fühlt sich getäuscht, bietet RWE Highspeed natürlich wieder ein kostenloses "Downgrade" in den alten Tarif an, welcher oh Wunder, inzwischen 39,90 € kostet. Auf die Verlängerung des Vertrages könnte RWE Highspeed eventuell dann auch bestehen.

Wie schätzen Sie die Sache ein? Meiner Meinung nach wir hier versucht, den Verbraucher bewusst zu täuschen, mit der Absicht zumindest ein Vertragsverlängerung zu höherem Preis zu erzielen.

Warum schreibt RWE Highspeed nicht:
"100Mbit sind jetzt für 57,90 €/Monat verfügbar. Wenn Interesse besteht, können wir Ihren Tarif gerne umstellen. Bitte beachten Sie, dass mit Umstellung eine neue, 12-monatige Vertragslaufzeit beginnt."

Es würde mich einmal interessieren, wie viel Zeit in Deutschland alle Kunden damit aufbringen, die kostenfrei Upgraden wollen und dann wie ich feststellen müssen, dass es viel teurer ist und sich letztendlich dagegen entscheiden. Da fühlt man sich fast genötigt.
Der Hinweis auf ein "kostenfreies Update" ist hier in meinen Augen sehr grenzwertig, kostet den unwissenden Geld und den Nachfragenden Zeit.
Beste Grüße,
S****** K********

Antrag und Upgrade-Formular


Beitragsbild: RWE Highspeed - Anschreiben
RWE Highspeed- Anschreiben

Beitragsbild: Produkt-Upgrade Formular RWE Highspeed
Produkt-Upgrade Formular RWE Highspeed


Haben Sie auch Erfahrungen mit RWE?


Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob es sich wirklich um ein kostenloses Upgrade handelt. Herr K. ist laut seiner E-Mail der Meinung, dass versucht wird, den Verbraucher „bewusst zu täuschen“. Wie sehen Sie das? Haben Sie als Verbraucher auch Erfahrungen mit RWE Highspeed? Gerne können Sie Kontakt aufnehmen oder via Kommentar Ihre Meinung mitteilen.

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Freitag, 2. September 2016

Newsletter und Abbuchung von Digitalpayment GmbH

Ein Verbraucher erhielt eine E-Mail von Digitalpayment GmbH für ein Angebot aus dem Erotikbereich. Die Mail lockte mit der mehrfachen Verwendung von aktiven Buttons, auf denen „Klicken & Kaufen“ zu lesen war. Der Verbraucher klickte aus Neugier und erlebte laut eigener Aussage eine automatische Registrierung.

Titelbild: Newsletter und Abbuchung von Digitalpayment GmbH

Digitalpayment GmbH aus Stockern verschickt Newsletter


Die Firma Digitalpayment GmbH hat ihren Sitz in Stockern. In einem anderen Beitrag mit dem Titel „Commatis GmbH | Jedermann Inkasso“ berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits über das Unternehmen. Aktuell gibt es weitere Informationen zu dem Unternehmen. Herr H., ein Verbraucher, meldete sich bei uns über den Abzockbutton, um uns über seine Erfahrungen mit einer E-Mail von Digitalpayment GmbH zu berichten. Auf den Portalen und den Social-Media-Kanälen von Verbraucherdienst e.V. ist für Verbraucher die Möglichkeit gegeben, sich zu Wort zu melden oder sich mit anderen Verbrauchern auszutauschen. Aus diesem Grund präsentieren wir hier die Mail von Herrn H. im Original.

Mail von Herr H.:


„Hallo. Hab eine Email bekommen und hab aus neugier auf einen von den vielen gelben Button mit Klicken und Kaufen drauf in der Email geklickt. Die Email hab ich als PDF hier eingefügt. Plötzlich öffnete sich eine Seite in meinem Browser und ich wurde dort automatisch registriert. Unglaublich! Hab anschliessend eine Email bekommen, eine Kaufbestätigung in der standen meine neuen Login Daten und das die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde. Habe das ganze per Email sofort widerrufen und hab ein Tag später nur eine Kündigungsbestätigung bekommen. Hab dann mich auf dem Portal von Digitalpayment eingeloggt um zu sehen was für Daten die von mir haben und da sah ich das sie meine Bankverbindung, eine alte Adresse und Geburtsdatum von mir haben. Ich hab mich nie dort angemeldet und weder Email, Adresse und Bankverbindung angegeben. Meine Frage: in der Email wo ich auf den Button geklickt habe, steht das das ein "4 Tage Testzugang für 1.90€ ist und wenn ich das nicht kündige sich automatisch um 1 Monat für 39.90€ verlängert und ich sofort eine Leistungserbringung durch den Anbieter verlange". Habe ich dann keine 14 Tage Widerrufsrecht? Kann man das Widerrufsrecht so umgehen? Wenn die mir die 1.90€ von meinem Konto abbuchen, soll ich das zurück buchen lassen oder habe ich rechtlich keine Chance und muss es bezahlen? Mir geht es nicht um das Geld aber das kann doch nicht sein, ich hab nur auf einen Button in dieser Email gedrückt und schon ein Abo am Hals? Das schlimmste ist das Sie meine Email und Bankdaten haben, ich frage mich woher? Kann ich da rechtlich was machen? Ich danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen“

