Dienstag, 11. August 2015

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten

Leider keine unrealistische Situation: Man öffnet einen Brief, enthalten ist ein Schreiben eines Inkassounternehmens. Kaum bezahlbare Forderungen über hunderte oder gar tausende Euro zuzüglich hoher Gebühren werden gefordert. Eine falsche Reaktion wäre das Ignorieren der Zahlungsaufforderung. Eng gesetzte Fristen erhöhen den Druck und lassen Betroffene schnell verzweifeln. Dabei gibt es Mittel und Wege, Inkassoforderungen unter Umständen erfolgreich abzuwehren. Wie reagiert man richtig bei Inkassoschreiben?

Inkasso: Was Verbraucher wissen sollten



Insbesondere betroffene Verbraucher, die Erfahrungen mit Abofallen via Internet /Telefon, Haustürgeschäften oder dubiosen Gewinnbriefen sammelten, könnten zusätzlich Schreiben von Inkassobüros erhalten. Nach einer ersten Prüfungen könnten diverse Fragen aufkommen: Sind die Forderungen und die Gebühren berechtigt? Wie und wo finde ich Hilfe bzw. eine Auskunft? Wie kommt diese Inkassoforderung überhaupt zustande? Manchmal kommt die Erinnerung an eine unbezahlte Rechnung, aber in manchen Fällen kann man sich die Umstände nicht erklären. Guter Rat ist hier teuer. Um nicht unnötig in ein kostspieliges Gerichts- oder Mahnverfahren zu gelangen oder horrende Gebühren zu bezahlen, sollte richtig reagiert werden.

Inkassoforderungen: Zahlen oder Ignorieren?


Es kommt vor, dass sich Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, durch Zahlungsaufforderungen im Namen des Ursprungsgläubigers profilieren wollen. Inkassodienstleistungen in Deutschland sind aber erlaubnispflichtig, hierfür benötigt man eine spezielle „Lizenz“.

Doch woran erkennen Verbraucher, welche Inkassofirmen seriös sind und welche nicht? Sind die Forderungen gerechtfertigt oder muss der Schuldner sich dagegen wehren?

Mahnschreiben und Zahlungsaufforderungen, die von einem Inkassobüro verschickt werden, drohen mit zahlreichen Folgen, wenn die geforderte Summe nicht im gesetzten Rahmen beglichen wird. Alleine schon, um beispielsweise einem angedrohten SCHUFA Eintrag zu entgehen, zahlen nicht wenige Verbraucher den im Schreiben festgesetzten Betrag, ohne die Höhe und den Grund zu prüfen, egal ob gerechtfertigt oder nicht.

Tipps im Umgang mit einem Inkasso-Schreiben: Forderung prüfen!


Eine Prüfung der Forderung ist das A und O. Haben Sie die im Schreiben angegebene Dienstleistung bezogen oder waren Sie nur auf einer Seite im Internet zu Besuch, ohne sich anzumelden? Haben Sie das genannte Produkt bestellt oder sich nur informiert?

In jedem Fall sollten Verbraucher, die von einem Inkassounternehmen angeschrieben wurden, auch einen Blick in frühere Unterlagen werfen. Denn wenn eine titulierte Forderung vorliegt, also ein Gericht entschieden hat, dass man zahlen muss, verjährt der geschuldete Betrag erst nach 30 Jahren ab Urteil = Titel. Auch können Sie das Inkasso-Büro kontaktieren, um sich die Unterlagen - worauf die Forderungen begründet sein soll – in Kopie zusenden zu lassen.

Seriöse Inkassounternehmen erkennbar?


Zudem hilft es, einen Blick in das Rechtsdienstleistungsregister zu werfen. Daran ist erkennbar, ob das Inkassounternehmen überhaupt berechtigt ist, Forderungen für Dritte beitreiben zu dürfen. In Deutschland muss man gem. § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz für das Anbieten und Durchführen von Inkassodienstleistungen eine registrierte Person sein. Andernfalls dürfen Inkassodienstleistungen nicht betrieben werden.

Es gibt aber auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland tätig sein wollen oder Firmen, die als Nebenleistung zu ihrem Betrieb tätig sind. Daher gilt: Bei eingetragenen Inkassounternehmen ist grundsätzlich von einer seriösen Firma auszugehen, bei nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen bleiben zumindest Zweifel bestehen, ob Forderungen im Namen Dritter beigetrieben werden dürfen. Dies muss man dann überprüfen.