Zusätzliche Infos zu der E-Mail von Digitalpayment GmbH


Die E-Mail bzw. der Newsletter, der von Herrn H. an uns weitergeleitet wurde, konnte uns Einblicke in das Angebot gewähren. So wurde die ursprüngliche E-Mail von Digitalpayment GmbH von der Adresse „milf.datingportal@clickn-pay.de“ gesendet. Die Webseite „clickn-pay.de“ leitet auf die Homepage von Digitalpayment weiter. In dem Newsletter sind zusätzliche Angaben zu finden (siehe Bild) unter anderem zu der Vertragsverlängerung.

Beitragsbild: E-Mail von Digitalpayment GmbH | Ausschnitt des Newsletters
E-Mail von Digitalpayment GmbH | Ausschnitt des Newsletters

Haben Sie Erfahrungen mit solchen E-Mails?


Haben Sie auch eine E-Mail oder einen Newsletter wie Herr H. erhalten? Klickten Sie auch aus Versehen auf eines der Angebote? Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob empfindliche Datensätze wie bestehende Kontoverbindungen tatsächlich bei einem solchen Vorgang hinterlegt wurden – und wie das zu erklären wäre. Verbraucher, die wie Herr H. von Digitalpayment GmbH kontaktiert wurden und/oder ähnliche Erfahrungen haben, können sich gerne mit einem Kommentar beteiligen. Natürlich bietet Verbraucherdienst e.V. Betroffenen auch die Möglichkeit, sich telefonisch allgemein zu informieren.

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Donnerstag, 1. September 2016

Liberty – 2. Mahnung aus Žebrák (Bettlern)

Eine Firma namens Liberty verschickt Forderungen an Anschlussinhaber, die angeblich Telefonsexdienstleistungen nicht gezahlt haben. Offen sollen 90,00 EUR sein, die durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren aber letztlich eine Gesamtsumme von 195,00 EUR ergeben. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten?

Liberty – 2. Mahnung aus Žebrák (Bettlern)

Liberty fordert hohe Beträge für die Nutzung einer Erotikhotline


Ein Verbraucher erhielt ein Schreiben von einem Unternehmen namens Liberty aus 26753 Žebrák (Bettlern, Tschechische Republik). Laut des Dokuments, welches mit „2. Mahnung“ übertitelt ist, soll der angeschriebene Verbraucher und Anschlussinhaber die Dienste einer Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen haben.

Angegeben sind das Datum und die Uhrzeit, wann dieser Anruf stattgefunden haben soll, der laut Liberty 90,00 EUR kosten soll. Hinzu kommen Mahn- und Verzugskosten in Höhe von 45,00 EUR und eine Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühr von 60,00 EUR. Ergibt summa summarum einen fälligen Betrag von 195,00 EUR.

Überweisung in die Tschechische Republik


Sollte sich der Verbraucher „verwählt“ oder aus reiner Neugierde kurz die Nummer gewählt haben, wäre dies ein arg teures Vergnügen. Liberty macht keine Angaben, wie lange der Anruf gedauert haben soll.

Die Summe von 195,00 EUR sollen innerhalb von 8 Tagen ab Zustellung des Schreibens auf ein Konto in die Tschechische Republik an Liberty überwiesen werden. Sollte nicht gezahlt werden, wird das als „versuchter Betrug“ gewertet und „entsprechende Maßnahmen“ ergriffen – so schreibt Liberty an den Anschlussinhaber.

Wurde tatsächlich eine solche Nummer gewählt?


Es wird in dem Schreiben von Liberty eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Kundenservice erreichbar sein soll. Betroffene sollten diese Nummer nicht kontaktieren, ohne zuvor geprüft zu haben, ob in dem Haushalt tatsächlich eine solche Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde. So berichtet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass selbst ein Anruf mit einer Dauer von einer Sekunde eine solche Forderung nach sich ziehen kann.

Anschreiben von Liberty | 22.08.2016
Anschreiben von Liberty | 22.08.2016

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Haben Sie auch ein Schreiben von Liberty aus Posta Zebrak erhalten? Wird Ihnen auch vorgeworfen, dass Sie eine Erotikhotline nutzten und nicht die Kosten beglichen haben? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Mittwoch, 17. August 2016

Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH

Verbraucher Herr L. leitete ein Schreiben von Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung aus Meudt an uns weiter. In diesem Schreiben wurde ein Probe-Abo über eine dreimonatige Lieferung einer Zeitschrift bestätigt. Laut der Aussage von Herr L. wurde von seiner Seite aus keine Bestellung der Zeitschrift „HÖRZU“ in Auftrag gegeben. Im Internet sind mit den genannten Unternehmen am häufigsten die Suchbegriffe „Widerruf“ und „kündigen“ genannt. Wir haben zusätzliche Informationen für alle Verbraucher, die ein solches Bestätigungsschreiben erhalten haben.

Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung für die Firma Plus Prom GmbH


Was schreibt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung?


In dem Anschreiben an den Verbraucher Herrn L. wird in der Einleitung Bezug auf ein „Gespräch mit der Firma Plus Prom GmbH, 58454 Witten“ genommen. So soll mit Herrn L. ein Gespräch stattgefunden haben, infolgedessen die „gewünschte“ Zeitschrift „HÖRZU“ für maximal 3 Monate kostenlos ausgeliefert wird.

Nach den drei Monaten wird aus dem kostenfreien ein kostenpflichtiges Abo. So schreibt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung, dass ein „kurzer schriftlicher Bescheid 8 Wochen vor Ablauf des Vorzugszeitraumes bei unserem nachgenannten Dienstleister“ genügt, um die Lieferung einzustellen. Andernfalls fallen die Abokosten an (pro Heft 2,05 EUR, 52 Ausgaben jährlich), die vierteljährlich im Voraus gezahlt werden sollen.

PVZ Stockelsdorf ist der Lieferant


Der angesprochene Dienstleister ist die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG, die mit der Betreuung des unter Umständen entstehenden Zeitschriftenabonnements beauftragt wurde. Über das Unternehmen PVZ berichte Verbraucherdienst e.V. bereits zahlreich. Aufgrund unseres Artikels mit dem Titel „PVZ Stockelsdorf – Abo ohne Mahnung kuendigen“ meldeten sich bereits zahlreiche Verbraucher, um sich allgemein über die PVZ und deren Abo-Angebote zu informieren. Auch Herr L. wurde durch unseren Artikel aufmerksam und leitete uns die hier beschriebenen Dokumente weiter.

Wie in dem Artikel erläutert, muss der Werber für das Abo nicht zwangsläufig im Auftrag der PVZ Stockelsdorf arbeiten. Diese ist nur der Lieferant, der Werber ist in diesem Fall die Plus Prom GmbH aus Witten, die Verwaltung übernimmt die Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung aus Meudt.


Zeitungsberichte über Wolfgang Klenk


Es gibt einige Berichte über Wolfgang Klenk, die im Internet zu finden sind. So ist laut den Berichten im Zusammenhang mit Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung häufig von „Betrug“ und „Abzocke“ die Rede. Zum Beispiel berichtet die Sächsische Zeitung 2013 unter dem Titel „Abzocker unterwegs“. In dem Beitrag aus dem Jahr 2013 wird beschrieben, wie aggressiver Werbung Abos vertickt werden.

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Haben Sie auch Erfahrungen mit den genannten Firmen Plus Prom GmbH, Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung oder PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG? Haben Sie unweigerlich ein Abo abgeschlossen? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Dienstag, 16. August 2016

Branchenheld | Fahl, Meihöfer & Neu GbR

Über 10.000 Branchenhelden sollen sich in dem Onlineverzeichnis „Branchenheld“ (abrufbar unter branchenheld.de) präsentieren. Dies steht zumindest in einer aktuellen Rechnung, die uns durch einen Gewerbetreibenden vorgelegt wurde. In der Rechnung werden insgesamt 711,62 EUR für einen dreijährigen Vertrag verlangt.