Weitere Hinweise auf eine seriöse Inkassofirma finden sich im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Firmen, die dort Mitglied sind, werden gesondert auf ordnungsgemäße Ausführung des Inkassos geprüft und verpflichten sich mit ihrer dortigen Mitgliedschaft dazu. Dies ist also auch ein wesentliches Indiz für Seriosität. Es gilt aber: Auch seriöse Inkassounternehmen können eine Forderung unseriös beitreiben. Auch ein unseriöses Unternehmen kann eine seriöse und nicht überhöhte Forderung geltend machen.

Was muss in einem Inkassoschreiben stehen?


Gem. § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss bei Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson im ersten Schreiben folgendes stehen:


  • Name und Firma des Auftraggebers
  • Grund der Forderung inkl. Datum des Vertragsschlusses
  • Bei Zinsen eine Zinsberechnung
  • Gesonderte Hinweispflichten bei erhöhten Zinsen
  • Grund und Art und Höhe der Inkassovergütung
  • Erklärung, ob der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist


Weiter kann man noch eine


  • Ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers
  • Namen der Firma, bei der die Forderung entstanden ist (bei Abtretungen=
  • Wesentliche Umstände des Vertragsschlusses


anfordern.

Wenn diese Anforderungen nicht eingehalten werden, liegt eine unseriöse Inkassoforderung vor.

Reicht eine Inkassoforderung per eMail?


Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Postschreiben zu versenden. Seriöse Unternehmen schreiben aber meist auch per Brief an. Manchmal aber hat das Inkassounternehmen nur eine EMail-Adresse, um mit Ihnen zu korrespondieren.

Sind kurze Fristen seriös?


Nicht alles, was unangenehm ist, ist auch unseriös. Inkassofirmen sollen und müssen unbequem sein, damit das Geld eingetrieben wird. Dazu gehört auch, Druck aufzubauen, indem man auf Rechtsfolgen wie Klagen hinweist oder Möglichkeiten wie Kontopfändung ergreift. Kurze Fristen werden daher gesetzt, damit Schuldner möglichst ohne Prüfung bezahlen.

Was gilt es bei Inkassoschreiben zu tun?



  1. Besteht eine solche Forderung? Wenn ja, muss man die Höhe prüfen. Wenn nein, sollte man der Forderung sofort widersprechen, schriftlich und per Einwurfeinschreiben oder vorab per eMail/Telefax und dann per Normalbrief hinterher. Wenn Sie es nicht wissen fordern Sie weitere Informationen und Belege an
  2. Wenn man die Höhe prüft, sollten Sie über Zinsrechner und Anwaltskostenrechner im Internet die Inkassokosten gegenrechnen und ggf. Belege fordern
  3. Unterschreiben Sie keine Ratenzahlungsvereinbarungen, ohne dass diese zum Beispiel durch den Verbraucherdienst oder einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens, rechtlich kompetent geprüft wurde. Denn hierin könnte ein Anerkenntnis auch von unberechtigten Forderungen liegen
  4. Wenn ein Schufa-Eintrag droht, Sie etwas nicht verstehen,die Kosten zu hoch sind, Sie das Gefühl haben, dass etwas faul ist oder sie sogar bedroht und zur Zahlung genötigt werden: Holen Sie sich Rat und Hilfe. Dies gilt auch, wenn Sie sich zu einer Unterschrift haben drängen lassen, die Sie bereue.


Gutes Inkasso, schlechtes Inkasso?


Informieren Sie sich, gern auch auf dieser Seite oder via Google. Dank der schnellen Suche ist es möglich, Informationen zu erhalten, die freilich nicht stimmen müssen. Daher gilt immer die Berechtigung, eine Forderung zu prüfen. Nicht vergessen: Zahlungen auf Auslandskonten sind unüblich.

Über die Recherche auf Inkasso.de und dem rechtsdienstleistungsregister.de können Sie direkt jene Inkassobüros auszusortieren, die problematisch sein könnten. Freilich gibt es keine allgemeingültigen Kriterien, die immer passen.