Branchenheld – über 700 EUR für einen Eintrag in das Verzeichnis


Uns liegt eine Rechnung eines Gewerbetreibenden vor. Laut diesem Schreiben wird eine „Firmenpräsentation Plus 36 Monate“ in Rechnung gestellt. Für eine Dauer von 36 Monaten werden für die „Präsentation und Beauskunftung“ laut Rechnung ganze 711,62 EUR verlangt. Absender der Rechnung ist das Branchenverzeichnis „Branchenheld“, die mit dem reimenden Slogan „Die ganze Welt!“ werben. Dem Schreiben ist entnehmbar, dass Branchenheld.de ein Service der Fahl, Meihöfer & Neu GbR sei. Über diese Firma ist uns aktuell nichts bekannt.

Kein Rücktritt vom Vertrag für Gewerbetreibende


Stattdessen schauten wir uns das Branchenverzeichnis Branchenheld.de genauer an, um den Eintrag des Gewerbetreibenden zu begutachten. Wir fanden den Eintrag. Zu lesen war der Name der Firma samt der Adresse und einer E-Mail Adresse. Darüber hinaus eine überschaubare Übersicht über die Branche, in welcher der Gewerbetreibende tätig ist.
Ob ein solcher Eintrag über 700 EUR wert ist, soll jeder Gewerbetreibende für sich selbst entscheiden. Verbraucherdienst konnte jedoch feststellen, dass ein Gewerbetreibender sein Unternehmen bei Bedarf auf anderen Branchenverzeichnissen (Stadtbranchenbuch, Cylex usw.) kostenlos bewerben kann.

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


Des Weiteren prüften wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Vertragsbedingungen festzustellen. Dort ist zu lesen:
„Die Auftragserteilung des Kunden erfolgt entweder schriftlich oder telefonisch. Bei einer telefonischen Auftragserteilung zeichnet Branchenheld.de diese nach Einwilligung des Kunden auf, um neben den Vertragsbestandteilen auch sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden des Kunden mit Branchenheld.de zu sichern und zu protokollieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Kunden nach Vertragsabschluss mit Branchenheld.de kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.“ Quelle: Branchenheld.de (Stand 12.08.2016) http://branchenheld.de/agb
Es kann anhand der verfügbaren Daten nicht versichert werden, ob es zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich über 10.000 „Branchenhelden“ geben kann. Verbraucherdienst nimmt an, dass mit Branchenhelden die Kunden des Verzeichnisses gemeint sind. Eine sogenannte „Site-Abfrage“ bei Google brachte 4.500 Suchergebnisse (Stand 12.08.2016) – bei so wenigen indexierten Seiten durch Google stellt sich die Frage, ob das Branchenbuch wirklich 10.000 Kunden aufweisen kann.

Möglicherweise irreführende Aussendung?


Die Wirtschaftskammer Salzburg meldet auf der Webseite „Aktuell in Umlauf befindliche irreführende Aussendungen“, dass eine Firma namens Branchenheld sich über Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) bei Gewerbetreibenden und Unternehmern meldet (Stand 12.08.2016). Diese haben bei Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf – auch nicht bei Cold Calling. Ob es sich um die besagte deutsche Firma aus Bielefeld handelt, kann an dieser Stelle nicht hundertprozentig bestätigt werden.
Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/service/s/Achtung-Falle---irrefuehrende-Aussendungen.html
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Montag, 15. August 2016

Lottogemeinschaft lucky3-6-5 seriös? | Heithmeier Ltd

Die Tipp- und Lottogemeinschaft „lucky 3-6-5“ warb um neue Abonnenten. So leitete eines unserer Mitglieder einen Brief der lucky 365-Tippgemeinschaft an uns weiter, in der sie bereits als Serviceabonnent bezeichnet wurde. Für die Teilnahme an Lotto und Glücksspielen sollten monatlich 96,00 EUR gezahlt werden, zunächst einmal für drei Monate. Die Firma Heithmeier Ltd. gibt sich in den Anschreiben als Betreiber der Dienstleistung zu erkennen.


Tippen via Vertrag: Sechs Richtige dank der Gemeinschaft?

Wer von uns träumt nicht von einem satten Lottogewinn und einer finanziell sorgenfreien Zukunft? Aus diesem Grunde könnte es sich lohnen, ein paar Euro ins Glücksspiel zu investieren.

Um die Chancen zu erhöhen, bilden Lottospieler gerne Tippgemeinschaften - oft im privaten Freundeskreis oder auf der Arbeit mit Kollegen. Wenn endlich die Glücksgöttin Fortuna den Spielern hold ist, steht leider oft Streit um den Geldgewinn an. Solche Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern der Tippgemeinschaft werden vermieden, wenn die Spielregeln vertraglich klar umrissen sind.

Ein derartiger Vertrag sollte alles Notwendige regeln: Bei welchen Lottoziehungen soll teilgenommen werden? Welchen Zahlen sollen ausgespielt werden? Wie viele Zahlenreihen werden ausgefüllt? Vertrauen alleine hilft nicht. Ist viel Geld im Spiel, kann eine Freundschaft abrupt enden.

Lucky 3 6 5 c/o Andreart und Heithmeier Ltd. vertrauensvoll?


Würden Sie einer Tippgemeinschaft vertrauen, welche ihren Sitz auf den Seychellen hat? Nun, diese Frage musste sich eine Verbraucherin stellen, die einen Brief der Lucky 3 6 5 c/o Andreart ltd. erhielt. Im weiteren Text heißt es, dass sich die Heithmeier Ltd. herzlich für die Anspruchnahme der Dienste bedankt. Aber wer ist denn nun der Vertragspartner? Die Andreart Ltd. aus dem Briefkopf oder die Heithmeier Ltd.?

Bei der Andreart Ltd. ist schließlich nur eine Postfach-Adresse zu erkennen. Eine Straße, auf der sich diese Firma in Gröbenzell oder Umgebung befinden soll, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Laut den Teilnahmebedingungen wäre auch eine Widerrufserklärung an die Andreart Ltd. zu senden, falls innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

Abbuchung über 96,- Euro monatlich


Von dem Konto der Empfängerin wird monatlich ein Servicebetrag von 96,00 Euro abgebucht. Wie die Kontodaten in die Hände der Andreart Ltd. bzw. Heithmeier Ltd. gekommen ist, konnte der Verbraucherdienst e.V. zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachvollziehen. Eine telefonische Nachfrage würde bei der 0800 Telefonnummer aber 28 Cent pro Minute kosten. Falls es Ihnen bekannt sein sollte, ob bei einem Werbeanruf die Bankverbindung bei Ihnen abgefragt wurde, schreiben Sie doch bitte einen Kommentar am Ende dieses Artikels.

In den Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu lesen, dass sich internationale Lotteriegesetze unterscheiden. Es läge in der Verantwortung des Spielers sicherzustellen, dass er alle in seinem Land geltenden Gesetze und Vorschriften versteht und auch befolgt. Besonders, wenn Steuer oder Altersbeschränkungen gelten.

Warnung vor unseriösen Tippgemeinschaften


Verbraucherdienst e.V. hatte schon in der Vergangenheit über die Heithmeier Ltd. und Vip Lotto gewarnt.

Falls Sie durch einen Werbeanruf ohne vorherige Aufforderung kontaktiert werden, möchte der Verbraucherdienst e.V. Sie warnen. Meist dienen Sie nur dem Zweck, persönliche Daten von Ihnen zu erfragen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, können Sie sich gerne an unseren Verein für Verbraucherschutz wenden.

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Mittwoch, 10. August 2016

IGA Gewerbe-Auskunftei UG | Offerten für eine Datenbank

Die Firma IGA Gewerbe-Auskunftei UG aus Essen verschickt an Gewerbetreibende, die eine Neueintragung im Bundesanzeiger veröffentlichen, Offerten für einen Eintrag in eine Online-Datenbank. Eine solche Eintragung kann teuer werden: So wird für die Veröffentlichung mehr als 800 EUR verlangt.

IGA Gewerbe-Auskunftei UG   Offerten für eine Datenbank

IGA Gewerbe-Auskunftei UG bietet kostspieligen Eintrag in eine Online-Datenbank


Beispiel: Herr T. ist Gewerbetreibender und hat vor kurzem ein Unternehmen gegründet. Seine firmenrelevanten Daten wurden nach der Gründung im Bundesanzeiger bekannt gemacht und sind dort online abrufbar. Kostenlos und für jedermann auch ohne Registrierung einsehbar.

Dieser Gewerbetreibender würde unter Umständen auch eine Offerte von der IGA Gewerbe-Auskunftei UG erhalten – in Form eines Briefes mit der Bezeichnung „Gewerbe und Industrie Aufnahme und Eintragung“. IGA Gewerbe-Auskunftei hat ihren Sitz in Essen und betreibt eine Online-Datenbank unter „iga-gewerbeauskunft.de“. Um Kunden für diese Datenbank zu gewinnen, verschickt das Unternehmen postalisch Offerten, um eine Eintragung zu vergleichsweise hohen Kosten anzubieten.