Daher bietet unser Verein für Verbraucherschutz Ihnen die Möglichkeit, die nachfolgende Liste als Hilfestellung zu nutzen. Alle Inkassounternehmen die in Zusammenhang mit Forderungsbeitreibung über die Verbraucherdienst e.V. bereits berichtet und informiert hat, finden Sie hier wieder. Diese Liste wird stets aktualisiert und erweitert.

Hilfe bei Inkassoschreiben


Haben Sie ein Mahnschreiben oder eine Zahlungsaufforderung erhalten? Zögern Sie nicht lange und wenden Sie sich telefonisch an unseren Verein für Verbraucherschutz!

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Auch nehmen wir gerne Informationen von Verbrauchern wie Ihnen entgegen. Haben Sie Hinweise auf unseriöse Inkassobüros oder dubiose Inkassoschreiben? Mit Ihrer Hilfe können wir vor unseriösen Inkassounternehmen schützen und bieten Informationen für Verbraucher und Schuldner im Rahmen von Berichterstattungen an.

Schicken Sie uns eine Mail unter: kontakt@verbraucherdienst.com
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! Bitte beachten Sie, dass die Meldungen den Stand der Dinge zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung widergeben!

Inkassounternehmen, die im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sind, die aber trotzdem Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen mit unseren Mitgliedern waren:





Inkassounternehmen, die nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet sind



13 Kommentare:

  1. Die EK Flex Forderung Management ist nicht in Ihrer Auflistung.
    Sind die seriös?
    MfG

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    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihren Hinweis. Die Liste wird zeitnah aktualisiert. Über die Firma "Ek Flex Forderungs Management" berichten wir in diesem Beitrag:

      EK Flex Forderungs Management | Forderungsschreiben aus den Niederlanden

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  2. Was ist mit Pay Due Inkasso GmbH? Die sind auch nicht aufgelistet. Seriös oder nicht?

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    1. Pay Due ist seriös und als Rechtsdienstleister eingetragen. Die haben in ihrem Blog sogar einen Beitrag, wie man das genau prüfen kann.

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  3. Ich habe eine Forderung erhalten bezüglich einer bestellten "Master Card Gold" von global payments (sitz in Amsterdam)... Das Inkasso Unternehmen heißt : Luesgens Kanzlei für wirtschafts Forderungen. Ist dieses Unternehmen seriös?

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  4. Wen können Sie empfehlen um eine Umsatzsteuernachforderung eines niederländischen Kunden einzutreiben? Seine UstId war schon abgelaufen.

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  5. was ist mit RA luesgens? die stehn da auch nich drin in den listen. bekomm das 2x post soll was zahlen is aber nirgends ein betrag gelistet. mastercard gold hab ich keine auch nie was in irgendeiner form je bekommen..soll ich alles ignorieren?

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  6. Ja, was ist mit diesem ominösen RA Luegens? Ich bezahle monatlich Raten zu 20,-- für eine Kreditkarte, die ich nie erhalten habe.

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  7. EOS-Inkasso, Deutscher Inkasso Dienst Hamburg (DID)und Frankfurt Inkasso sind Firmen der "Otto Group". Sie schreiben sogar Zahlungsaufforderungen für längst bezahlte Rechnungen der "Otto" GmbH. Da diese Unternehmen Gesellschafter der Otto Group sind, stehen ihnen schon rechtlich gar keine "Ersatzzahlungen" zu. Kann getrost in den Papierkorb.

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  8. ich habe heute ein schreiben von Teschinkasso bekommen die wollten eine einigungsgebühr von 321 euro ist das rechtens??

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  9. Hallo ich habe heute ein schreiben bekommen , von der UGV Inkasso GmbH . Vorläufiges Zahlungsverbot , und eine Pfändung über mein Arbeitgeber wo ich geringfügig arbeite . Da ich ein P - Konto eingerichtet habe . Und schon bei der Schuldnerberatung schon ware .
    Was kann mir passierern

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  10. Ich habe heute eine letzte Außergerichtliche Mahnung von EXPRO INKASSO AG Frankfurt am Main erhalten zur Zahlung einer Anmeldung bei TOPGewinnspiele / EUROJACKPOT_49 und soll 283,49 € zahlen.Ich weis nicht wie ich dzu komme.

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