Wie kommt IGA Gewerbe-Auskunftei an die Daten?


Die Bekanntmachungen im offiziellen – und kostenlosen – Bundesanzeiger könnten der der IGA Gewerbe-Auskunftei die benötigten Datensätze bieten, um das Angebot einer Eintragung in ihre eigene Datenbank an Gewerbetreibende zu richten. Für diese Veröffentlichung der firmenrelevanten Daten auf der eigenen Datenbank (iga-gewerbeauskunft.de) verlangt IGA Gewerbe-Auskunftei die stolze Summe von 835,38 EUR von Gewerbetreibenden, sofern sie das schriftliche Angebot annehmen. Der Vertrag hat laut den AGB (Stand: 05.08.2016) eine Laufzeit von einem Jahr und wird nicht automatisch verlängert.

In dieser Offerte wird zwar deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Offerte handelt und keine Zahlungsverbindlichkeit besteht. Jedoch sind dem Schreiben Aussagen wie „Bitte sofort bearbeiten!“ oder „Sie werden gebeten bei Annahme, binnen 7 Tage den Gesamtbetrag in Höhe von 835,38 EUR zu zahlen, bzw. rechtzeitig die Zahlung zu veranlassen“ zu entnehmen.


Lohnenswerte Datenbank für Gewerbetreibende?


Ob sich ein solcher Eintrag für das eigene Unternehmen lohnt, soll jeder Gewerbetreibende für sich selbst entscheiden. Laut IGA Gewerbe-Auskunftei UG erhält man für die 835,38 EUR neben der Eintragung „verschiedene Vermittlungspakete, Dienstleistungen“ und „Listingangebote“.

Diese zusätzlichen Dienstleistungen sind anhand der Datenbank zum aktuellen Stand nicht ersichtlich. In den AGB ist Folgendes vermerkt: „Weitere Serviceleistungen oder Dienstleistungsaufträge werden individuell nach Aufwand berechnet.“ (Stand 05.08.2016)
Die Datenbank, die unter iga-gewerbeauskunft.de abrufbar ist, gleicht einem Branchenbuch bzw. Online-Branchenverzeichnis, in das Gewerbetreibende ihre Unternehmen eintragen können. Ob dadurch die Reichweite des Unternehmens erhöht wird, lässt sich schwer beurteilen.

Beitragsbild: Offerte der IGA Gewerbe-Auskunftei UG | 21.07.2016
Offerte der IGA Gewerbe-Auskunftei UG | 21.07.2016

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Freitag, 5. August 2016

Fox Opper Forderungs Management droht mit Kontosperrung

Fox Opper Forderungs Management ist laut des eigenen Briefkopfes in den Bereichen außergerichtliche Forderungseinzüge, Inkasso Außendienstund gerichtliche Mahnbescheide tätig. Nun droht das Unternehmen aus München mit einer Vorpfändung, sofern der geforderte Betrag von nahezu 500 EUR nicht gezahlt wird.

Fox Opper Forderungs Management droht mit Kontosperrung

Androhung einer Kontosperre für die WIN24


Uns liegt eine Schreiben von Fox Opper Forderungs Management aus München vor. Der Betreff lautet „Abgetretene Forderung der Firma Fox Opper Forderungs B.V.“ und soll für „WIN24“ sein. Der Empfängerin dieses Briefes, die uns die Unterlagen freundlicherweise zur Verfügung stellte, wird vorgeworfen, dass sie die Zahlung noch offener Beträge verweigert hätte. Als Reaktion droht die Münchner Firma mit einer Vorpfändung:

„Sie müssen damit rechnen, dass Ihr Konto in Kürze gesperrt sein wird. Sie haben dann keine Zugriffsmöglichkeit mehr.“

Fox Opper Forderungs Management fordert einen Betrag in Höhe von 499,49 EUR, um die Sperrung zu vermeiden. Es ist ein Überweisungsträger als Anlage beigelegt. Die Bankdaten verweisen auf niederländisches Konto.

Fox Opper Forderungs Management: Vorpfändung als Druckmittel


Tatsächlich ist den Unterlagen ein Dokument beigefügt, welches mit „Vorpfändung“ betitelt ist. Eine Vorpfändung stellt ein vorläufiges Zahlungsverbot dar. Das bedeutet, dass der Drittschuldner nicht mehr an SchuldnerInnen zahlt. Eine solche Vorpfändung wird durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt; auf dem Dokument der Fox Opper Forderungs Management ist ein Hinweis auf eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle enthalten.

Aufgelistet sind folgende Beträge: Gesamtforderung 499,49 EUR, Außergerichtliche Kosten 227,51 EUR, Festgesetzte Kosten und Kosten der Zwangsvollsterckung (sic!) Gerichts und GV-Kosten 247,42 EUR und Zinsen von 27,56 EUR.


Fox Opper Forderungs Management Anschreiben Seite 1
Anschreiben Fox Opper Forderungs Management | 27.07.2016

Anschreiben Fox Opper Forderungs Management, Vorpfändung | 26.07.2016
Fox Opper Forderungs Management, Vorpfändung | 26.07.2016


Optische Ähnlichkeit zu Schreiben der EK Flex Forderung Management

Derzeit melden sich verstärkt besorgte Verbraucher, um sich über Schreiben der EK Flex Forderung Management zu informieren. Es gibt laut der uns vorliegenden Dokumente von EK Flex Forderung Management und Fox Opper Forderungs Management Gemeinsamkeiten. So verlangent beide Unternehmen Forderung im Auftrag der WIN24 und haben im jeweiligen Briefkopf eine identische Adresse angegeben. Auch hier liegt ein Formular mit der Bezeichnung Vorpfändung bei.

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Haben Sie auch eine Forderung von Fox Opper Forderungs Management für die WIN24 erhalten? Oder gar eine Vorpfändung? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Donnerstag, 4. August 2016

G.S.V.P Verlag GmbH: Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH verschickt Offerten für Printprodukte

Der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH (G.S.V.P Verlag GmbH) soll Offerten via Fax an Gewerbetreibende in der Schweiz und Österreich verschicken. Möglicherweise könnten auch deutsche Gewerbetreibende solche Faxe erhalten und kostspielige Verträge abschließen, sofern sie die Offerte unterschrieben zurücksenden.

G.S.V.P Verlag GmbH Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH verschickt Offerten für Printprodukte

Offerten aus Mazedonien


Auf dem ersten Blick könnte es zu einer Verwechslung mit dem Städte-Verlag aus Fellbach kommen. Die jeweiligen Firmenlogos wirken ähnlich, sogar vom Farbton her. Der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH jedoch hat seinen Hauptsitz laut Homepage auf Tetovo, Mazedonien. Die Verwaltung der G.S.V.P Verlag GmbH, wie sich das Unternehmen abkürzt, ist dagegen in Sofia, Bulgarien angesiedelt, wie der HP ebenfalls zu entnehmen ist.

G.S.V.P. Verlag GmbH – Aufträge via Fax


Was bietet der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH an? Die Firma vertreibt laut ihrer Homepage Printprodukte wie unter anderem Broschüren, Magazine und Aushangpläne. Darüber hinaus bieten sie noch „Grafische Dienstleistungen“ wie Aufkleber und Kundenstopper an. Um an Kundenaufträge zu kommen, versendet die G.S.V.P Verlag GmbH Aufträge/Offerten via Fax. Auf dem Schweizer Webportal „Ktipp“ ist es möglich, ein solches Faxformular der G.S.V.P Verlag GmbH einzusehen.


Viel Geld für eine Anzeige


Ein Gewerbetreibender könnte demzufolge eine Offerte vom G.S.V.P Verlag GmbH via Fax erhalten. Mit dem Dokument würde eine mögliche Veröffentlichung einer Anzeige angeboten, die erst bei der Rücksendung des Faxes zum verpflichtenden Auftrag wird. Empfänger einer solchen Offerte sollten unbedingt das Kleingedruckte lesen, da ein solcher Vertrag sehr kostspielig werden kann. Der Kunde würde sich bei Rücksendung an die Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH (laut des Faxes von „Ktipp“) zu der Zahlung von insgesamt vier Ausgaben zu je 1.698 CHF, das sind umgerechnet 1565,52 EUR, verpflichten.

Automatische Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr


Auch sind Angaben über die Verbreitung gemacht. So sollen laut Offerte pro Ausgabe die Karten/Tafeln eine Auflage von mindestens 500 Stück haben und die Broschüren mindestens 1.000. Diese sollen in der Schweiz durch die Post bzw. durch eine Verteileragentur verteilt werden. Genauere Angaben sind dem Fax nicht zu entnehmen.

Dieser Vertrag, sofern er bei der Rücksendung des Faxes zustande kommt, hat eine Laufzeit von 12 Monate. Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht vier Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Offerte bald auch in Deutschland?


Diese Offerte wurden scheinbar an österreichische und schweizerische Gewerbetreibende versandt. Zumindest war die Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH auf sogenannten „Warnlisten“ von gesundheitstipp.ch und der Wirtschaftskammer Salzburg (Link nicht mehr aktiv, entfernt am 25.01.2021) zu finden.

Auf der Homepage der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbH sind weitere Domains angegeben, unter denen die Firma im Netz erreichbar ist. Dort ist auch eine deutsche URL vertreten, die unter Umständen darauf hinweist, dass auch in Deutschland solche Faxofferten versandt werden.

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Haben Sie auch eine Offerte vom G.S.V.P Verlag GmbH bzw. der Geografische Städte u. Verkehrsplan Verlag GmbHR erhalten? Haben Sie gar als Gewerbetreibender das besagte Formular ausgefüllt zurückgesandt? Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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Donnerstag, 21. Juli 2016

Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU

Das Branchenbuch „Online Branchendienst Deutschland SLU“ beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph mit der Beitreibung offener Forderungen gegenüber einem Gewerbetreibenden. Mittlerweile liegt ein Mahnbescheid vor.

Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph für Online Branchendienst Deutschland SLU

Eintrag in ein Branchenverzeichnis für knapp 400 EUR


Im sonnigen San Bartolome de Tirajana sitzt das Branchenbuch „Online-Branchendienst Deutschland SLU“ . Das Unternehmen betreibt die Webseite online-branchendienst.de, auf der sich Gewerbetreibende eintragen können, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu erhöhen. Leider besteht derzeit keine Möglichkeit, sich in das genannten Branchenverzeichnis online einzutragen (Stand 20.07.2016).
Uns wurde von einem Gewerbetreibenden eine Rechnung in Höhe von 399,00 EUR von Online Branchendienst Deutschland SLU vorgelegt. Es soll laut der Rechnung ein Neueintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten berechnet werden. Dieser Vertrag soll fernmündlich geschlossen worden sein und automatisch auslaufen.
Zur Übersicht wurde ein Korrekturabzug für den Eintrag im Online Branchenverzeichnis Deutschland mitversandt. Dort sind nur der Geschäftsname, die Adresse samt Telefonnummer und insgesamt elf durch den Gewerbetreibenden vertriebene Produkte aufgezählt. Ob diese Dienstleistung ihr Geld wert ist, soll jeder für sich selbst entscheiden.

Rechtsanwalt Bernd Rudolph fordert für das Branchenverzeichnis


Da der Gewerbetreibende die Rechnung von 399,00 EUR nicht zahlte, folgte ca. drei Monate später eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Rudolph aus Kaiserslautern. Im Auftrag der Mandantin Online Branchendienst Deutschland SLU verlangte der Rechtsanwalt die Zahlung von insgesamt 488,44 EUR. Zu dem ursprünglich geforderten Betrag kamen weitere Mahnkosten.

Sollte dieser Betrag nicht innerhalb von 14 Tage überwiesen werden, drohte Bernd Rudolph mit einer Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Zahlungsaufforderung lag ein Antrag auf Ratenzahlung bei.

Mahnbescheid durch Antragsteller Spiegel Inkasso


Durch den Gewerbetreibenden liegt Verbraucherdienst e.V. ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich der Angelegenheit mit dem Online Branchendienst Deutschland SLU vor. Der Antragsteller ist das Inkassounternehmen Spiegel Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, der Prozessbevollmächtigte ist RA Bernd Rudolph. Zu der anfänglichen Hauptforderung kommen nun noch Verfahrenskosten, Nebenkosten und Zinsen hinzu, sodass eine Gesamtsumme von 578,05 EUR zu zahlen ist. In dem Mahnbescheid ist auch der Hinweis enthalten, dass die Forderung an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen ist. Das bedeutet im Klartext, dass die Forderung von Online Branchendienst Deutschland SLU an Spiegel Inkasso abgetreten wurde.

Artikelbild: Rechnung Online Branchendienst Deutschland SLU
Aktuelle Rechnung von Online Branchendienst Deutschland SLU | 11.10.2016


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Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Bernd Rudolph für das Online Branchendienst Deutschland SLU erhalten? Oder gar einen Mahnbescheid? Sie sollten dies nicht ignorieren, sonst könnte es sehr kostspielig werden. Reagieren Sie! Gerne können Sie sich für weitere allgemeine Informationen bei uns melden.

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